Nie wieder Malle(-Abmahnungen)!

Markenrecht: Endlich wieder Malle Partys feiern!

Es hatte sich bei Partyveranstaltern herumgesprochen: Fleißig mahnte Markeninhaber Jörg Lück Malle-Partys ab, weil er als Inhaber der Wortmarke "Malle" unter anderem Markenschutz für "Party-Organisation, Party-Durchführung; Betrieb einer Diskothek" genoss. Und so scheute er sich auch nicht davor, die Oberstufenkassen mit Abmahnkosten und (teils absurden) Schadensersatzforderungen zu leeren und den Traum vom Abiball platzen zu lassen.

Auszug aus dem Markenregister, der die gelöschte Marke "Malle" zeigt
Die Malle-Marke für Partys wurde vom EUIPO und dem EuGH gelöscht

Das Problem: Der Weg zum Recht ist lang und teuer

Markenanwalt Robert Meyen hat in den Zehnerjahren eine handvoll Partyveranstalter beraten, die von Malle-Abmahnungen betroffen waren. Dabei wurde immer wieder dazu geraten, Löschungsantrag gegen die Marke "Malle" zu stellen und auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung abzugeben oder Schadensersatz zu zahlen.

Allerdings ist ein Löschungsverfahren meist langwierig und (erst einmal) teuer. Auch wenn die Aussicht auf Erfolg nach unserer Einschätzung immer gut war: bei einer Nichtigkeitsabteilung und einer Beschwerdekammer am EUIPO, einem Zwischenstopp am EuG und am Ende einer Entscheidung am EuGH darf der Abgemahnte schon einmal mit 50.000 € in Vorleistung gehen, ehe er zu seinem Recht kommt. Und gerade die eben genannten Oberstufen dürften sich lange auf die Universitäten der Republik verteilt haben.

So entschieden sich also alle Mandanten am Ende trotz guter Chancen alle Mandanten gegen den Widerstand und für eine möglichst einvernehmliche Lösung.

EuGH ließ am 14.06.2022 die Marke "Malle" löschen

Wir sind froh und erleichtert, zu lesen, dass andere Kollegen mehr "Glück" hatten und Mandanten gefunden haben, die die nötige Geduld und das nötige Kleingeld mitbrachten. So stellten letztlich zwei Betroffene von Malle-Abmahnungen aus Deutschland Löschungsanträge.

Am 18. Mai 2020 erklärte die Nichtigkeitsabteilung des EUIPO die Marke für nichtig. Die dagegen eingelegte Beschwerde wies die Beschwerdekammer des EUIPO am 21. Dezember 2020 zurück.

Bereits am 15. Dezember 2021 bestätigte auch das EuG die Löschung. Am 17. Juni 2022 dann Gewissheit: der EuGH nahm die Rechtsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Löschung ist damit rechtskräftig.

Warum wurde die Marke "Malle" gelöscht?

Das EUIPO und der EuG haben die Löschung darauf gestützt, dass es sich bei "Malle" um eine Ortsangabe handele. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG und Art. 7 Abs. 1 c) UMV sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die wahlweise die geographische Herkunft oder die Beschaffenheit der Waren oder Dienstleistungen beschreiben, für die die Marke angemeldet wurde. Hier sei wahlweise zu erwarten, dass "Malle"-Partys auf Mallorca oder von Mallorca aus veranstaltet werden oder aber sich mit dem Thema "Mallorca" befassen.

Ich bin betroffen: Muss ich die abgegebene Unterlassungserklärung weiter beachten?

Natürlich stellt sich jetzt die Frage, wie sich die Löschung der Marke "Malle" für Betroffene auswirkt. In jedem Fall behält die Unterlassungserklärung zunächst einmal Wirksamkeit, wenn nicht eine auflösende Bedingung aufgenommen wird, die die Wirksamkeit abhängig vom Rechtsbestand der Marke macht.

Sie sollten die Unterlassungserklärung jedoch schnellstmöglich kündigen. In Ihrer Kündigung sollte stehen, dass Sie aus wichtigem Grund wegen Wegfalls des Markenrechts kündigen.

Sobald das geschehen ist, können Sie die Sangria-Eimer auspacken und die Malle-Party steigen lassen.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Es bestehen sogar gute Chancen, sein Geld zurückzuerhalten. Allerdings kommt es hier auf die Umstände des Einzelfalls an. Grundsätzlich wirkt die Erklärung der Nichtigkeit auf den Tag der Eintragung zurück (§ 52 Abs. 2 MarkenG, Art 62 Abs. 2 UMV). Sie wird also so behandelt, als sei sie niemals eingetragen worden.

Damit fehlte auch der Rechtsgrund zur Zahlung von Abmahnkosten rückwirkend. Eine rechtsgrundlose Leistung ist nach § 812 Abs. 1 BGB herauszugeben. Wir raten jedoch nicht dazu, hier ohne Anwalt tätig zu werden, da es zahlreihe Ausnahmen von der Regel gibt.

de_DEDeutsch
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