Soforthilfe bei Abmahnungen von Harley-Davidson
Als spezialisierte Markenkanzlei helfen wir bei ABmahnungen von Harley-Davidson durch Grünecker Rechtsanwälte schnell, präzise und zuverlässig.
Ruhe bewahren und Fristen beachten
Harley Davidson spricht in jüngerer Vergangenheit etliche markenrechtliche Abmahnungen gegen Händler von Ersatzteilen für Motorräder von Harley-Davidson aus. Dabei geht es in allen Abmahnungen um die falsche Benennung der Artikelüberschriften.
Wenn Sie eine Abmahnung von Harley-Davidson wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten haben, ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren. Ignorieren Sie das Schreiben keinesfalls! In der Abmahnung wird in der Regel eine Frist zur Stellungnahme gesetzt. Verpassen Sie diese Frist, droht eine einstweilige Verfügung oder Klage und Sie müssen mit deutlich höheren Kosten rechnen.
Sie sollten daher umgehend einen Fachanwalt einschalten, der denn Fall sorgfältig prüft und für Sie die richtigen Schritte ergreift.
Prüfung der Abmahnung durch einen Anwalt
Um rechtssicher vorzugehen, empfehlen wir dringend die Hinzuziehung eines auf Markenrecht spezialisierten Anwalts. Dieser kann die Abmahnung prüfen und einschätzen, ob die Forderung von Harley-Davidson von Grünecker Rechts- und Patentanwälte aus München berechtigt ist. Folgende Aspekte werden dabei unter die Lupe genommen:
- Liegt tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vor?
- Sind die in der Abmahnung aufgeführten Handlungen zutreffend?
- Entspricht die Höhe der Forderung angemessenen Schadensersatzansprüchen?
Unterlassungserklärung abgeben oder anfechten?
Ist die Abmahnung berechtigt, ist es oft sinnvoll, eine Unterlassungserklärung abgeben. Damit versprechen Sie Harley-Davidson, die beanstandeten Handlungen künftig zu unterlassen. Ein Anwalt kann Sie bei der Formulierung der Unterlassungserklärung unterstützen und sicherstellen, dass sie rechtssicher ausgestaltet ist.
Handelt es sich jedoch um eine unberechtigte Abmahnung, sollten Sie diese nicht einfach akzeptieren. In diesem Fall kann Ihr Anwalt die Abmahnung zurückweisen und gegebenenfalls Gegenansprüche geltend machen.
Im Rahmen einer Markenrechtsverletzung kann grundsätzlich der Verkäufer nur dann in Anspruch genommen werden, wenn er geschäftsmäßig mit Waren oder Dienstleistungen handelt.
Privatverkäufer oder Privatpersonen hingegen können keine Markenrechtsverletzung begehen. Trotzdem mahnt BMW auch hier häufig ab!
Die Tatsache, dass BMW Sie abgemahnt hat, spricht dafür, dass Ihnen Handeln im geschäftlichen Verkehr unterstellt wird.
Schadensersatzforderungen prüfen
Neben der Unterlassungserklärung fordert Harley-Davidson in der Regel auch die Zahlung von Schadensersatz. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt, ob diese Forderung angemessen ist. Häufig werden Abmahnungen von spezialisierten Anwaltskanzleien ausgesprochen, die mit pauschalisierten Schadensersatzforderungen arbeiten. Lassen Sie sich hier nicht einschüchtern und lassen Sie die Forderung rechtlich überprüfen. Gerade die Kanzlei Grünecker ist uns in jüngerer Vergangenheit mit abstrusen Forderungen aufgefallen.
Schutzmaßnahmen ergreifen, um zukünftige Abmahnungen zu vermeiden
Unabhängig vom Ausgang der aktuellen Situation sollten Sie Maßnahmen ergreifen, um zukünftige Abmahnungen von Harley-Davidson oder anderen Markeninhabern zu vermeiden. Folgende Schritte sind empfehlenswert:
- Prüfen Sie vor der Verwendung von Marken Dritter, ob diese rechtlich geschützt sind.
- Lassen Sie Ihre eigene Marke rechtzeitig schützen.
- Achten Sie auf eine markenrechtlich unbedenkliche Gestaltung Ihrer Produkte und Werbemittel.
Mit einer vorausschauenden Herangehensweise können Sie Abmahnungen und kostspielige Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Kosten einer anwaltlichen Beratung
Die Kosten einer anwaltlichen Beratung richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. In der Regel belaufen sich die Kosten für eine Vertretung im Markenrecht auf mindestens zweitausend Euro.
Harley Davidson Abmahnung: Besser direkt zum Fachanwalt!
Erhalten Sie eine Abmahnung von Harley-Davidson, sollten Sie schnell handeln und einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt einschalten. Je früher Sie reagieren, desto größer sind die Chancen, die Situation zu Ihren Gunsten zu lösen und hohe Kosten zu vermeiden.
Gerne vertreten wir Sie bundesweit in dieser Sache gegen die Kanzlei Grünecker Rechts- und Patentanwälte. Nutzen Sie für eine unverbindliche Erstberatung unser Kontaktformular oder schreiben Sie – am besten mit der Abmahnung als Anlage – an kanzlei@marken.legal.