Wenn neue Mandanten eine Abmahnung im Markenrecht erhalten haben, fragen Sie meist zuerst, welche Kosten auf Sie zukommen. Wir haben uns daher entschlossen, einen Kostenrechner für die Kosten einer Markenverletzung bereitzustellen.
In der Regel wird der Gegenstandswert der Abmahnung vom Abmahner benannt. Falls dies nicht der Fall ist, rechnen Sie bei eher unbekannten Marken mit 50.000 € oder 100.000 € und bei Luxusmarken mit 250.000 € oder 500.000 €.
Wie berechnen sich die Kosten aus einer Markenrechtsverletzung?
Die Kosten einer Markenverletzung bestehen aus Anwaltskosten und Schadensersatz. Bei den üblichen Gegenstandswerten betragen die Anwaltskosten 1.682,70 € bis 4.620,70 € netto bzw. 2.002,41 € bis 5.498,63 € brutto je Anwalt. Hinzu kommt Schadensersatz, der individuell nach Art und Umfang der Markenverletzung bestimmt wird.
Bitte beachten Sie, dass die Werte lediglich Näherungswerte darstellen. In den meisten Fällen gelingt es uns, die Kosten er abmahnenden Kanzlei und den Schadensersatz erheblich zu drücken.
Markenverletzung Kostenrechner
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