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Was kostet eine Markenverletzung? Kosten & Rechner 2026

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Die Kosten einer Markenverletzung auf einen Blick 

Für eilige Leser haben wir die typischen Kostenrisiken einer außergerichtlichen Abmahnung zusammengefasst. Die Summe hängt entscheidend vom sogenannten Gegenstandswert (Streitwert) ab:

  • Unbekannte Marke / Kleinerer Gewerbetreibender: Gegenstandswert ca. 50.000 €.

    • Fremde Anwaltskosten: ca. 2.123,08 € (brutto)

  • Bekannte Marke / Normaler Standardfall: Gegenstandswert ca. 100.000 €.

    • Fremde Anwaltskosten: ca. 2.738,79 € (brutto)

  • Bekannte Luxusmarke (z. B. Louis Vuitton, BMW, Ray-Ban): Gegenstandswert ab 250.000 € bis 500.000 €.

    • Fremde Anwaltskosten: ca. 4.095,50 € bis 5.828,14 € (brutto)

Hinweis: Hinzu kommen jeweils die eigenen Anwaltskosten für die Verteidigung sowie eventuelle Schadensersatzforderungen.

Wie setzen sich die Kosten einer Markenrechtsverletzung zusammen?

Die Gesamtkosten nach einer Markenverletzung setzen sich aus vier Kernbereichen zusammen.

1. Die Abmahnkosten (Gegnerische Anwaltskosten)

Wer eine Marke verletzt, muss dem Markeninhaber die Kosten für die Abmahnung erstatten. Diese Anwaltsgebühren berechnen sich gesetzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Basis dafür ist der Gegenstandswert. Im Markenrecht setzen Gerichte diesen Wert bewusst hoch an, um Marken effektiv zu schützen. Unter 50.000 € für eine eingetragene Marke geht im Regelfall nichts. Bei bekannten Marken sind sechsstellige Werte der Standard.

2. Die eigenen Anwaltskosten

Um sich gegen eine Abmahnung zu wehren, sollten Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz einschalten. Die eigenen Kosten entstehen entweder nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) oder über eine Honorarvereinbarung (Stundensatz oder Pauschale).
Gut zu wissen: Eine strategische Verteidigung sorgt fast immer dafür, dass die Gesamtsumme der gegnerischen Forderungen massiv sinkt. Die Investition in den eigenen Anwalt zahlt sich meist mehrfach aus.

3. Der Schadensersatz

Neben den Anwaltskosten fordert der Abmahner meist Schadensersatz. Wie viel Sie zahlen müssen, hängt von der Art und dem Umfang der Verletzung ab. Der Markeninhaber kann den Schadensersatz auf drei Arten berechnen:

  • Lizenzanalogie: Was hätte eine reguläre Lizenz für die Nutzung der Marke gekostet? (Häufigste Berechnungsmethode)

  • Herausgabe des Verletzergewinns: Welchen Gewinn haben Sie durch den Verkauf der markenverletzenden Produkte erzielt?

  • Entgangener Gewinn: Welcher Gewinn ist dem Markeninhaber durch Ihre Verletzung entgangen?

4. Vernichtungskosten und Rückrufkosten

In schweren Fällen – insbesondere bei Produktpiraterie – müssen Sie fehlerhafte Ware auf eigene Kosten aus den Vertriebswegen zurückrufen und vernichten lassen. Auch diese Kosten trägt der Verletzer.

Unser interaktiver Kostenrechner für Markenverletzungen

Nutzen Sie unseren Rechner, um das finanzielle Risiko für Ihr Szenario abzuschätzen.

Markenverletzung Kostenrechner

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Welche Faktoren treiben die Kosten in die Höhe?

Nicht jede Markenverletzung ist gleich teuer. Folgende Faktoren bestimmen, ob Sie sich am unteren oder oberen Ende der Kostenskala bewegen:

  • Der Bekanntheitsgrad der Marke: Je bekannter und wertvoller die Marke (z. B. Automobilkonzerne oder Luxus-Modemarken), desto höher der Streitwert.

  • Die Anzahl der verletzten Marken: Werden in einem Schreiben mehrere Marken abgemahnt, addieren sich die Gegenstandswerte.

  • Die wirtschaftliche Bedeutung: Ein einzelnes Angebot auf eBay oder Etsy wiegt weniger schwer als ein bundesweit beworbener Onlineshop mit tausenden Artikeln.

  • Die Reaktion des Abgemahnten: Wer Fristen verstreichen lässt oder die Abmahnung ignoriert, riskiert ein Gerichtsverfahren. Eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage verdoppelt oder verdreifacht das finanzielle Risiko sofort.

Wie wir die Kosten einer Markenrechtsverletzung für Sie senken

Wir erleben es täglich in unserer Kanzlei: Die Forderungen in Abmahnungen sind extrem oft zu hoch angesetzt. Die gegnerischen Anwälte schöpfen den rechtlichen Spielraum maximal aus.

Wir nehmen die Abmahnung für Sie unter die Lupe und drücken die Kosten an den entscheidenden Stellen:

  • Angriff auf den Gegenstandswert: Wir prüfen, ob der angesetzte Streitwert überzogen ist und reduzieren damit direkt die gegnerischen Anwaltsgebühren.

  • Modifizierung der Unterlassungserklärung: Wir geben niemals die vorformulierte Erklärung des Gegners unverändert ab. Wir engen das Risiko für die Zukunft ein.

  • Abwehr oder Reduzierung von Schadensersatz: Wir prüfen die Berechnungen der Gegenseite akribisch. Häufig lassen sich die geforderten Summen massiv herbeirunden oder komplett abwehren.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Nutzen Sie unseren kostenlosen Abmahn-Check. Laden Sie Ihr Schreiben hoch, und wir geben Ihnen eine ehrliche, prägnante Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgschancen und den realen Kosten.

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