Markenanmeldung vom Fachanwalt

Markenanmeldung durch Rechtsanwalt: So schützen Sie Ihre Marke optimal

Sie haben eine geniale Idee für ein neues Produkt oder eine neue Dienstleistung? Herzlichen Glückwunsch!

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Ihr Experte: Fachanwalt Robert Meyen

Robert Meyen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

marken medien meyen
Breite Straße 22
41460 Neuss
Deutschland

Tel: 02131/4051650
kanzlei@marken.legal

Die Markenanmeldung mit Rechtsanwalt für Markenrecht Robert Meyen​

Um Ihren Markennamen und Ihr Markenlogo zu schützen, ist eine Markenanmeldung unerlässlich. Mit einer eingetragenen Marke erhalten Sie exklusive Rechte an Ihrer Marke und können so gegen Nachahmer und Trittbrettfahrer vorgehen.

Die Markenanmeldung ist ein komplexer Prozess mit vielen Fallstricken.

Deshalb sollten Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen.

Ein Rechtsanwalt für Markenrecht kann Ihnen helfen:

  • bei der Auswahl des richtigen Markennamens
  • bei der Recherche nach ähnlichen Marken
  • bei der Erstellung der Anmeldungsunterlagen
  • bei der Vertretung im Anmeldeverfahren
  • bei der Durchsetzung Ihrer Markenrechte

Warum sollten Sie einen Rechtsanwalt für die Markenanmeldung beauftragen?

  • Expertise: Ein Rechtsanwalt für Markenrecht verfügt über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um Sie bei der Markenanmeldung optimal zu unterstützen.
  • Sicherheit: Mit einem Rechtsanwalt an Ihrer Seite gehen Sie sicher, dass die Markenanmeldung korrekt und fristgerecht erfolgt.
  • Effizienz: Ein Rechtsanwalt kann Ihnen viel Zeit und Mühe abnehmen und den Anmeldeprozess beschleunigen.
  • Erfolg: Mit einem Rechtsanwalt erhöhen Sie Ihre Chancen, dass Ihre Marke erfolgreich angemeldet wird.

Die Kosten für eine Markenanmeldung durch einen Rechtsanwalt:

Die Kosten für eine Markenanmeldung durch einen Rechtsanwalt variieren je nach Aufwand. In der Regel liegen die Kosten bei uns zwischen 1.100 € und 3.500 € (inkl. Amtsgebühren beim DPMA oder EUIPO).

So läuft die Markenanmeldung durch einen Rechtsanwalt ab:

  1. Erstgespräch: Im Erstgespräch besprechen Sie mit dem Rechtsanwalt Ihre Ziele und Vorstellungen.
  2. Recherche: Der Rechtsanwalt recherchiert, ob der von Ihnen gewünschte Markenname bereits geschützt ist.
  3. Erstellung der Anmeldungsunterlagen: Der Rechtsanwalt erstellt die Anmeldungsunterlagen und reicht diese beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein.
  4. Anmeldeverfahren: Das DPMA prüft die Anmeldungsunterlagen und entscheidet über die Anmeldung der Marke.
  5. Eintragung der Marke: Wenn die Marke angemeldet ist, wird sie im Markenregister eingetragen.

Was ist eine Marke? Welche Marken gibt es?

Eine Marke ist ein Kennzeichen, das dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken können aus Wörtern, Bildern, Logos, Farben oder anderen Elementen bestehen.

Beispiele für Marken:

  • Wortmarken: Apple, Adidas, Coca-Cola
  • Bildmarken: Nike-Swoosh, Apple-Logo, Mercedes-Stern
  • Wort-Bild-Marken: McDonalds-Logo, Google-Logo, Lufthansa-Logo
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Auf dem Weg zurm perfekten Markenschutz sind einige Dinge zu beachten

Welche Vorteile bietet ein Markenschutz?

Ein Markenschutz bietet Ihnen mehrere Vorteile:

  • Schutz vor Nachahmung: Mit einer eingetragenen Marke können Sie sich gegen Unternehmen wehren, die Ihre Produkte oder Dienstleistungen nachahmen.
  • Exklusivität: Sie erhalten das exklusive Recht, Ihre Marke für die von Ihnen angemeldeten Waren oder Dienstleistungen zu nutzen.
  • Wettbewerbsvorteil: Eine starke Marke kann Ihnen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihren Konkurrenten verschaffen.
  • Wertvolles Gut: Eine Marke kann ein wertvolles Gut für Ihr Unternehmen sein.

Wie melde ich eine Marke an?

Die Anmeldung einer Marke erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Sie können die Anmeldung online oder per Post vornehmen.

Die folgenden Schritte sind erforderlich:

  • Markenrecherche: Durchführen Sie eine Markenrecherche, um sicherzustellen, dass Ihre Marke nicht bereits von einem anderen Unternehmen angemeldet wurde.
  • Anmeldeformular ausfüllen: Füllen Sie das Anmeldeformular des DPMA aus.
  • Markengebühren bezahlen: Bezahlen Sie die Markengebühren.
  • Prüfung durch das DPMA: Das DPMA prüft Ihre Anmeldung.
  • Eintragung der Marke: Wenn die Anmeldung erfolgreich ist, wird Ihre Marke in das Markenregister eingetragen.
Eine Marke muss Unterscheidungskraft aufweisen, um eingetragen zu werden.
Markenanwalt Rechtsanwalt für Markenrecht
Robert Meyen
Markenanwalt
Eingetragene Marke Unterscheidungskraft
Unterscheidungskraft von Marken

Die Unterscheidungskraft ist ein wichtiges Kriterium für die Eintragung einer Marke. Sie besagt, dass die Marke geeignet sein muss, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Anforderungen an die Unterscheidungskraft:

Um eingetragen zu werden, muss eine Marke mindestens relative Unterscheidungskraft besitzen.

Zeichen, die keine Unterscheidungskraft besitzen, sind beispielsweise:

  • Beschreibende Zeichen: Zeichen, die die Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen beschreiben, können nicht als Marke eingetragen werden. Beispiel: “Frischkäse” für Käse.
  • Freie Verkehrsbezeichnungen: Freie Verkehrsbezeichnungen sind Bezeichnungen, die für die Waren oder Dienstleistungen allgemein üblich sind. Beispiel: “Apfel” für Äpfel.
  • Gebräuchliche Bezeichnungen: Gebräuchliche Bezeichnungen sind Bezeichnungen, die vom Verkehr als Gattungsbezeichnungen verstanden werden. Beispiel: “Taxi” für Taxiunternehmen.

Wie kann die Unterscheidungskraft einer Marke erhöht werden?

Die Unterscheidungskraft einer Marke kann durch verschiedene Maßnahmen erhöht werden:

  • Durch die Verwendung eines phantasievollen Markennamens: Ein phantasievoller Markenname ist ein Name, der nicht beschreibend ist und nicht an die Waren oder Dienstleistungen erinnert. Beispiel: “Adidas” für Sportartikel.
  • Durch die Verwendung eines Logos: Ein Logo kann die Marke visuell attraktiver machen und die Erinnerung an die Marke verbessern.
  • Durch die Verwendung eines Slogans: Ein Slogan kann die Marke prägnanter machen und ihre Botschaft besser vermitteln.
  • Durch Werbung: Werbung kann die Bekanntheit der Marke erhöhen und die Verbraucher auf die Marke aufmerksam machen.


Was kostet die Markenanmeldung?

Die Kosten für die Markenanmeldung variieren je nach Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen, für die Sie die Marke anmelden möchten.

Die Grundgebühr für eine Markenanmeldung in bis zu drei Klassen beträgt beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA 300 Euro. 

Die Grundgebühr für eine Markenanmeldung in bis zu drei Klassen beträgt beim Europäischen Patent- und Markenamt EUIPO 850 Euro. 

Wenn Sie unsere Fachanwaltskanzlei hinzuziehen, beginnen die Kosten bei 199 € für eine ungeprüfte Markenanmeldung, jedoch inklusive Erstellung eines perfekten Waren- und Dienstleistungsregister und der Wahl der geeigneten Nizzaklassen.

Wofür brauche ich einen Anwalt bei der Markenanmeldung?

Ein Anwalt kann Sie bei der Markenanmeldung in folgenden Bereichen unterstützen:

  • Markenrecherche: Ein Anwalt kann eine professionelle Markenrecherche durchführen, um sicherzustellen, dass Ihre Marke nicht bereits von einem anderen Unternehmen angemeldet wurde. Die Anmeldung einer bereits “besetzten” Marke führt schnell zu einer markenrechtlichen Abmahnung.
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichns: Ein Anwalt kann ein perfektes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für maximalen Schutz in den passenden Nizzaklassen erstellen.
  • Anmeldeformular ausfüllen: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, das Anmeldeformular korrekt auszufüllen.

Ein Anwalt kann Ihnen also helfen, den Prozess der Markenanmeldung zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Schicken Sie uns gern Ihre Markenidee und profitieren von einer unverbindlichen Ersteinschätzung.

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