Ray Ban Abmahnung von CBH Rechtsanwälte erhalten?
Wir helfen, wenn Sie die Rechtsanwaltskanzlei CBH, Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB im Namen der Luxottica Group S.p.A. abgemahnt hat
Nehmen Sie Abmahnungen von Ray Ban (Luxottica) ernst!
Die Luxottica Group S.p.A. ist weltweit bekannt als Hersteller von hochwertigen Brillen und Brillengestellen. Besonders hervorzuheben ist ihre legendäre Sonnenbrillenmarke „RAY-BAN“, die für ihre ikonischen Modelle und den unverwechselbaren „RAY-BAN“ Schriftzug auf den Gläsern und Gestellen berühmt ist.
Diese Marke genießt einen umfassenden Schutz, der durch die Unions(wort)marke 016436396 „RAY-BAN“ abgesichert ist und auch das umfangreiche Sortiment an Sonnenbrillen umfasst.
Meist haben die Empfänger der Ray Ban Abmahnungen Sonnenbrillen bei eBay oder auf anderen Handelsplattformen angeboten, die ohne die erforderliche Zustimmung der Markeninhaberin, der Luxottica Group S.p.A., mit dem Zeichen „RAY-BAN“ versehen waren.
Diese Produkte wurden weder von der Luxottica Group S.p.A. hergestellt noch wurden sie von deren Seite mit diesem streitgegenständlichen Zeichen markiert.
Eine gründliche Überprüfung und Analyse der betreffenden Ware durch CBH Rechtsanwälte und Luxottica ergab zweifelsfrei, dass es sich hierbei um markenrechtsverletzende Plagiate handelt, die die geschützte Marke „RAY-BAN“ unrechtmäßig verwenden.
Im Hinblick auf diese Verletzung der Markenrechte werden folgende Forderungen gestellt:
Der Empfänger dieser Abmahnung wird aufgefordert, umgehend eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, für die bereits ein konkreter Formulierungsvorschlag beigefügt ist. Diese Erklärung soll sicherstellen, dass zukünftig keine weiteren Verletzungen der Markenrechte der Luxottica Group S.p.A. auftreten.
Gemäß einem angenommenen Gegenstandswert von meist 150.000 € fordert CBH zur Erstattung der Anwaltskosten im Zusammenhang mit dieser Abmahnung auf.
Zusätzlich dazu wird die sofortige Herausgabe sämtlicher noch beim Empfänger der Abmahnung befindlichen Exemplare der markenrechtsverletzenden Sonnenbrillen gefordert. Dies dient dazu, die weitere Verbreitung und den Handel mit unrechtmäßigen Kopien zu unterbinden.
Luxottica Abmahnung: wieso habe ich eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung der Marke RAY Ban (Unions-Wortmarke 016436396 ) erhalten?
Im Rahmen einer Markenrechtsverletzung kann grundsätzlich der Verkäufer nur dann in Anspruch genommen und beschuldigt werden, wenn er geschäftsmäßig mit Waren oder Dienstleistungen handelt.
Auch Gewerbetreibende dürfen Ray Ban Sonnenbrillen verkaufen. Dies jedoch nur mit Zustimmung des Rechteinhabers der Marke, in diesem Fall der Luxottica Group. Eine Ausnahme bildet die Erschöpfung der Markenrechte. Dies ist der Fall, wenn der Markeninhaber bereits einmal an der Wertbildung des Produkts profitiert hat.
Grundsätzlich kann Ihnen niemand verbieten, Originalprodukte zu verkaufen, die sie selbst zuvor (legal) erworben haben!
Inhalt von Ray Ban Abmahnungen ist eigentlich immer der Vorwurf des Einführens oder Anbietens von Plagiaten.
Ziel der Ran Ban Abmahnungen sind jedoch nur selten die Hersteller dieser Plagiate. Häufiger trifft es kleinere Einzelhändler mit Modeboutiquen oder aus dem Onlinehandel.
Es ist aus Sicht von CBH Rechtsanwälte unerheblich, wenn die gefälschten Muster nicht genau mit dem Original übereinstimmen. Bereits eine bloße Ähnlichkeit, die eine Imitation vermuten lässt, genügt bereits für den Vorwurf der Markenrechtsverletzung.
Wir möchten betonen, dass die Luxottica Group S.p.A. die Integrität ihrer Marke „RAY-BAN“ ernsthaft schützt und sich entschlossen hat, gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen. Wir raten daher, dass der Empfänger dieser Abmahnung die oben genannten Forderungen sorgfältig prüft und angemessen darauf reagiert.
Was meint CBH beziehungsweise Luxottica mit „Verwechslungsgefahr“?
Im Markenrecht geht es immer um Verwechslungsgefahr. Das bedeutet, dass auch diejenigen Sonnenbrillen Markenrechte der Marke Ray Ban verletzen können, deren Namen nur an Ray Ban erinnern, also zum Verwechseln ähnlich sehen oder klingen.
Ray Ban Abmahnung: Womit muss ich rechnen?
- Vollständige Beseitigung – also Entfernung – des angezeigten Angebots.
- Unterlassung der Einfuhr oder des Verkaufs durch Abgabe einer Unterlassungserklärung.
- Auskunft über Herkunft der Sonnebrillen durch einen Auskunftsanspruch.
- Herausgabe der Plagiate zur Vernichtung dieser Güter.
- Zahlung des Schadensersatzanspruchs der Luxottica Group.
- Kosten der Abmahnung, in der Regel aus einem Streitwert von 150.000 €, 200.000 € oder in manchen Fällen sogar 250.000 €.
Muss ich nun eine Unterlassungserklärung abgeben, Auskunft erteilen, alle betroffenen Sonnebrillen an Ray Ban übersenden und einen hohen Betrag an CBH Rechtsanwälte überweisen?
Sie müssen nur dann die Ansprüche von Luxottica erfüllen, wenn tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt.
Um zu prüfen, ob die Ansprüche, die die Luxottica Group Ihnen gegenüber durch CBH Rechtsanwälte geltend macht, berechtigt sind, sollte der Vorwurf zunächst über einen im Wettbewerbs- und Markenrecht versierten Rechtsanwalt geprüft werden. Schließlich liegt oft gar keine Markenrechtsverletzung vor. Besonders geeignet für diese Prüfung ist ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Kann ich einfach die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und Geld sparen?
Wir raten dringend davon ab in einem solchen Fall selbst tätig zu werden, denn im Markenrecht ist es für einen Laien nahezu unmöglich gegen die Abmahnanwälte ein derartiges Verfahren zu Ihren Gunsten zu entscheiden. Lassen Sie sich von uns, Experten im Markenrecht, gewinnbringend vertreten. Kontaktieren Sie uns hier.
Was macht mdrei – marken medien meyen wenn ich die Markenkanzlei beauftrage?
- Zeichenähnlichkeit – Ähnelt der Name Ihrer dem Sonnebrillen „Ray Ban“ im Sinne des Markenrechts?
- Warenähnlichkeit – Ähnelt Ihr Produkt einer der Waren, die im Waren- und Dienstleistungsregister von Luxottica angegeben sind?
- Nutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr – Haben Sie geschäftlich oder als Privatperson mit Sonnenbrillen gehandelt?
- Markenmäßige Nutzung – wurde das Muster tatsächlich nach Art einer Marke genutzt?
- Markenrechtliche Ausnahmen – in den §§ 22, 23 MarkenG gibt es einige Ausnahmen, bei denen keine Markenverletzung vorliegt.
Ray Ban Abmahnung: Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung und warum sollte ich eine „mod UE“ abgeben?
Es genügt nicht, einfach sämtliche Angebote zu löschen, die von der Ray Ban Abmahnung gerügt wurden. Denn der Inhaber der Markenrechte will in diesem Fall sicher sein, dass sich eine derartige Verletzung seiner Markenrechte nicht wiederholt. Man spricht von Wiederholungsgefahr. Die kann mit Sicherheit jedoch nur durch eine strafbewehrte und lebenslang gültige Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.
Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafe?
Eine Unterlassungserklärung muss ernsthaft sein. Eine Wiederholungsgefahr kann deshalb nur wirksam ausgeschlossen werden, wenn Sie eine Vertragsstrafe bei Wiederholung der der markenverletzenden Handlungen versprechen. Wie hoch eine solche Vertragsstrafe sein muss und in welchen Fällen sie greifen soll ist Anwaltshandwerk. Eine zu niedrige oder „falsche“ Vertragsstrafe führt sicher zur Klage oder einstweiligen Verfügung.
Oft kann man die Unterlassungserklärungen der Rechteinhaber, in diesem Fall der Luxottica Group S.p.A., so ändern, dass der Verletzer auch im Fall eines Verstoßes weniger oder manchmal auch gar nicht zahlen muss. Diese modifizierte Unterlassungserklärung kann helfen, drohende Vertragsstrafen für Markenrechtsverletzer zu mindern. Ein versierter Anwalt kann Ihnen demnach allein zu Beginn der Verteidigung sehr viel Geld einsparen!
Lassen Sie sich von Robert Meyen, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, beraten und verteidigen. Kontaktieren Sie uns hier.
Ray Ban Abmahnung: Auskunft und Rechtsanwaltskosten
Viele unserer Mandanten unterschätzen bei der Abmahnung für Ray Ban den Auskunftsanspruch, den der Markenrechtsinhaber gegen den Verletzer des Markenrechts geltend macht.
In diesem Fall hat der Verletzer der Markenrechte sämtliche Dokumente und Daten bezüglich der Verkäufe der betroffenen Waren offenzulegen. Von der Rechnung, der Anzahl der Verkäufe, über eine Einnahmen-Überschussrechnung bis hin zur Herausgabe des damit verbundenen Gewinns.
Zudem ist der Verletzer der Markenrechte in der Regel dazu verpflichtet offen zu legen woher diese Plagiate ursprünglich stammen. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, da im Zweifel die gegnerische Seite eine Klage auf Auskunft einreichen kann, welche des Beklagten, den Verletzer des Markenrechts, schnell weit mehr als 5.000 € kosten kann.
Ebenso müssen selbstredend die Kosten der Rechtsanwälte für die Abmahnung im Markenrecht getragen werden, welche bei einem Streitwert von 150.000 €, 200.000 €, bis hin zu 250.000 €, hoch sind. Wir gehen nicht davon aus, dass CBH Rechtsanwälte in Anbetracht der Bekanntheit der Marke mit Privatpersonen verhandeln wird.
Wir beraten Sie und übernehmen gerne die Abwehr Ihrer Ray Ban Abmahnung gegen die Luxottica Group und CBH Rechtsanwälte
Wenn Sie von einer Ray Ban Abmahnung durch CBH Rechtsanwälte betroffen sind rufen Sie uns an oder schreiben eine Nachricht und wir leiten alle nötigen Schritte für Sie ein.
Sie dürfen sich darauf verlassen, dass wir Ihre Angelegenheit gewissenhaft und schnell bearbeiten. Das erhöht die Chancen, die Kosten bei der Gegenseite erheblich zu senken. Verteidigen Sie sich bitte nicht selbst: laienhaftes Argumentieren nervt die gegnerischen Anwälte und hilft nicht!
Sie werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem sehr teuren Prozess vor Gericht wiederfinden, der Sie schnell über 10.000 € kosten wird.
Das erste Ziel bei der Abwehr einer solchen Ray Ban Abmahnung, der Luxottica Group und deren CBH Rechtsanwälten, ist demnach eine schnellstmögliche Abgabe einer veränderten Unterlassungserklärung. Dies hat aller höchste Priorität!
Gerne vertreten wir Sie bundesweit in dieser Sache gegen die Kanzlei CBH Rechtsanwälte. Nutzen Sie für eine unverbindliche Erstberatung unser Kontaktformular oder schreiben Sie – am besten mit der Abmahnung als Anlage – an kanzlei@marken.legal.