Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht

Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht

mdrei ist eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Unsere Expertise im Wettbewerbsrecht

Der spezialisierte Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht

  • Unsere Kanzlei ist spezialisiert im Bereich des Wettbewerbsrechts.
  • Rechtsanwalt Robert Meyen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der neben dem Wettbewerbsrecht auch das Markenrecht, das Designrecht und Teile des Urheberrechts umfasst.
  • Wenn Sie eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht erhalten haben, bieten wir eine kostengünstige, oft auch kostenlose Erstberatung per E-Mail.

Wir beraten selbstverständlich bundesweit.

Häufige Gegner sind KLAKA Rechtsanwälte für Longchamp, aber auch die Kanzleien HvLS (Hämmerling von Leitner-Scharfenberg), Rechtsanwalt Gereon Sandhage und FAREDS.

UWG – für den fairen Wettbewerb

  • Das Wettbewerbsrecht schützt den fairen Wettbewerb. Es teilt sich auf in vertikales und horizontales Wettbewerbsrecht.
  • Wir vertreten Sie im horizontalen Wettbewerbsrecht.
  • Wesentliche Regelungen des horizontalen Wettbewerbs finden Sie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
  • Auch die Abmahnungen wegen falschen AGB, einer falschen Widerrufsbelehrung oder Fehlern im Impressum stützen sich auf das UWG, genauer gesagt auf den Tatbestand des Rechtsbruchs§ 3a UWG.
  • Zahlreiche Normen aus anderen Gesetzen ergänzen das Wettbewerbsrecht, so etwa das ElektroG, BuchPrGProdSGPAngVHWG oder das AMG.

Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es keine Behörde, die für fairen Wettbewerb sorgt. Der Gesetzgeber überlässt es den Marktteilnehmern, den Markt zu überwachen und zu regulieren.

Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist Ihr Berater und Vertreter, wenn es um fairen Wettbewerb geht.

Der Wettbewerbsverstoß

  • Eine Wettbewerbsverstoß liegt vor, wenn ein Wettbewerber zulasten der Verbraucher oder eines Mitbewerbers gegen die (gesetzlichen) Spielregeln verstößt.
  • Gesetzliche Informationspflichten, wie sie in AGB oder Widerrufsbelehrungen vorgesehen sind, dienen dem Verbraucherschutz.
  • In aller Regel werden Wettbewerbsverletzungen durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beendet.

Abmahnung im Wettbewerbsrecht

  • Die Abmahnung gibt dem Rechtsverletzer letztmalig vor Einleitung eines Klageverfahrens oder einstweiligen Verfügungsverfahrens außergerichtlich Gelegenheit, den Rechtsverstoß zu beenden.
  • Wir engagieren uns für fairen Wettbewerb. Für stumpfe Massenabmahnungen suchen Sie bitte einen Anderen.
  • Ein erfahrener Fachanwalt kennt die Tricks und Kniffe bei Abmahnungen und insbesondere bei einstweiligen Verfügungen. Wir beraten sowohl Mandanten, die durch Mitbewerber in ihrem Recht beschränkt werden als auch Abgemahnte.
  • Bitte unterzeichnen Sie jedoch niemals die vom Abmahner vorgegebene Unterlassungserklärung. Hilfe vom spezialisierten Anwalt für Wettbewerbsrecht spart viel Geld! Eine gut formulierte modifizierte Unterlassungserklärung verspricht dem Abmahner nur genau so viel, wie rechtlich unbedingt erforderlich ist.
  • Als Fachanwaltskanzlei sind wir spezialisiert auf Abmahnungen und beraten kompetent zu der Frage, ob es sinnvoll ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Fristen in Abmahnungen sind zur Vermeidung teurer Rechtsstreitigkeiten unbedingt zu beachten.

Einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht

  • Wenn ein Mitbewerber schlecht über Sie oder Ihre Waren redet, erleiden Sie erheblichen Schaden. Jede verschenkte Minute vertieft den Schaden.
  • Die einstweilige Verfügung bietet ihnen blitzschnellen Eilrechtsschutz.
  • An einigen Gerichten werden einstweilige Verfügungen noch am gleichen Tag oder spätestens am folgenden Werktag erlassen.

Einstweilige Verfügungen haben zahlreiche – vor allem prozessuale – Fallstricke. Wir alle Tricks. Als Markenkanzlei führen wir Sie schnell und kostengünstig zu Ihrer einstweiligen Verfügung und wissen auch, wie wir einstweilige Verfügungen Ihrer Gegner erfolgreich abwehren.

Die Klage im Wettbewerbsrecht

  • Eine Klage im Wettbewerbsrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Betroffenem und Verletzer dauerhaft.
  • ACHTUNG: Im Wettbewerbsrecht verjähren Ansprüche binnen sechs Monaten!
  • Im Klageverfahren kann der Verletzte vom Verletzer BeseitigungUnterlassungAuskunftSchadensersatz und in den meisten Fällen Aufwendungsersatz in Form vom Ersatz von Anwaltskosten verlangen.
  • Klageverfahren sind immer dann notwendig, wenn Betroffener und Verletzer auf eine Abmahnung und gegebenenfalls einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht keine abschließende Lösung finden konnten oder wollten.

Fachanwalt Robert Meyen stellt die Unterlassungsanträge, die den Wettbewerbsverstoß effizient und effektiv zu beenden.

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