Brot MARKE SONNE Abmahnung durch Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte

"Sonne" Abmahnung durch LSG Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte erhalten?

Wir können Ihnen bei Abmahnungen der Ludwig Stocker Hofpfisterei in München helfen.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen der Brotmarke Sonne durch LSG Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte im Auftrag der Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH über die widerrechtliche Nutzung der Brotmarke Sonne erhalten haben, sind Sie bei uns richtig.

Nehmen Sie Sonne-Abmahnungen nicht auf die leichte Schulter!

Wenn unsere Mandanten Ihre Brote als „Sonnenkern“ oder „Sonnebrot“ bezeichnet haben, erhalten sie oft eine Abmahnung wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung durch die Hofpfisterei München.

Es ist kurios: irgendwie ist es der Ludwig Stocker Hofpfisterei gelungen, die Marke „Sonne“ ins deutsche Markenregister eintragen zu lassen.

Ihnen wird vom Markeninhaber der Marke Sonne, der Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH durch die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel vorgeworfen, gegen geltendes Markenrecht verstoßen zu zu haben.

Die uns vorliegenden Abmahnungen sind von Rechtsanwalt Linus Paul Richter unterzeichnet.

Mehrere Brote und Brötchen
Die Hofpfisterei setzt die Rechte an der Marke Sonne rigoros durch

wieso habe ich eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung der Marke "Sonne" der Ludwig Stocker Hofpfisterei erhalten?

Die Hofpfisterei München ist Inhaberin zahlreicher Marken mit dem Namensbestandteil „Sonne“. Sie belangt daher jeden, der Brote und Brötchen mit Namen „Sonne“, „Sonnenkern“ oder „Sonnenbrot“ anbietet. Vermutlich wurden Sie einfach im Internet gefunden.

Privatverkäufer oder Privatpersonen können keine Markenrechtsverletzung begehen. Empfänger der Markenrecht-Abmahnungen sind häufig kleine Bäcker. Nach unserer Erfahrung sind insbesondere Bio-Bäckereien betroffen.

Sonne Abmahnung: Hoffnung auf erfolgreiche Verteidigung!

Es gibt in jüngerer Vergangenheit mehrere Urteile des BGH, die die Rechtsdurchsetzung für die Hofpfisterei erschweren. Nie waren die Chancen so gut wie heute, sich gegen die Hofpfisterei München erfolgreich durchzusetzen.

Hoffnung für die Abgemahnten macht die BGH-Entscheidung „SAM“: Darin hat der Bundesgerichtshof nämlich für Bekleidung erkannt, dass der Verkehr es gewohnt ist, dass Bekleidungslinien und Bekleidungsstücke oftmals mit Namen versehen, die gar nicht als Marke wahrgenommen werden.

Laut BGH dienen sie nämlich einzig und allein der Unterscheidung innerhalb der eigenen Waren. Dafür müsste es allerdings eine Bezeichnungsgewohnheit im betroffenen Sektor geben.

Unserer Meinung ist das bei Backwaren der Fall: Der Verkehr ist es gewohnt, dass in der Auslage einer Bäckerei jede Ware einen eigenen Namen hat. Der dient aber nicht dazu, Dritte von der Nutzung des Namens auszuschließen, sondern lediglich dazu, es dem Kunden zu ermöglichen, etwa das „Sonnenkern“ statt „das Graue da links hinten“ zu bestellen.

Was meinen die Ludwig Stocker Hofpfisterei und deren Anwälte Lorenz Seidler Gossel mit „Verwechslungsgefahr“?

Im Markenrecht ist die Verwechslungsgefahr das entscheidende Kriterium bei der Bewertung einer möglichen Markenverletzung. Sie ist dann gegeben, wenn Backwaren den gleichen Namen wie den geschützten Namen tragen oder diesem zum Verwechseln ähnlich sieht. Bedauerlicherweise hat sich das LG München in der Vergangenheit hier gegenüber der Hofpfisterei sehr großzügig gezeigt und quasi jede Wortkombination, die „Sonne“ enthält, durchgewunken.

Sonne-Abmahnung: Was kommt auf mich zu?

LSG verlangt im Namen der Hofpfisterei alles, was ein Markeninhaber vom Verletzer verlangen kann:

  • Vollständige Beseitigung – sprich: Entfernung – des abgemahnten Angebots.
  • Unterlassung der Bewerbung oder des Verkaufs von Broten oder anderen Backwaren mit dem Namen „Sonne“  durch Abgabe einer Unterlassungserklärung.
  • Auskunft über Herkunft der Waren durch den markenrechtlichen Auskunftsanspruch.
  • Erstattung der  Abmahnkosten, in der Regel aus einem Streitwert von 200.000 €. In seltenen Fällen kann der Streitwert jedoch auch bei 150.000,00 € oder sogar bei 500.000,00 € liegen.

Muss ich eine Unterlassungserklärung abgeben und den geforderten Betrag an Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte überweisen?

Wir raten dazu, niemals voreilig eine Unterlassungserklärung unterzeichnen oder viel Geld an irgendjemanden überweisen, nur weil er es verlangt. Sie sollten das auch nicht!

Um zu prüfen, ob die Ansprüche, die die Ludwig Stocker Hofpfisterei Ihnen gegenüber durch LSG Rechtsanwälte geltend macht, berechtigt sind, sollte der Vorwurf zunächst über einen im Markenrecht versierten und erfahrenen geprüft werden. Schließlich liegt oft gar keine Rechtsverletzung vor. 

Besonders geeignet für diese Prüfung ist ein Fachanwalt für gewerblichen RechtsschutzMarkenanwalt Robert Meyen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und damit ein Fachmann in Markenangelegenheiten.

Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen? Kann ich damit Geld sparen?

Wir raten dringend davon ab in einem solchen Fall selbst tätig zu werden, denn im Markenrecht ist es für einen Laien nahezu unmöglich gegen die gegnerischen Experten und Rechtsanwälte ein derartiges Verfahren zu Ihren Gunsten zu entscheiden.

 Lassen Sie sich von uns, Experten im Markenrecht, gewinnbringend vertreten. Kontaktieren Sie uns hier und holen sich den Gratis-Check Ihrer Abmahnung.

Wie prüft ein Markenanwalt die Sonne-Abmahnung?

Im Ergebnis sind fünf Prüfschritte für den Markenanwalt notwendig:
  1. Zeichenähnlichkeit – Ist Ihre Backwaren als „Sonne“, „Sonnenkern“ oder mit einem ähnlichen Sonnen-Namen bezeichnet?
  2. Warenähnlichkeit – Ähnelt Ihr Produkt einer Ware, die im Waren- und Dienstleistungsregister der Marke „Sonne“ angegeben ist?
  3. Nutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr – Haben Sie geschäftlich oder als Privatperson mit Backwaren gehandelt
  4. Markenmäßige Nutzung – wurde der Name Ihres Brotes, Brötches oder Kuchens tatsächlich nach Art einer Marke genutzt? Weiter oben haben wir bereits über die SAM-Entscheidung des BGH berichtet.
  5. Markenrechtliche Ausnahmen – in den §§ 22, 23 MarkenG gibt es weitere Ausnahmen, bei denen keine Markenverletzung vorliegt.

Sonne-Abmahnung: Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Es genügt nicht, einfach sämtliche Angebote zu löschen, die LSG Rechtsanwälte in deren Abmahnung gerügt hat. Denn der Inhaber der Markenrechte will in diesem Fall sicher sein, dass sich eine derartige Verletzung seiner Markenrechte nicht wiederholt. Man spricht von Wiederholungsgefahr

Die Wiederholungsgefahr kann nach der gefestigten Rechtsprechung nur durch eine strafbewehrte und lebenslang gültige Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Eine modifizierte Unterlassungserklärung verspricht weniger, als der Abmahner erwartet und genug, um vor Gericht als streiterledigend zu gelten.

Kann ich eine Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafe abgeben?

Eine Unterlassungserklärung muss ernsthaft sein. Eine Wiederholungsgefahr kann deshalb nur wirksam ausgeschlossen werden, wenn Sie eine Vertragsstrafe für den Fall der Wiederholung der markenverletzenden Handlung versprechen. 

Wie hoch eine solche Vertragsstrafe sein muss und in welchen Fällen sie greifen soll ist Anwaltshandwerk. Eine zu niedrige oder „falsche“ Vertragsstrafe führt sicher zur Klage oder einstweiligen Verfügung und bringt ein immenses Kostenrisiko mit sich.

Oft kann man die Unterlassungserklärungen der Rechteinhaber, in diesem Fall der Ludwig Stocker Hofpfisterei zu Gunsten des Verletzers abändernIm besten Fall kann es sein, dass der Verletzer bei einem Verstoß weniger oder manchmal auch gar nicht zahlen muss.

Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung kann helfen, drohende Vertragsstrafen für Markenrechtsverletzer zu verringern. Ein guter und erfahrener Anwalt kann Ihnen demnach vor allem zu Beginn der Verteidigung sehr viel Geld einsparen!

Lassen Sie sich von Robert Meyen, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, beraten und verteidigen. Kontaktieren Sie uns hier.

Sonne-Abmahnung: Abmahnkosten

Sie sollen die Kosten der Rechtsanwälte tragen, welche bei einem Streitwert von 150.000 €200.000 €, bis hin zu 500.000 €, äußerst hoch sind. Wir raten dringend davon ab, hier selbst zu verhandeln!

Wir beraten Sie und übernehmen gerne die Abwehr Ihrer Sonne-Abmahnung gegen die Ludwig Stocker Hofpfisterei aus München und LSG Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB

Wenn Sie von einer Sonne-Abmahnung betroffen sind rufen Sie uns an oder schreiben eine Nachricht. Wir leiten alle nötigen Schritte für Sie ein.

Sie dürfen sich darauf verlassen, dass wir Ihre Angelegenheit gewissenhaft und schnell bearbeiten. Das erhöht die Chancen, die verlangten Kosten der Gegenseite erheblich zu senken.

Verteidigen Sie sich bitte nicht selbst: In den allermeisten Fällen „antwortet“ die Hofpfisterei München direkt mit einer Klage.

Im schlimmsten Fall schwächen Sie Ihre Position sogar und liefern den gegnerischen Rechtsanwälten und Patentanwälten neuen Argumentationsstoff fr die Kage.

Sonne-Abmahnung: Der Fachanwalt spart eine Menge Geld!

Das erste Ziel bei der Abwehr einer solchen Sonne Abmahnung ist meist eine schnellstmögliche Abgabe einer in Ihrem Sinne veränderten Unterlassungserklärung. Dies hat aller höchste Priorität!

Gerne vertreten wir Sie bundesweit in dieser Sache gegen die Kanzlei LSG Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte. 

Nutzen Sie für eine unverbindliche Erstberatung unser Kontaktformular oder schreiben Sie – am besten mit der Abmahnung als Anlage – an kanzlei@marken.legal.

de_DEDeutsch
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