Bekämpfung von Produktpiraterie

Markenanwalt Rechtsanwalt für Markenrecht
Ihr Experte: Markenanwalt Robert Meyen

Robert Meyen


Rechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

marken medien meyen
Breite Straße 22
41460 Neuss
Deutschland

Tel: 02131/4051650
kanzlei@marken.legal

Produktpiraterie und Plagiate erfolgreich bekämpfen

Vertrauen Sie marken medien meyen beim Schutz Ihrer wertvollsten Produkte

Der illegale Handel mit Fälschungen hochwertiger Markenprodukte boomt. Die Vereinten Nationen schätzen den weltweiten Umsatz mit Plagiaten insbesondere von Luxusgütern auf fast eine Viertelbillion Euro. Plattformen wie AliBaba.com erleichtern den Zugang zu Nachahmungen auch für kleine Anbieter.

Unser erfahrener Rechtsanwalt für Markenrecht und Designrecht Robert Meyen und sein Team entwickeln für Sie eine maßgeschneiderte Strategie zur Unterbindung der Markenpiraterie und zur Trockenlegung der Vertriebswege.

Produktpiraterie bezeichnet illegale Geschäfte, bei denen Nachahmungen von rechtlich geschützten Originalprodukten vertrieben werden. Dabei kann es sich sowohl um billige Fälschungen als auch um täuschend echte, qualitativ hochwertige Nachbildungen handeln.

Diese Nachahmer-Waren verletzen Markenrechte oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Produktpiraterie erstreckt sich über verschiedene Bereiche, von Software und Bekleidung bis hin zu Medikamenten und Autoteilen. Sogar Ersatzteile von Maschinen und Investitionsgütern, einschließlich Flugzeugen, werden kopiert.

Es gibt drei Arten von Kopien:

Sklavische Fälschung: Hierbei wird versucht, das Original genau zu kopieren. Die Verpackung und der Markenname sind häufig identisch. Bei kosmetischen oder pharmazeutischen Produkten können sogar die Inhaltsstoffe identisch sein.

Plagiate: Diese tragen einen geringfügig geänderten Markennamen, wie z. B. Anagramme oder optisch ähnliche Varianten. Teilweise stehen diese Produktnamen auf sklavischen Fälschungen und teilweise auf Produkten, die es vom Originalhersteller nicht (oder so nicht) gibt.

Klassische Fälschungen: Hier wird eine identische Verpackung und der Name des Herstellers benutzt. Die Inhaltsstoffe oder die Verarbeitung sind jedoch oft minderwertig oder gesundheitsschädlich.

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Maßgeschneiderte Lösungen im Anti-Counterfeiting für Ihr Unternehmen

Strategien zur Eindämmung von Produktpiraterie

Nicht für jedes Produkt ist jede Anti-Counterfeiting-Maßnahme sinnvoll. Es gilt zunächst, aufzudecken, welche Waren Ihrem Unternehmen am meisten schaden und auf welchen Vertriebswegen die gefälschten Markenprodukte in Deutschland und Europa in den Handel gelangen.

Sodann gilt es, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden, diese Vertriebswege aufzudecken und zu bekämpfen. In den meisten Fällen empfiehlt sich ein Paket aus Grenzbeschlagnahmungen, der Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden und dem Zivilrechtsweg.

Wir unterhalten ein engmaschiges Netzwerk internationaler Korrespondenzanwälte, die uns notfalls bei der Verfolgung von gefälschter Markenware unterstützen.

Maßnahmen zur Aufdeckung des Imports von Nachahmungen

Nach unserer Erfahrung gelangen die meisten Plagiate aus dem Ausland, vornehmlich aus China und Thailand, nach Europa. Nachdem wir identifiziert haben, welche Waren von Ihnen besonders von Produktpiraterie betroffen sind, übersenden wir den Zollbehörden einen umfangreichen Katalog Ihrer gewerblichen Schutzrechte inklusive Marken, Designs, Patenten, Gebrauchsmustern und Urheberrechten sowie Produkten, die durch wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz geschützt sind mit der Bitte um engmaschige Überwachung.

Sobald beim Zoll verdächtige Produkte aufgefunden werden, werden diese dann im Wege der Grenzbeschlagnahme festgesetzt. Es erfolgt eine automatisierte Meldung an unsere Kanzlei, die unmittelbar weitere Maßnahmen einleitet.

Zu diesen Maßnahmen gehören üblicherweise die Aufforderung an den Empfänger, der Vernichtung der Plagiate zuzustimmen, die Kosten der Vernichtung zu tragen, und oft auch eine Abmahnung, um künftige Rechtsverletzungen zu unterbinden. 

Grenzbeschlagnahme von Plagiaten

Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Eindämmung von Falsofikiten ist die Grenzbeschlagnahme.

Die Grenzbeschlagnahme ist ein Verfahren, das dazu dient, den Import von Waren zu verhindern, die mutmaßlich Rechte des geistigen Eigentums verletzen. Hier ist eine allgemeine Beschreibung des Verfahrens und wie ein Rechtsanwalt dabei helfen kann:

  1. Antrag auf Grenzbeschlagnahme: Der Inhaber eines geistigen Eigentums (Marke, Patent, Design usw.) kann bei der Zollbehörde einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme stellen. Dieser Antrag sollte ausreichende Informationen enthalten, um die Zollbeamten in die Lage zu versetzen, die verdächtigen Waren zu identifizieren.

  2. Überprüfung und Beschlagnahme: Wenn die Zollbehörden Waren entdecken, die sie für verdächtig halten, können sie diese beschlagnahmen und den Antragsteller informieren.

  3. Benachrichtigung und Reaktion: Der Antragsteller wird über die Beschlagnahme informiert und hat dann eine bestimmte Frist (in der Regel 10 Arbeitstage), um zu bestätigen, dass die Waren seine Rechte verletzen und ob er eine Vernichtung der Waren wünscht.

Ein Rechtsanwalt kann in diesem Prozess eine entscheidende Rolle spielen. Er kann den Antrag auf Grenzbeschlagnahme vorbereiten und einreichen, die Kommunikation mit den Zollbehörden führen und den Antragsteller beraten, wie er auf eine Benachrichtigung über eine Beschlagnahme reagieren soll. Gern entwickeln wir einen Standardprozess mit Ihnen. Darüber hinaus kann der Anwalt den Antragsteller auch bei eventuellen rechtlichen Auseinandersetzungen vertreten.

 

Profitipp: Auch Grauimporte bzw. Parallelimporte von Originalteilen aus dem nicht-EU-Ausland stellen Markenverletzungen dar, wenn man sie nach Deutschland einführt oder in Deutschland anbietet. Die Maßnahmen entsprechen denjenigen bei Produktpiraterie.
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Zivilrechtliche Maßnahmen bei Produktpiraterie

Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz können wir alle Maßnahmen durchführen, die das Zivilrecht bereitstellt. Dazu gehören:

  1. Abmahnung: Wenn wir Kenntnis von der gewerbsmäßigen Einfuhr von Fälschungen erlangen, mahnen wir den Importeur in Ihrem Namen ab und verlangen Beseitigung, Unterlassung, Auskunft über die Vertriebswege und Schadensersatz. Dazu gehört auch der Ersatz unserer Rechtsverfolgungskosten.

  2. Unterlassungsklagen: Wenn ein Dritter Ihre gewerblichen Schutzrechte verletzt, können wir eine Unterlassungsklage einreichen, um das rechtswidrige Verhalten zu stoppen.

  3. Schadensersatzklagen: Wenn Sie durch die Rechtsverletzung eines Dritten einen finanziellen Schaden erlitten haben, kann der Anwalt eine Schadensersatzklage einreichen.

  4. Einstweilige Verfügungen: In dringenden Fällen beantragen wir eine einstweilige Verfügung, um eine vorläufige gerichtliche Entscheidung zu erwirken, die das rechtswidrige Verhalten sofort stoppt.

Strafrechtliche Verfolgung von gefälschter Markenware

Vorsätzliche Markenverletzungen sind Straftaten, die durch die §§ 143, 143a, 144 MarkenG unter Strafe gestellt sind. Dem Rechtsverletzer drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Auch die Verletzung von Designschutzrechten wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.

Die Strafverfolgungsbehörden sind auch sonst nützliche Helfer bei der Verfolgung von Produktpiraterie. Neben der einschüchternden Wirkung der Strafverfolgung liefern die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft oft wertvolle Erkenntnisse über die Täter, den Tatumfang, und liefern wichtige Beweise für das Zivilverfahren.

 

Maßnahmen bei der Präsentation von Fälschungen auf Messen

Wenn auf einer Messe Plagiate Ihrer geschützten Produkte ausgestellt werden, kann unsere Kanzlei verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Ihre Rechte zu verteidigen.

Hier sind einige Schritte, die ein Rechtsanwalt in solchen Situationen unternehmen kann:

  1. Sofortige Abmahnung: Wir fertigen Ihre Abmahnung notfalls innerhalb weniger Stunden und überbringen Sie persönlich am Messestand. Wenn es noch eiliger ist, kann die Abmahnung auch mündlich ausgesprochen werden.

  2. Einstweilige Verfügungen: Im Rahmen von Messen, in denen häufig Produktfälschungen vorgestellt werden, haben einige Gerichte Eildienste eingerichtet, bei denen innerhalb weniger Stunde eine einstweilige Verfügung erwirkt werden kann.

  3. Beschlagnahme: Auch die Gerichtsvollzieher haben Sonderdienste, die notfalls noch in der Nacht vor Messebeginn den Messestand räumen und die Verletzerware beschlagnahmen.

Rechtsanwalt Robert Meyen und die Kanzlei marken medien meyen sind Ihr Ansprechpartner #1 bei der Bekämpfung von Produktnachahmungen 

Die Kanzlei marken medien meyen mit Rechtsanwalt Robert Meyen, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, ist die ideale Wahl zur Verfolgung von Markenpiraterie aus mehreren Gründen:

  1. Spezialisierung auf gewerblichen Rechtsschutz: Robert Meyen ist ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Diese Spezialisierung bedeutet, dass er über umfassendes Wissen und Erfahrung in diesem Bereich verfügt, einschließlich der Bekämpfung von Markenpiraterie.

  2. Erfahrung und Kompetenz: Die Kanzlei marken medien meyen hat eine nachgewiesene Erfolgsbilanz bei der Durchsetzung von Markenrechten und der Bekämpfung von Produktpiraterie. Sie können sich auf ihre Expertise und ihr Engagement verlassen.

  3. Individuelle Betreuung: Bei marken medien meyen erhalten Sie eine individuelle und persönliche Betreuung. Sie arbeiten direkt mit Rechtsanwalt Meyen zusammen, der Ihre Bedürfnisse und Ziele versteht und sich dafür einsetzt, diese zu erreichen.

  4. Umfassende Dienstleistungen: Neben der Bekämpfung von Markenpiraterie bietet die Kanzlei auch eine Reihe anderer Dienstleistungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes an, darunter Markenanmeldungen, Vertragsverhandlungen und vieles mehr.

Mit der Kanzlei marken medien meyen und Rechtsanwalt Robert Meyen an Ihrer Seite haben Sie einen starken Partner, der Ihre Markenrechte schützt und durchsetzt.

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