Unser Ziel:
Wir als Markenkanzlei arbeiten unermüdlich daran, Ihre Position am Markt zu verbessern
Außergerichtlich
Wir verfolgen Schutzrechtsverletzer und verteidigen Sie gegen berechtigte und unberechtigte Abmahnungen im Markenrecht, Designrecht,
Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.
Gerichtlich
Wir vertreten Sie vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in sämtlichen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes im einstweiligen Rechtsschutz oder in der Hauptsache.
Unsere Art zu arbeiten
Hart in der Sache, verständlich im Ton. Wir sprechen mit Ihnen auf Augenhöhe und in verständlichen Worten.
Markenanwalt Robert Meyen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Der Fachanwaltstitel umfasst die Bereiche Markenrecht, Designrecht und
Wettbewerbsrecht. Unser Fokus liegt außerdem auf dem Urheberrecht.
Wir arbeiten stets hart dafür, für Sie das maximale Ergebnis zu erzielen und dabei Aufwand und Ertrag in der Waage zu halten. Wir versprechen: wir scheuen keinen Aufwand, wenn es der Sache dient, aber wir produzieren keinen Aufwand, der nur dem Anwalt dient.
Wir sind jedoch der Ansicht, dass gute Arbeit auch Ihren Preis hat. Ein Geschäft ist dann gut, wenn alle Seiten Spaß daran haben.
Themenübersicht
Der Markenanwalt
Der Markenanwalt ist hochspezialisert im Bereich des Markenrechts und angrenzender gewerblicher Schutzrechte, beispielsweise dem Designrecht, Wettbewerbsrecht oder auch dem Urheberrecht.
Günstige Ersteinschätzung
Sie wurden abgemahnt oder es wurde ihnen eine Klage oder einstweilige Verfügung zugestellt? Senden Sie uns eine E-Mail mit dem Schriftstück, um eine preisgünstige Ersteinschätzung zu erhalten.
Effiziente Rechtsdurchsetzung
Wir sind überzeugt, dass schneller Rechtsschutz guter Rechtsschutz ist. Aus diesem Grund priorisieren wir Abmahnungen und einstweilige Verfügungen, um für Sie langwierige Prozesse möglichst zu vermeiden.
Sie haben eine Abmahnung erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung im Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht erhalten? Ihnen wird vorgeworfen, unberechtigt ein Bild geklaut zu haben, ein fremdes Kennzeichen zu nutzen oder sich im Wettbewerb unfair und damit unlauter zu verhalten?
Sie sollen die Markenverletzung, Designverletzung, Urheberrechtsverletzung oder den Wettbewerbsverstoß sofort beseitigen, eine Unterlassungserklärung abgeben und einen hohen Betrag zahlen?
- Zunächst: bewahren Sie einen kühlen Kopf!
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung!
- Zahlen Sie auf keinen Fall irgendeine geforderte Summe!
Sie sollten auch nicht in vorauseilendem Gehorsam Ihren Webshop deaktivieren, irgendwelche Bilder entfernen oder sonst Beweise verschwinden lassen. Ihr Gegenüber hat ohnehin bereits jeden Verstoß dokumentiert. Ihr Anwalt hingegen sollte auch die Chance haben, sich selbst (und gegebenenfalls dem Gericht) ein Bild zu machen und Verteidigungsmittel zu sammeln.
- Am besten übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail (klick) mit einer kurzen Sachverhaltsdarstellung. Wir melden uns unverzüglich bei Ihnen und klären Sie über Chancen, Risiken und Reaktionsmöglichkeiten auf.
Senden Sie uns eine Nachricht
Streitwerte und Gegenstandswerte im Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht
In Ihrer Abmahnung werden Anwaltskosten üblicherweise aus horrenden Streitwerten beziehungsweise Gegenstandswerten gefordert.
Viele unserer Mandanten glauben, dass dies der geforderte Schadensersatz sei. Das nicht nicht so! Es handelt sich vielmehr um eine Bemessungsgrundlage des Unterlassungsanspruchs für anwaltliche Gebühren oder Gerichtskosten.
Die höchsten Streitwerte werden dabei üblicherweise bei Markenverletzungen angesetzt. Die geringsten Streitwerte werden für einfache Wettbewerbsrechtsverletzungen oder der unerlaubten Benutzung von Fotos angesetzt.
Im Urheberrecht werden meist folgende Streitwerte angesetzt:
Sofern Sie als Privater ein fremdes Bild geklaut und verwendet oder einen Film in einer Tauschbörse im Internet geteilt haben (und noch einige weitere Bedingungen erfüllt sind) beträgt der Streitwert 1.000,00 € je Bild / Film.
Wenn Sie als Unternehmen oder Unternehmer ein fremdes Bild ohne Erlaubnis des Urhebers verwendet haben, werden meist 6.000,00 € bis 10.000,00 € angesetzt.
Für einfache Wettbewerbsverstöße – wie etwa Fehler im Impressum, in den AGB oder in der Widerrufsbelehrung – werden mindestens 1.000,00 € je Verstoß, meist jedoch eher 3.000,00 € bis 15.000,00 € durch den Abmahnanwalt bestimmt.
Bei Designverletzungen bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert des Designs (altmodisch auch Geschmacksmuster), der Restlaufzeit des Designs und dem Umfang der Verletzungshandlungen. Üblicherweise werden hier Werte von 25.000,00 €, 50.000,00 €, bisweilen aber auch 100.000,00 € oder sogar 250.000,00 € angesetzt.
Bei Markenverletzungen ähneln die Streitwerte und Gegenstandswerte denen im Designrecht: bei einfachen Angelegenheiten und eher unbekannten Marken beträgt der Unterlassungsstreitwert normalerweise 50.000,00 €, große Firmen wie Audi, BMW, Burberry, Longchamp, Louis Vuitton oder Porsche setzen jedoch auch gerne 100,000,00 €, 150.000,00 € oder sogar 250.000,00 € an.
Wir sind eine hochspezialisierte Kanzlei im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes
Wenn wir Sie in allen Fragen des Markenrechts, des Designrechts, des Urheberrechts oder des Wettbewerbs vertreten sollen, zögern Sie nicht, uns zu schreiben.
Unsere Gegner und Fälle
Abmahnungen bei Amazon, eBay und Etsy
Amazon, eBay und Etsy sind ein wahrer Tummelplatz für Abmahner. Hier wird teils mit besonders harten Bandagen gekämpft.
Wir haben hier eigentlich schon alles erlebt:
- Bilderklau
- Textklau
- Andere Urheberrechtsverletzungen
- Markenpiraterie
- Anhängen an Markenwaren durch gleiche ASIN
- (Angebliche) Nachahmungen
- Falsche oder keine AGB
- Falsche Widerrufsbeehrung
- Werbung mit Garantien
- Fehlendes oder unrichtiges Impressum
- Unlautere vergleichende Werbung
BMW durch Klaka Rechtsanwälte
BMW wird seit langer Zeit durch Dr. Ralf Hackbarth und, LL.M und Florian Schmidt-Sauerhöfer von KLAKA
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in München und Düsseldorf
vertreten.
KLAKA fordert hier für BMW üblicherweise:
- Beseitigung
- Abgabe einer Unterlassungs-erklärung
- Auskunft über Vertriebswege, Einkaufs- und Verkaufspreise und die Daten gewerblicher Abnehmer
- Zahlung der Anwaltskosten, meist aus einem Streitwert von 150.000,00 € bis 250.000,00 €
- Zahlung von Schadensersatz
Üblicherweise beginnen Streitigkeiten mit BMW durch Grenzbeschlagnahme
oder das Angebot von Teilen mit BMW-Kennzeichen im Internet. Dabei kann es sich einerseits um Plagiate handeln, andererseits aber auch um Originalteile, die insbesondere aus Asien in die EU importiert wurden. Außerdem verfolgt BMW die Nutzung aller möglicher Bezeichnungen mit der Sportwagenmarke „M“.
Wir kennen BMW und KLAKA als harte und zähe, gleichwohl kompetente und faire Gegner. Normalerweise lassen sich hier vernünftige Lösungen finden.
Burberry durch CBH Rechtsanwälte
Die Burberry ltd. wird durch Dr. Detlef von Schultz und Dr. Julien Zinnecker von CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB – in Hamburg, Köln, Berlin und München vertreten.
CBH fordert für Burberry üblicherweise:
- Beseitigung und
Vernichtung der Ware - Abgabe einer Unterlassungs-erklärung
- Auskunft über Vertriebswege, Einkaufs- und Verkaufspreise und die Daten gewerblicher Abnehmer
- Zahlung der Anwaltskosten, meist aus einem Streitwert von 150.000,00 € bis 250.000,00 €
- Zahlung von Schadensersatz
Bei Abmahnungen der Burberry ltd. geht es nach unserer Erfahrung fast immer um die Nutzung des „Burberry-Check“ genannten Karos in Textilien aller Art.
Burberry scheint dabei recht rigoros alles zu verfolgen, was irgendwie nach Karo und beige-schwarz-weiß-rot aussieht.
CBH ist eine alte und bekannte Kanzlei. Der Mitgründer Prof. Dr. Kurt Bartenbach ist auch Gastprofessor an der Universität zu Köln.
Mit CBH Rechtsanwälte lässt es sich in der Sache trefflich streiten; in der Regel lassen sich gute Lösungen finden.
Longchamp durch Klaka Rechtsanwälte
Longchamp SAS wird durch
Dr. Stefan Abel von KLAKA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in München und Düsseldorf
vertreten.
KLAKA fordert hier für Longchamp üblicherweise:
- Beseitigung
- Abgabe einer Unterlassungs-erklärung
- Auskunft über Vertriebswege, Einkaufs- und Verkaufspreise und die Daten gewerblicher Abnehmer
- Zahlung der Anwaltskosten, meist aus einem Streitwert von 250.000,00 €
- Zahlung von Schadensersatz
KLAKA Rechtsanwälte
beziehungsweise Dr. Stefan Abel sind nach unserer Einschätzung besonders fleißige Abmahner. Uns sind auch Fälle bekannt, in denen kleine Einzelhändler wegen nur einer einzigen Handtasche in Anspruch genommen wurden.
In den meisten Fällen geht es dabei um die Handtaschenserien „Le Pliage“ und „Le Pliage Cuir“.
Besonderheit bei diesen Abmahnungen und Klagen ist, dass es regelmäßig nicht um Markenrecht oder
Designrecht geht.
Dies liegt daran, dass eine Marke ein Design oft nur unzureichend schützt und ein Design /oder Geschmacksmuster) nur eine begrenzte Laufzeit haben.
AUs diesem Grund stützt KLAKA die Abmahnungen auf den sogenannten (ergänzenden) wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz.
Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz ist ein Sonderschutz aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und ist im Gegensatz zum Designschutz unbefristet. Diesen Schutz erhalten Artikel, die eine originäre wettbewerbliche Eigenart aufweisen.
Wir kennen Longchamp und KLAKA als harte und zähe, gleichwohl kompetente und faire Gegner. Normalerweise lassen sich hier vernünftige Lösungen finden.
Louis Vuitton durch CBH Rechtsanwälte
Louis Vuitton Malletier SAS wird durch Dr. Julien Zinnecker von CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB – in Hamburg, Köln, Berlin und München vertreten.
CBH fordert für Louis Vuitton Malletier üblicherweise:
- Beseitigung und
Vernichtung der Ware - Abgabe einer Unterlassungs-erklärung
- Auskunft über Vertriebswege, Einkaufs- und Verkaufspreise und die Daten gewerblicher Abnehmer
- Zahlung der Anwaltskosten, meist aus einem Streitwert von 150.000,00 € bis 250.000,00 €
- Zahlung von Schadensersatz
Louis Vuitton verfolgt Markenpiraterie
nach unserer Einschätzung unnachgiebig. Angesichts der schier unendlichen Zahl von Plagiaten ist das auch nachvollziehbar.
Oftmals beginnen typische Mandate mit einer Zollbeschlagnahme. Hier wird sofortige Vernichtung
verlangt, ohne, dass der Besteller Zeit zum Nachdenken hätte.
Bedauerlicherweise geht Louis Vuitton jedoch oft auch gegen kleine Private vor. Hier sind die Verteidigungsaussichten
zwar besonders gut, anwaltliche Vertretung ist jedoch dringend angeraten. Ohne anwaltliche Vertretung drohen im Klagefall schnell fünfstellige Prozesskosten.
CBH ist eine alte und bekannte Kanzlei. Der Mitgründer Prof. Dr. Kurt Bartenbach ist auch Gastprofessor an der Universität zu Köln.
Mit CBH Rechtsanwälte lässt es sich in der Sache trefflich streiten; in der Regel lassen sich aber auch gute Lösungen für alle Beteiligten finden.
Tommy Hilfiger Europe durch Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen
Tommy Hilfiger Europe B.V. wird durch Axel Masberg von Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen in Düsseldorf vertreten.
Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen fordert für Tommy Hilfger Europe üblicherweise:
- Beseitigung und
Vernichtung der Ware - Abgabe einer Unterlassungs-erklärung
- Auskunft über Vertriebswege, Einkaufs- und Verkaufspreise und die Daten gewerblicher Abnehmer
- Zahlung der Anwaltskosten, meist aus einem Streitwert von 150.000,00 € bis 250.000,00 €
- Zahlung von Schadensersatz
Tommy Hilfiger lässt sich Markenpiraterie und
Plagiate nicht bieten. Durch die Vielzahl von Fälschungen kommen hier einige Abmahnungen zusammen.
Viele Mandate beginnen mit einer Zollbeschlagnahme. Hier wird sofortige Vernichtung
verlangt, ohne, dass der Besteller Zeit zum Nachdenken hätte.
Keine oder falsche Reaktionen können teuer werden. Schnell hat man hier fünfstellige Beträge verloren.
Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen ist eine alteingesessene Kanzlei in Düsseldorf, die von Ihrem Namensgeber Dr. Eikelau bereits vor über 50 Jahren gegründet wurde.
Diese Kanzlei hat Ihren Fokus im Wirtschaftsrecht; insbesondere die namensgebenden Partner haben eine ausgewiesene Expersise auf dem Bereich des Markenrechts.
Markenanwalt Robert Meyen
Als Markenkanzlei sind wir Ihr zuverlässiger Partner von Markenanmeldung über Abmahnung bis zur einstweiligen Verfügung
Außergerichtlich
Wir verfolgen Schutzrechtsverletzer und verteidigen Sie gegen berechtigte und unberechtigte Abmahnungen im Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.
Gerichtlich
Wir vertreten Sie vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in sämtlichen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes bei einstweiligen Verfügungen oder in der Hauptsache.
Wie Markenanwalt Robert Meyen Arbeitet
Hart in der Sache, verständlich im Ton. Wir sprechen mit Ihnen auf Augenhöhe und in verständlichen Worten.
Markenanwalt Robert Meyen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Der Fachanwaltstitel umfasst die Bereiche Markenrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht. Unser Fokus liegt außerdem auf dem Urheberrecht.
Wir arbeiten stets hart dafür, für Sie das maximale Ergebnis zu erzielen und dabei Aufwand und Ertrag in der Waage zu halten. Wir versprechen: wir scheuen keinen Aufwand, wenn es der Sache dient, aber wir produzieren keinen Aufwand, der nur dem Anwalt dient.
Wir sind jedoch der Ansicht, dass gute Arbeit auch Ihren Preis hat. Ein Geschäft ist dann gut, wenn alle Seiten Spaß daran haben.
Themenübersicht
Der Markenanwalt
Der Markenanwalt ist hochspezialisert im Bereich des Markenrechts und angrenzender gewerblicher Schutzrechte, beispielsweise dem Designrecht, Wettbewerbsrecht oder auch dem Urheberrecht.
Günstige Ersteinschätzung
Sie wurden abgemahnt oder es wurde ihnen eine Klage oder einstweilige Verfügung zugestellt? Senden Sie uns eine E-Mail mit dem Schriftstück, um eine preisgünstige Ersteinschätzung zu erhalten.
Effiziente Rechtsdurchsetzung
Wir sind überzeugt, dass schneller Rechtsschutz guter Rechtsschutz ist. Aus diesem Grund priorisieren wir Abmahnungen und einstweilige Verfügungen, um für Sie langwierige Prozesse möglichst zu vermeiden.
Rechtsanwalt
Robert Meyen
Auf der Klaviatur des Markenrechts finden wir den richtigen Ton.
Abmahnung im MarKenrecht oder Designrecht erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung im Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht erhalten? Ihnen wird vorgeworfen, unberechtigt ein Bild geklaut zu haben, ein fremdes Kennzeichen zu nutzen oder sich im Wettbewerb unfair und damit unlauter zu verhalten?
Sie sollen die Markenverletzung, Designverletzung, Urheberrechtsverletzung oder den Wettbewerbsverstoß sofort beseitigen, eine Unterlassungserklärung abgeben und einen hohen Betrag zahlen?
- Zunächst: bewahren Sie einen kühlen Kopf!
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung!
- Zahlen Sie nicht die geforderte Summe!
Sie sollten auch nicht in vorauseilendem Gehorsam Ihren Webshop deaktivieren, irgendwelche Bilder entfernen oder sonst Beweise verschwinden lassen. Ihr Gegenüber hat ohnehin bereits jeden Verstoß dokumentiert. Ihr Anwalt hingegen sollte auch die Chance haben, sich selbst (und gegebenenfalls dem Gericht) ein Bild zu machen und Verteidigungsmittel zu sammeln.
- Am besten übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail (klick) mit einer kurzen Sachverhaltsdarstellung. Wir melden uns unverzüglich bei Ihnen und klären Sie über Chancen, Risiken und Reaktionsmöglichkeiten auf.
Senden Sie uns eine Nachricht:
Streitwerte im Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht
In Ihrer Abmahnung werden Anwaltskosten üblicherweise aus horrenden Streitwerten beziehungsweise Gegenstandswerten gefordert.
Viele unserer Mandanten glauben, dass dies der geforderte Schadensersatz sei. Das nicht nicht so! Es handelt sich vielmehr um eine Bemessungsgrundlage des Unterlassungsanspruchs für anwaltliche Gebühren oder Gerichtskosten.
Die höchsten Streitwerte werden dabei üblicherweise bei Markenverletzungen angesetzt. Die geringsten Streitwerte werden für einfache Wettbewerbsrechtsverletzungen oder der unerlaubten Benutzung von Fotos angesetzt.
Im Urheberrecht werden meist folgende Streitwerte angesetzt:
Sofern Sie als Privater ein fremdes Bild geklaut und verwendet oder einen Film in einer Tauschbörse im Internet geteilt haben (und noch einige weitere Bedingungen erfüllt sind) beträgt der Streitwert 1.000,00 € je Bild / Film.
Wenn Sie als Unternehmen oder Unternehmer ein fremdes Bild ohne Erlaubnis des Urhebers verwendet haben, werden meist 6.000,00 € bis 10.000,00 € angesetzt.
Für einfache Wettbewerbsverstöße – wie etwa Fehler im Impressum, in den AGB oder in der Widerrufsbelehrung – werden mindestens 1.000,00 € je Verstoß, meist jedoch eher 3.000,00 € bis 15.000,00 € durch den Abmahnanwalt bestimmt.
Bei Designverletzungen bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert des Designs (altmodisch auch Geschmacksmuster), der Restlaufzeit des Designs und dem Umfang der Verletzungshandlungen. Üblicherweise werden hier Werte von 25.000,00 €, 50.000,00 €, bisweilen aber auch 100.000,00 € oder sogar 250.000,00 € angesetzt.
Bei Markenverletzungen ähneln die Streitwerte und Gegenstandswerte denen im Designrecht: bei einfachen Angelegenheiten und eher unbekannten Marken beträgt der Unterlassungsstreitwert normalerweise 50.000,00 €, große Firmen wie Audi, BMW, Burberry, Longchamp, Louis Vuitton oder Porsche setzen jedoch auch gerne 100,000,00 €, 150.000,00 € oder sogar 250.000,00 € an.
Wir sind eine hochspezialisierte Kanzlei im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes
Wenn Sie Fragen zu Marken, des Designs, dem Urheberrecht oder dem Wettbewerbsrecht haben, zögern Sie nicht, uns zu schreiben.
Unsere Gegner und Fälle
Abmahnungen bei Amazon, eBay und Etsy
Amazon, eBay und Etsy sind ein wahrer Tummelplatz für Abmahner. Hier wird teils mit besonders harten Bandagen gekämpft.
Wir haben hier eigentlich schon alles erlebt:
- Bilderklau
- Textklau
- Andere Urheberrechtsverletzungen
- Markenpiraterie
- Anhängen an Markenwaren durch gleiche ASIN
- (Angebliche) Nachahmungen
- Falsche oder keine AGB
- Falsche Widerrufsbeehrung
- Werbung mit Garantien
- Fehlendes oder unrichtiges Impressum
- Unlautere vergleichende Werbung
BMW durch Klaka Rechtsanwälte
BMW wird seit langer Zeit durch Dr. Ralf Hackbarth und, LL.M und Florian Schmidt-Sauerhöfer von KLAKA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in München und Düsseldorf vertreten.
KLAKA fordert hier für BMW üblicherweise:
- Beseitigung
- Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Auskunft über Vertriebswege, Einkaufs- und Verkaufspreise und die Daten gewerblicher Abnehmer
- Zahlung der Anwaltskosten, meist aus einem Streitwert von 150.000,00 € bis 250.000,00 €
- Zahlung von Schadensersatz
Üblicherweise beginnen Streitigkeiten mit BMW durch Grenzbeschlagnahme oder das Angebot von Teilen mit BMW-Kennzeichen im Internet. Dabei kann es sich einerseits um Plagiate handeln, andererseits aber auch um Originalteile, die insbesondere aus Asien in die EU importiert wurden. Außerdem verfolgt BMW die Nutzung aller möglicher Bezeichnungen mit der Sportwagenmarke „M“.
Wir kennen BMW und KLAKA als harte und zähe, gleichwohl kompetente und faire Gegner. Normalerweise lassen sich hier vernünftige Lösungen finden.
Burberry durch CBH Rechtsanwälte
Die Burberry ltd. wird durch Dr. Detlef von Schultz und Dr. Julien Zinnecker von CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB – in Hamburg, Köln, Berlin und München vertreten.
CBH fordert für Burberry üblicherweise:
- Beseitigung und Vernichtung der Ware
- Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Auskunft über Vertriebswege, Einkaufs- und Verkaufspreise und die Daten gewerblicher Abnehmer
- Zahlung der Anwaltskosten, meist aus einem Streitwert von 150.000,00 € bis 250.000,00 €
- Zahlung von Schadensersatz
Bei Abmahnungen der Burberry ltd. geht es nach unserer Erfahrung fast immer um die Nutzung des „Burberry-Check“ genannten Karos in Textilien aller Art.
Burberry scheint dabei recht rigoros alles zu verfolgen, was irgendwie nach Karo und beige-schwarz-weiß-rot aussieht.
CBH ist eine alte und bekannte Kanzlei. Der Mitgründer Prof. Dr. Kurt Bartenbach ist auch Gastprofessor an der Universität zu Köln.
Mit CBH Rechtsanwälte lässt es sich in der Sache trefflich streiten; in der Regel lassen sich gute Lösungen finden.
Longchamp durch Klaka Rechtsanwälte
Longchamp SAS wird durch Dr. Stefan Abel von KLAKA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in München und Düsseldorf vertreten.
KLAKA fordert hier für Longchamp üblicherweise:
- Beseitigung
- Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Auskunft über Vertriebswege, Einkaufs- und Verkaufspreise und die Daten gewerblicher Abnehmer
- Zahlung der Anwaltskosten, meist aus einem Streitwert von 250.000,00 €
- Zahlung von Schadensersatz
KLAKA Rechtsanwälte beziehungsweise Dr. Stefan Abel sind nach unserer Einschätzung besonders fleißige Abmahner. Uns sind auch Fälle bekannt, in denen kleine Einzelhändler wegen nur einer einzigen Handtasche in Anspruch genommen wurden.
In den meisten Fällen geht es dabei um die Handtaschenserien „Le Pliage“ und „Le Pliage Cuir“.
Besonderheit bei diesen Abmahnungen und Klagen ist, dass es regelmäßig nicht um Markenrecht oder Designrecht geht.
Dies liegt daran, dass eine Marke ein Design oft nur unzureichend schützt und ein Design /oder Geschmacksmuster) nur eine begrenzte Laufzeit haben.
AUs diesem Grund stützt KLAKA die Abmahnungen auf den sogenannten (ergänzenden) wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz.
Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz ist ein Sonderschutz aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und ist im Gegensatz zum Designschutz unbefristet. Diesen Schutz erhalten Artikel, die eine originäre wettbewerbliche Eigenart aufweisen.
Wir kennen Longchamp und KLAKA als harte und zähe, gleichwohl kompetente und faire Gegner. Normalerweise lassen sich hier vernünftige Lösungen finden.
Louis Vuitton durch CBH Rechtsanwälte
Louis Vuitton Malletier SAS wird durch Dr. Julien Zinnecker von CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB – in Hamburg, Köln, Berlin und München vertreten.
CBH fordert für Louis Vuitton Malletier üblicherweise:
- Beseitigung und Vernichtung der Ware
- Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Auskunft über Vertriebswege, Einkaufs- und Verkaufspreise und die Daten gewerblicher Abnehmer
- Zahlung der Anwaltskosten, meist aus einem Streitwert von 150.000,00 € bis 250.000,00 €
- Zahlung von Schadensersatz
Louis Vuitton verfolgt Markenpiraterie nach unserer Einschätzung unnachgiebig. Angesichts der schier unendlichen Zahl von Plagiaten ist das auch nachvollziehbar.
Oftmals beginnen typische Mandate mit einer Zollbeschlagnahme. Hier wird sofortige Vernichtung verlangt, ohne, dass der Besteller Zeit zum Nachdenken hätte.
Bedauerlicherweise geht Louis Vuitton jedoch oft auch gegen kleine Private vor. Hier sind die Verteidigungsaussichten zwar besonders gut, anwaltliche Vertretung ist jedoch dringend angeraten. Ohne anwaltliche Vertretung drohen im Klagefall schnell fünfstellige Prozesskosten.
CBH ist eine alte und bekannte Kanzlei. Der Mitgründer Prof. Dr. Kurt Bartenbach ist auch Gastprofessor an der Universität zu Köln.
Mit CBH Rechtsanwälte lässt es sich in der Sache trefflich streiten; in der Regel lassen sich aber auch gute Lösungen für alle Beteiligten finden.
Tommy Hilfiger Europe durch Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen
Tommy Hilfiger Europe B.V. wird durch Axel Masberg von Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen in Düsseldorf vertreten.
Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen fordert für Tommy Hilfger Europe üblicherweise:
- Beseitigung und Vernichtung der Ware
- Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Auskunft über Vertriebswege, Einkaufs- und Verkaufspreise und die Daten gewerblicher Abnehmer
- Zahlung der Anwaltskosten, meist aus einem Streitwert von 150.000,00 € bis 250.000,00 €
- Zahlung von Schadensersatz
Tommy Hilfiger lässt sich Markenpiraterie und Plagiate nicht bieten. Durch die Vielzahl von Fälschungen kommen hier einige Abmahnungen zusammen.
Viele Mandate beginnen mit einer Zollbeschlagnahme. Hier wird sofortige Vernichtung verlangt, ohne, dass der Besteller Zeit zum Nachdenken hätte.
Keine oder falsche Reaktionen können teuer werden. Schnell hat man hier fünfstellige Beträge verloren.
Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen ist eine alteingesessene Kanzlei in Düsseldorf, die von Ihrem Namensgeber Dr. Eikelau bereits vor über 50 Jahren gegründet wurde.
Diese Kanzlei hat Ihren Fokus im Wirtschaftsrecht; insbesondere die namensgebenden Partner haben eine ausgewiesene Expersise auf dem Bereich des Markenrechts.