Rechtsanwalt Robert Meyen
Markenanwalt Robert Meyen
Als Anwaltskanzlei für Markenrecht sind wir Ihr zuverlässiger Partner von
Markenanmeldung über Abmahnung bis zur einstweiligen Verfügung.
Außergerichtlich
Wir verfolgen Markenrechtsverletzer und verteidigen Sie gegen berechtigte und unberechtigte Abmahnungen im Markenrecht,
Designrecht, Wettbewerbsrecht
und Urheberrecht.
Gerichtlich
Wie Markenanwalt Robert Meyen Arbeitet
Hart in der Sache, aber verständlich im Ton. Wir sprechen mit Ihnen auf Augenhöhe und in verständlichen Worten.
Markenanwalt Robert Meyen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Der Fachanwaltstitel umfasst die Bereiche Markenrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht. Unser Fokus liegt außerdem auf dem Urheberrecht und dem Reputationsschutz (üble Nachrede, Beleidigungen, Google-Bewertungen).
Wir arbeiten hart dafür, für Sie das maximale Ergebnis zu erzielen. Unser Versprechen: wir scheuen keinen Aufwand, wenn es der Sache dient, aber wir produzieren keinen Aufwand, der nur dem Anwalt dient.
Der Markenanwalt
Der Markenanwalt ist Rechtsanwalt und Experte im Bereich des Markenrechts. Üblicherweise bearbeitet er auch angrenzende Rechtsgebiete wie Designrecht, Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht.
Günstige Ersteinschätzung
Sie wurden abgemahnt oder es wurde ihnen eine Klage oder einstweilige Verfügung zugestellt? Senden Sie uns eine E-Mail mit dem Schriftstück, um eine preisgünstige Ersteinschätzung zu erhalten.
Effiziente Rechtsdurchsetzung
Wir sind überzeugt, dass schneller Rechtsschutz guter Rechtsschutz ist. Aus diesem Grund priorisieren wir Abmahnungen und einstweilige Verfügungen, um für Sie langwierige Prozesse möglichst zu vermeiden.
Abmahnung im MarKenrecht oder Designrecht erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung im Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht erhalten? Ihnen wird vorgeworfen, unberechtigt ein Bild geklaut zu haben, eine Marke oder einen Firmennamen illegal zu nutzen oder sich im Wettbewerb unfair und damit unlauter zu verhalten?
Sie sollen die Markenverletzung, Designverletzung, Urheberrechtsverletzung oder den Wettbewerbsverstoß sofort beseitigen, eine Unterlassungserklärung abgeben und Schadensersatz zahlen?
- Zunächst: bewahren Sie einen kühlen Kopf!
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung!
- Zahlen Sie nicht die geforderte Summe!
Bitte deaktivieren Sie nicht Ihren Webshop, entfernen irgendwelche Bilder oder lassen Beweise verschwinden. Ihr Gegenüber hat ohnehin bereits jeden Verstoß dokumentiert. Ihr Anwalt hingegen sollte auch die Chance haben, sich selbst (und gegebenenfalls dem Gericht) ein Bild zu machen und Verteidigungsmittel zu sammeln.
Was kostet eine Abmahnung im Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht?
In Abmahnungen insbesondere im Markenrecht und Designrecht werden Anwaltskosten üblicherweise aus horrenden Streitwerten beziehungsweise Gegenstandswerten gefordert.
Entwarnung: Das ist nicht der Schadensersatz, den der Abmahner verlangt. Es ist lediglich die Bemessungsgrundlage für Anwalts- und Gerichtsgebühren.
Die höchsten Streitwerte werden dabei üblicherweise bei Markenverletzungen angesetzt. Geringere Streitwerte werden für einfache Wettbewerbsrechtsverletzungen oder die unerlaubte Benutzung von Fotos angesetzt.
Im Urheberrecht sind folgende Streitwerte üblich:
Sofern Sie als Privater ein fremdes Bild geklaut und verwendet oder einen Film in einer Tauschbörse im Internet geteilt haben beträgt der Streitwert 1.000 € je Bild oder Film.
Wenn Sie als Unternehmen oder Unternehmer ein fremdes Bild ohne Erlaubnis des Urhebers verwendet haben, werden meist 6.000 € bis 10.000 € angesetzt.
Für einfache Wettbewerbsverstöße – wie etwa Fehler im Impressum, in den AGB oder in der Widerrufsbelehrung – werden mindestens 1.000 € je Verstoß, meist jedoch eher 3.000 € bis 15.000 € durch den Abmahnanwalt bestimmt.
Bei Designverletzungen bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert des Designs (bzw. Geschmacksmusters), der Restlaufzeit des Designs und dem Umfang der Verletzungshandlungen. Üblicherweise werden hier Werte von 25.000 €, 50.000 €, bisweilen aber auch 100.000 € oder sogar 250.000 € angesetzt.
Bei Markenverletzungen ähneln die Streitwerte und Gegenstandswerte denen im Designrecht: bei einfachen Angelegenheiten und eher unbekannten Marken beträgt der Unterlassungsstreitwert normalerweise 50.000 €. Große Unternehmen wie Audi, BMW, Burberry, Longchamp, Louis Vuitton oder Porsche setzen jedoch auch gerne 150,000 € oder mehr an. Von BMW haben wir bereits Markenabmahnungen mit einem Gegenstandswert von 600.000 € gesehen.
Wir sind eine spezialisierte Kanzlei im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes
Wenn Sie Fragen zu Marken, Designs, dem Urheberrecht, dem Wettbewerbsrecht oder zum Reputationsschutz haben, schreiben Sie uns gerne unverbindlich an.