Rechtsanwalt für Urheberrecht Robert Meyen
Robert Meyen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
marken medien meyen
Breite Straße 22
41460 Neuss
Wir helfen bei Bilderklau
Rechtsanwalt Robert Meyen hilft mit der Erfahrung von hunderten Abmahnungen wegen unberechtiger Fotonutzung
Unsere Kanzlei setzt einen Fokus auf das Urheberrecht, insbesondere auf das Recht der Fotografen (“Bilderklau”).
Unsere Kanzlei liegt in Neuss, Deutschland. Wir sind in unmittelbarer Nachbarschaft zu Düsseldorf, Köln, Bonn, Krefeld, Mönchengladbach und Duisburg und nah an der Grenze zu den Niederlanden.
Wir vertreten sowohl Fotografen, deren Bilder unberechtigt genutzt werden als auch Abgemahnte, die von Foto-Abmahnungen betroffen sind.
Robert Meyen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
marken medien meyen
Breite Straße 22
41460 Neuss
Was schützt das Urheberrecht?
Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen, also Werke der Literatur, Musik, bildenden Kunst, Fotografie, Filmkunst und Architektur. Dazu gehören auch Computerprogramme, Datenbanken und Werke der angewandten Kunst.
Um urheberrechtlich geschützt zu sein, muss ein Werk folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Es muss eine persönliche geistige Schöpfung sein. Das bedeutet, dass es das Ergebnis einer individuellen schöpferischen Leistung sein muss.
- Es muss wahrnehmbar sein. Das bedeutet, dass es in irgendeiner Form sinnlich wahrnehmbar sein muss, z. B. durch Schrift, Ton, Bild oder Film.
- Es muss eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Das bedeutet, dass es sich nicht um eine bloße Aneinanderreihung von bekannten Elementen handeln darf, sondern um eine eigenständige und originelle Leistung.
Das Urheberrecht schützt verschiedene Rechte des Urhebers:
- Das Recht auf Vervielfältigung
- Das Recht auf Verbreitung
- Das Recht auf öffentliche Wiedergabe
- Das Recht auf Bearbeitung
- Das Recht auf Namensnennung
Besonderheiten bei Fotos im Urheberrecht
Fotos können als Lichtbilder oder Lichtbildwerke geschützt sein.
- Lichtbilder sind einfache Abbilder der Wirklichkeit. Sie genießen den Leistungsschutz des § 72 UrhG.
- Lichtbildwerke hingegen sind schöpferische Leistungen des Fotografen. Sie sind urheberrechtlich geschützt.
Unsere Leistungen für Fotografen
Ihr Bild wurde unberechtigt genutzt?
Als Fotograf sind Sie Inhaber der Urheberrechte an Ihren Bildern. Das bedeutet, dass Sie allein darüber entscheiden dürfen, wie Ihre Bilder verwendet werden. Wenn Sie feststellen, dass Ihre Bilder ohne Ihre Zustimmung verwendet wurden, liegt immer ein Urheberrechtsverstoß vor. In diesem Fall haben Sie verschiedene Möglichkeiten, gegen den Bildklau vorzugehen.
Erste Schritte:
- Beweissicherung: Stellen Sie zunächst sicher, dass Sie Beweise für die unberechtigte Nutzung Ihres Bildes haben. Dazu können Screenshots, Links zu den Websites oder Social-Media-Plattformen, auf denen Ihr Bild verwendet wird, sowie die Kontaktdaten des Nutzers gehören.
- Abmahnung: Im Idealfalle lassen Sie den Bilderdieb unmittelbar abmahnen und gehen nicht selbst vor. Oftmals entsteht durch eigenes Vorgehen irreparabler Schaden. In der Abmahnung wird Verstoß gegen das Urheberrecht deutlich darlgelegt und der Nutzer dazu aufgefordert, die Nutzung Ihres Bildes zu unterlassen. Wir verlangen neben der Unterlassungserklärung natürlich Schadensersatz und den Ersatz der Abmahnkosten für Sie.
- Gerichtliche Schritte: Wenn der Nutzer auch nach der Abmahnung weiterhin Ihr Bild verwendet, können Sie gerichtliche Schritte einleiten. Wirlegen dann Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung für Sie oder erheben Klage auf Unterlassung und Schadensersatz.
Wir unterstützen Sie!
Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert hat. Wir beraten und vertreten Fotografen bei allen Fragen rund um das Urheberrecht und den Fotoklau. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu schützen und gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.immer
Unser Angebot an Abgemahnte
Sie haben eine Abmahnung wegen unberechtigter Fotonutzung erhalten?
Keine Panik! Eine Abmahnung ist zwar ärgerlich, aber kein Grund zur Verzweiflung. Wichtig ist, dass Sie die Abmahnung ernst nehmen und nicht ignorieren.
Erste Schritte:
- Prüfen Sie die Abmahnung: Lassen Sie die Abmahnung von einem Rechtsanwalt prüfen. Der Rechtsanwalt kann Ihnen sagen, ob die Abmahnung berechtigt ist und ob Sie etwas unternehmen müssen. Wir beraten zu allen Schritten und über mögliche Kosequenzen.
- Keine voreiligen Entscheidungen treffen: Unterschreiben Sie niemals ohne anwaltliche Beratung die vom Abmahner vorgeschlagene Unterlassungserklärung.
- Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt: Wir beraten und vertreten Sie bei allen Fragen rund um die Abmahnung. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verteidigen und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.
Wir helfen Ihnen!
Wir verstehen, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden. Wir sind daher bemüht, Ihnen schnell und unkompliziert zu helfen. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und erklären Ihnen die rechtlichen Zusammenhänge in verständlicher Sprache.
Warum Sie sich an uns wenden sollten:
- Wir sind spezialisiert auf den gewerblichen Rechtsschutz und verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des Urheberrechts.
- Wir bieten Ihnen eine kompetente und persönliche Beratung.
- Wir setzen uns mit Nachdruck für Ihre Interessen ein.
- Wir sind fair und transparent in unserer Kostenaufstellung.
Unser Ziel:
Wir möchten Ihnen helfen, Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen.