Rechtsanwalt für Designrecht und Geschmacksmusterrecht
marken medien meyen ist eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
Designanwalt
Der spezialisierte Rechtsanwalt für Designrecht
- Unsere Fachanwaltskanzlei ist hochspezialisiert im Bereich des Designrechts und Geschmacksmusterrechts.
- Rechtsanwalt Robert Meyen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der neben dem Designrecht auch das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht und Teile des Urheberrechts umfasst.
- Wenn Sie eine Designrecht Abmahnung erhalten haben, bieten wir eine kostenlose Erstberatung. Schicken Sie einfach Ihre Abmahnung an kanzlei@marken.legal
Unsere Designkanzlei liegt verkehrsgünstig gelegen am Hauptbahnhof in Neuss zwischen Düsseldorf, Mönchengladbach, Krefeld und Köln. Wir beraten bundesweit.
Häufiger Gegner ist KLAKA Rechtsanwälte für BMW.
Was schützt das Designrecht?
- Das Designrecht schützt jedes Design, das neu ist und Eigenart hat. Es muss sich also von den bisher bekannten Designs abheben.
- Früher nannte man Designs auch Gebrauchsmuster. In der EU wird der Begriff „Gebrauchsmuster“ immer noch genutzt.
- Anders als im Urheberrecht muss ein Design allerdings keine außergewöhnliche Kreativität aufweisen oder Schöpfungshöhe erreichen.
- Ein Design hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von den bisher bekannten, älteren Designs unterscheidet.
- Das Design ist ein ungeprüftes Registerrecht. Das Patent- und Markenamt nimmt also keine Prüfung auf Neuheit oder Eigenart vor.
- In der EU sind außerdem nicht-eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt.
Ein Designanwalt berät zum idealen Schutzrechtsportfolio. Oft bietet es sich an, parallel Marken und Designs zu schützen und zudem auf urheberrechtliche Ansprüche zurückzugreifen.
Die Designverletzung
- Eine Designverletzung liegt vor, wenn ein Dritter eine Ihrer ästhetischen Gestaltungen unberechtigt nutzt.
- Die Nutzung ist dann unberechtigt, wenn ein Design eingetragen ist oder das Design als nicht-eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt ist und der Designer oder Berechtige dem Dritten die Nutzung nicht erlaubt hat.
- Auch wenn das Design eingetragen ist muss geprüft werden, ob es bei Eintragung neu war und Eigenart hatte.
- In den meisten Fällen werden Designverletzungen durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beendet.
Bitte unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vom Abmahner mitgeschickte Unterlassungserklärung!
Hilfe vom Fachanwalt spart viel Geld! Eine gut formulierte modifizierte Unterlassungserklärung verspricht dem Designinhaber nur genau so viel, wie rechtlich erforderlich ist.
Abmahnung im Designrecht
- Auch wenn eine Gestaltung nicht auffallend kreativ ist und kein Urheberrecht begründet, kann sie als Design geschützt sein.
- Durch eine Abmahnung aus einem Design erhält der Designrechtsverletzer die letzte Gelegenheit, einen Rechtstreit zu vermeiden. Weil die Gerichte darin eine „Dienstleistung“ des Designers an den Verletzer sehen muss der Verletzer die Kosten der Abmahnung tragen.
- Wir beraten sowohl Designer als auch Lizenznehmer als auch Abgemahnte.
- Als Designkanzlei sind wir spezialisiert auf Abmahnungen und können Ihnen passend zu Ihrem Sachverhalt sagen, ob es ratsam ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
Bitte beachten Sie die in Ihrer Abmahnung gesetzten Fristen.
Einstweilige Verfügung im Designrecht
- Für Markeninhaber ist es besonders wichtig, die Markenrechtsverletzung sofort zu beenden, um weiteren Schaden abzuwenden.
- Die einstweilige Verfügung bietet dem Markenrechtsinhaber Eilrechtsschutz.
- An einigen Gerichten werden einstweilige Verfügungen noch am gleichen Tag, spätestens am folgenden Werktag erlassen.
Einstweilige Verfügungen haben zahlreiche – vor allem prozessuale – Fallstricke. Wir kennen diese Fallstricke. Als Markenkanzlei führen wir Sie effizient zu Ihrer einstweiligen Verfügung und wissen auch, wie wir einstweilige Verfügungen Ihres Gegners erfolgreich angreifen.
Das nicht-eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster
- Durch eine Klage im Markenrecht können die Rechtsverhältnisse zwischen Markenrechtsinhaber und Markenverletzer dauerhaft geklärt werden.
- Im Klageverfahren können Markeninhaber vom Verletzer Beseitigung, Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Aufwendungsersatz in Form vom Ersatz von Anwaltskosten verlangen.
- Klageverfahren sind immer dann notwendig, wenn Markeninhaber und Markenverletzer auf eine Abmahnung und gegebenenfalls einstweilige Verfügung im Markenrecht hin noch keine abschließende Lösung gefunden haben.
Der Markenanwalt stellt die richtigen Unterlassungsanträge, um die Markenverletzung dauerhaft und wirkungsvoll zu beenden.