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Longchamp Abmahnung durch KLAKA Rechtsanwälte

Longchamp Abmahnung durch KLAKA Rechtsanwälte wegen le Pliage Plagiat erhalten?

Was verlangt die Rechtsanwaltskanzlei KLAKA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB für die Longchamp SAS?

Nachahmungen der Longchamp Tasche „Le Pliage“ werden sehr häufig abgemahnt.

Wir helfen sofort und unkompliziert, wenn Sie eine Longchamp Abmahnung von Longchamp SAS  durch KLAKA Rechtsanwälte erhalten haben.

eine Longchamp Abmahnung sollten Sie unbedingt ernst nehmen!

Immer wieder mahnt KLAKA für Longchamp ab. Immer sind die Streitwerte hoch und die von KLAKA verlangten Gebühren teuer. Oft fallen Worte wie „Abzocker„, „Nepper“ oder „Betrüger„. Wir haben zahlreiche Streitigkeiten mit KLAKA geführt und müssen Sie enttäuschen: diese Abmahnung sollten Sie unbedingt ernst nehmen. Die Rechtsanwälte von KLAKA sind keine Betrüger und die Abmahnung ist auch kein Fake.

Die Vorwürfe in den meist wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind nie unsinnig; wie so oft im Wettbewerbsrecht lässt sich jedoch über Inhalte trefflich streiten.

Ihnen wird vom Rechteinhaber der Marke Longchamp, der Longchamp SAS durch die Kanzlei KLAKA vorgeworfen, gegen Wettbewerbsrecht oder Designrecht verstoßen zu zu haben und Plagiate der Handtasche „Le Pliage“ oder „Le Pliage Cuir“ angeboten oder eingeführt zu haben.

Sämtliche uns bekannten Longchamp Abmahnungen wurden von Rechtsanwalt Dr. Stefan Abel ausgesprochen.

Jeder, der ein wenig modebewusst lebt, kennt die faltbare Handtasche „Le Pliage“ aus Nylon und Leder des französischen Luxustaschenherstellers Longchamp.

Longchamp Abmahnung: wieso habe ich eine Abmahnung wegen Nachahmungen von Longchamp Le Pliage Handtaschen erhalten? Gegen welchen Aspekt des Wettbewerbsrecht oder des Designrechts verstoße ich?

Die Besonderheit bei Longchamp Abmahnungen ist, dass nicht aus Markenrecht oder Designrecht vorgegangen wird, sondern aus wettbewerbsrechtlichem Nachahmungsschutz.

Diesen wettbewerbsrechtlichem Nachahmungsschutz, den Juristen auch „ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz“ nennen, haben Waren – hier: Luxushandtaschen – wenn Sie eine gewisse Bekanntheit aufweisen und über wettbewerbliche Eigenart verfügen.

Wettbewerbliche Eigenart bedeutet, dass die konkrete Ausgestaltung des oder bestimmte Merkmale des Produkts so „unverwechselbar“ sind, dass diese Merkmale die angesprochenen, interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft der Ware hinweisen.

Gegen Wettbewerbsrecht kann jedoch nur verstoßen, wer geschäftlich handelt. Das bietet oft Optionen der Verteidigung.

Neben wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen kann Longchamp auch auf den Schutz aus eingetragenen Geschmacksmustern beziehungsweise Designs zurückgreifen.

Longchamp Abmahnung: Le Pliage Taschen und wettbewerbliche Eigenart?

Die wettbewerbliche Eigenart der Longchamp Handtasche Le Pliage ergibt sich aus dem Zusammenspiel einiger Merkmale.

Folgende Merkmale stehen dabei laut Rechtsanwalt Dr. Stefan Abel von KLAKA Rechtsanwälte im Vordergrund:

  • trapezförmiger Korpus mit Vertikalseiten kürzer als Horizontalseiten;
  • röhrenförmige Henkel aus Leder,
  • mit flachen, nach unten hin schmaler werdenden Enden,
  • die außen am Korpus und unmittelbar unter der Oberseite angebracht sind;
  • Überschlag aus Leder zwischen diesen Henkeln,
  • der in der Ansicht von vorne die Form eines abgerundeten querformatigen Rechtecks aufweist und
  • einen metallisch glänzenden Druckknopf aufweist;
  • Besatzstücke aus Leder an beiden Enden der Oberseite.

Vereinfacht lässt sich sagen: Je besser die Beschreibung auf die von Ihnen verkaufte und abgemahnte Handtasche passt, desto wahrscheinlicher ist, dass Sie wirklich illegal ein Plagiat angeboten oder verkauft haben.

Longchamp Abmahnung: Erlaubter Verkauf von Nylon-Handtaschen nach Art einer „Le Pliage“ oder „Le Pliage Cuir“

Auch Gewerbetreibende dürfen Longchamp-Produkte verkaufen. Dies jedoch nur mit Zustimmung des Rechteinhabers der Marke, in diesem Fall der Longchamp. Eine Ausnahme bildet jedoch im Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Designrecht die Erschöpfung der Immaterialgüterrechte. Dies tritt ein, wenn der Rechteinhaber bereits am Wert der Marke oder des sonstigen Rechts profitiert hat.

Natürlich kann Ihnen keiner verbieten, Originalprodukte zu verkaufen, die sie selbst zuvor legal erworben haben!

Typische Fallkonstellationen bei Longchamp Abmahnungen

Inhalt von Longchamp Abmahnungen von KLAKA für Longchamp SAS ist eigentlich immer der Vorwurf des Einführens oder des Anbietens von Plagiaten.

Grenzbeschlagnahme von Longchamp Fälschungen

Einige unserer Fälle beginnen mit Post vom Zoll. In dieser wird unseren Mandanten vorgeworfen, Produktfälschungen in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt zu haben und damit Rechte der Longchamp SAS zu verletzen.

Longchamp Nachahmungen in Modeboutiquen

Oftmals melden sich jedoch auch Klienten, die nur eine kleine Boutique in der Fußgängerzone betreiben und gerade einmal ein oder zwei Handtaschen für deren Ladenlokal eingekauft haben.

Ziel der Longchamp Abmahnungen sind nämlich nur selten die Hersteller dieser Plagiate. Die sind in China oder sonstwo in Asien kaum auffindbar. Häufiger trifft es daher kleinere Einzelhändler mit Modeboutiquen oder aus dem Onlinehandel.

Es ist für KLAKA Rechtsanwälte unerheblich, dass die gefälschten Muster nicht exakt mit dem Original übereinstimmen. Bereits die ungefähre Ähnlichkeit mit einigen der oben genannten Merkmalen genügt für den Vorwurf einer Fälschung im Wettbewerbsrecht.

Ähnlich ist es bei der Designverletzung: hier genügt es, dass ein Teil verglichen mit dem Original „keinen anderen Gesamteindruck“ aufweist“

Longchamp Abmahnung: Was erwartet mich?

KLAKA wird für die Longchamp SAS immer alles verlangen, was ein Rechteinhaber vom Verletzer verlangen kann:

  • Vollständige Beseitigung – also Entfernung – der Handtaschen aus Ihrem Ladenlokal oder Onlineshop.
  • Unterlassung der Einfuhr oder des Verkaufs der Waren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung.
  • Auskunft über Herkunft der Longchamp Fälschungen durch einen Auskunftsanspruch.
  • Herausgabe der Handtaschen zur Vernichtung.
  • Zahlung des Schadensersatzanspruchs an Longchamp.
  • Kosten der Abmahnung, in der Regel aus einem Streitwert von 150.000,00 € oder 250.000 €.

Muss ich eine Unterlassungserklärung abgeben, Auskunft erteilen, alle Taschen an Longchamp übersenden und einen hohen Betrag an KLAKA Rechtsanwälte überweisen?

Um zu prüfen, ob die Ansprüche, die Longchamp Ihnen gegenüber durch KLAKA Rechtsanwälte geltend macht, berechtigt sind, sollte der Vorwurf zunächst über einen im Wettbewerbsrecht und Designrecht versierten Rechtsanwalt geprüft werden. Schließlich liegt oft gar keine Rechtsverletzung vor. Rechtsanwalt Robert Meyen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und damit Spezialist für solche Fälle.

Kann ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und Geld sparen?

Wir raten dringend davon ab, bei Longchamp Abmahnung einfach die Unterlassungserklärung der Gegenseite zu unterzeichnen. Die Gegenseite möchte schließlich einseitig das Beste für sich rausholen. Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht hingegen verspricht der Gegenseite jedoch nur so viel, wie er gesetzlich unbedingt versprechen muss. Kontaktieren Sie uns hier.

Was macht mdrei – marken medien meyen wenn ich die Kanzlei für meine Longchamp Abmahnung beauftrage?

Im Ergebnis sind fünf Prüfschritte für den Fachanwalt notwendig:

  • Gewerbliches Handeln beziehungsweise Handeln im geschäftlichen Verkehr – Haben Sie geschäftlich oder als Privatperson mit Handtaschen gehandelt?
  • Konkretes Wettbewerbsverhältnis – Stehen Sie mit Longchamp in irgendeiner Art im mittelbaren oder unmittelbaren Wettbewerb?
  • Wettbewerbliche Eigenart gemäß § 4 Nr. 3 UWG
  • Nachahmung oder Parallelschöpfung?
  • Vermeidbare Herkunftstäuschung
  • Rufausnutzung oder Rufbeeinträchtigung
  • Wie ist der Verbotsumfang – was können Klaka und Longchamp eigentlich verbieten?

Longchamp Abmahnung: Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung und warum sollte ich eine "mod UE“ abgeben?

Es genügt nicht, einfach sämtliche Angebote zu löschen, die Longchamp in deren Abmahnung gerügt hat. Denn der Inhaber des Designs will in diesem Fall sicher sein, dass sich eine derartige Verletzung seiner Immaterialgüterrechte nicht wiederholt. Man spricht von Wiederholungsgefahr.

Die Wiederholungsgefahr kann gemäß der Jahrzehnte bewährten Rechtsprechung nur durch eine strafbewehrte und lebenslang gültige Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.

Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafe abgeben?

Eine Unterlassungserklärung muss ernsthaft sein. Ernsthaft bedeutet, dass sie den Unterlassungsschuldner dauerhaft von weiteren Rechtsverstößen abhält.

Eine Wiederholungsgefahr kann deshalb nur wirksam ausgeschlossen werden, wenn Sie eine Vertragsstrafe für den Fall der Wiederholung der markenverletzenden oder designverletzenden Handlung versprechen. Wie hoch eine solche Vertragsstrafe sein muss und in welchen Fällen sie greifen soll ist Anwaltshandwerk. Eine zu niedrige oder „falsche“ Vertragsstrafe führt beinahe totsicher zur Klage oder einstweiligen Verfügung und zu Kosten in fünfstelliger Höhe.

Oft kann man die Unterlassungserklärungen der Rechteinhaber, in diesem Fall von Longchamp SAS zu Gunsten des Verletzers abändernIm besten Fall kann es sein, dass der Verletzer bei einem Verstoß weniger oder manchmal auch gar nicht zahlen muss.

Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung („modUE“) kann helfen, drohende Vertragsstrafen für Rechtsverletzer zu verringern. Ein guter und erfahrener Anwalt kann Ihnen demnach vor allem zu Beginn der Verteidigung sehr viel Geld einsparen!

Lassen Sie sich von Robert Meyen, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, beraten und verteidigen. Kontaktieren Sie uns hier.

Longchamp Abmahnung: Auskunftsanspruch und Rechtsanwaltskosten

Viele unserer Klienten nehmen bei Abmahnungen durch Longchamp den Auskunftsanspruch auf die leichte Schulter.

Je nach Art des Auskunftsanspruchs hat der Rechteverletzer sämtliche Dokumente und Daten bezüglich der Verkäufe der betroffenen Waren offenzulegen. Dazu gehören Rechnungen, eine präzise Angabe über die Anzahl der Verkäufe bis zur Rechnungslegung und schlimmstenfalls die Herausgabe des damit verbundenen Gewinns.

Zudem ist der Verletzer der Immaterialgüterrechte dazu verpflichtet, offenzulegen, woher die Plagiate ursprünglich stammen. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da die gegnerische Seite eine Klage auf Auskunft einreichen kann, welche den Beklagten, den Verletzer des Wettbewerbsrechts, schnell weit mehr als 5.000 € kosten kann.

Ebenso müssen selbstredend die Kosten der Rechtsanwälte getragen werden, welche bei einem Streitwert von 150.000 €200.000 €, bis hin zu 500.000 €, äußerst hoch sind. Wir glauben kaum, dass Klaka Rechtsanwälte in Anbetracht der Bekanntheit der Marke mit Privatpersonen verhandeln wird.

 

Wir beraten Sie und übernehmen gerne die Abwehr Ihrer Longchamp Abmahnung gegen die Longchamp SAS und KLAKA Rechtsanwälte

Wenn Sie von einer Longchamp Abmahnung durch KLAKA Rechtsanwälte betroffen sind rufen Sie uns an oder schreiben eine Nachricht und wir leiten alle nötigen Schritte für Sie ein.

Sie dürfen sich darauf verlassen, dass wir Ihre Angelegenheit gewissenhaft und schnell bearbeiten. Das erhöht die Chancen, die Kosten der Gegenseite erheblich zu senken.

Verteidigen Sie sich bitte nicht selbst: amateurhaftes und unjuristisches Argumentieren provoziert die gegnerischen Anwälte und bringt Sie nicht weiter!

Im schlimmsten Fall schwächen Sie Ihre Position sogar.

Sie werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem sehr teuren Prozess vor Gericht wiederfinden, der Sie schnell über 10.000 € kosten wird.

Longchamp Abmahnung: Besser direkt zum Fachanwalt!

Das erste Ziel bei der Abwehr einer Longchamp Abmahnungund deren KLAKA Rechtsanwälten ist in den meisten Fällen eine schnellstmögliche Abgabe einer in Ihrem Sinne veränderten Unterlassungserklärung zur Vermeidung einer einstweiligen Verfügung. Dies hat höchste Priorität!

Gerne vertreten wir Sie bundesweit in dieser Sache gegen die Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte. Nutzen Sie für eine unverbindliche Erstberatung unser Kontaktformular oder schreiben Sie – am besten mit der Abmahnung als Anlage – an kanzlei@marken.legal.

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