Longchamp Abmahnung durch KLAKA Rechtsanwälte wegen le Pliage Plagiat erhalten?
Bei Abmahnungen von Longchamp am besten Hilfe vom Fachanwalt suchen!
Wir helfen sofort und unkompliziert, wenn Sie eine Longchamp Abmahnung von Longchamp SAS mit dem Vorwurf des Angebots von Nachahmungen durch KLAKA Rechtsanwälte erhalten haben.
Longchamp Abmahnungen sollten Sie ernst nehmen!
KLAKA Rechtsanwälte ist eine der fleißigsten Abmahnkanzleien in Deutschland. Jährlich erreichen uns dutzende Abmahnungen von BMW oder Longchamp.
Die Abmahnungen, die KLAKA für Longchamp ausspricht, betreffen meist den wettbewerblichen Nachahmungsschutz. Man spricht auch von ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz.
Ihnen wird also vom Rechteinhaber der Marke Longchamp durch die Kanzlei KLAKA vorgeworfen, gegen Wettbewerbsrecht oder Designrecht verstoßen zu zu haben und Plagiate der Handtasche „Le Pliage“ oder „Le Pliage Cuir“ angeboten oder eingeführt oder verkauft zu haben.
Sämtliche uns bekannten Longchamp Abmahnungen wurden von Rechtsanwalt Dr. Stefan Abel ausgesprochen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist müssen Sie damit rechnen, dass KLAKA die Rechte von Longchamp im Wege der einstweiligen Verfügung oder Klage durchsetzt. Die Angelegenheit wird dann gleich einige tausend Euro teurer.
Wie lautet der Vorwurf in der Abmahnung wegen Nachahmungen von Longchamp Le Pliage Handtaschen?
Die Besonderheit bei Longchamp Abmahnungen ist, dass nicht aus Markenrecht oder Designrecht vorgegangen wird, sondern aus wettbewerbsrechtlichem Nachahmungsschutz.
Diesen wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz haben Waren – hier: Luxushandtaschen – wenn Sie eine gewisse Bekanntheit aufweisen und über wettbewerbliche Eigenart verfügen.
Wettbewerbliche Eigenart bedeutet, dass die konkrete Ausgestaltung des oder bestimmte Merkmale des Produkts so „unverwechselbar“ sind, dass diese Merkmale die angesprochenen, interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft der Ware hinweisen.
Neben wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen kann Longchamp auch auf den Schutz aus eingetragenen Designs zurückgreifen.
Die wettbewerbliche Eigenart von Longchamp Le Pliage Taschen
- trapezförmiger Korpus mit Vertikalseiten kürzer als Horizontalseiten;
- röhrenförmige Henkel aus Leder,
- mit flachen, nach unten hin schmaler werdenden Enden,
- die außen am Korpus und unmittelbar unter der Oberseite angebracht sind;
- Überschlag aus Leder zwischen diesen Henkeln,
- der in der Ansicht von vorne die Form eines abgerundeten querformatigen Rechtecks aufweist und
- einen metallisch glänzenden Druckknopf aufweist;
- Besatzstücke aus Leder an beiden Enden der Oberseite.
Wann ist der Verkauf von Handtaschen nach Art einer „Le Pliage“ oder „Le Pliage Cuir“ legal?
Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht bestehen nur, wenn der Abgemahnte geschäftlich handelt. Der reine Privatverkauf einer Fälschung kann daher nicht verboten werden.
Auch Gewerbetreibende dürfen Longchamp-Produkte verkaufen. Dies jedoch nur mit Zustimmung des Rechteinhabers, in diesem Fall der Longchamp SAS.
Eine Ausnahme bildet jedoch im Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Designrecht die Erschöpfung der Immaterialgüterrechte. Diese tritt ein, wenn der Rechteinhaber bereits am Wert der Marke oder des sonstigen Rechts bereits profitiert hat, wenn sie also schon einmal auf legalem Wege verkauft wurde.
Keiner kann Ihnen verbieten, Originalprodukte zu verkaufen, die sie selbst zuvor legal erworben haben!
Fallkonstellationen bei Longchamp Abmahnungen
Inhalt von Longchamp Abmahnungen von KLAKA für Longchamp SAS ist eigentlich immer der Vorwurf des Einführens oder des Anbietens von Plagiaten.
Grenzbeschlagnahme von Longchamp Fälschungen
Viele unserer Fälle beginnen mit einer Grenzbeschlagnahme vom Zoll. In dieser wird unseren Mandanten vorgeworfen, Produktfälschungen illegal in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt zu haben und damit Rechte der Longchamp SAS zu verletzen.
Longchamp Nachahmungen in Modeboutiquen
Oftmals melden sich jedoch auch Klienten, die nur eine kleine Boutique in der Fußgängerzone betreiben und gerade einmal ein oder zwei Handtaschen für deren Ladenlokal eingekauft haben.
Ziel der Longchamp Abmahnungen sind nur selten die Hersteller dieser Plagiate. Die sind in China oder anderswo in Asien kaum auffindbar. Häufiger trifft es daher kleinere Einzelhändler mit Modeboutiquen oder aus dem Onlinehandel.
Es ist für KLAKA Rechtsanwälte unerheblich, dass die gefälschten Muster nicht exakt mit dem Original übereinstimmen. Bereits die ungefähre Ähnlichkeit mit einigen der oben genannten Merkmalen genügt für den Vorwurf einer Fälschung im Wettbewerbsrecht.
Ähnlich ist es bei der Designverletzung: hier genügt es, dass die Handtasche verglichen mit dem Original „keinen anderen Gesamteindruck“ aufweist“
Longchamp Abmahnung: Wie lauten die Forderungen?
- Vollständige Beseitigung – also Entfernung – der Handtaschen aus Ihrem Ladenlokal oder Onlineshop.
- Unterlassung der Einfuhr oder des Verkaufs der Waren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung.
- Auskunft über Herkunft der Longchamp Fälschungen durch einen Auskunftsanspruch.
- Herausgabe der Handtaschen zur Vernichtung.
- Zahlung des Schadensersatzanspruchs an Longchamp.
- Kosten der Abmahnung, in der Regel aus einem Streitwert von 150.000 € oder 250.000 €.