Rechtsanwalt für Domainrecht

Domainrecht

Ihre Marke wird durch eine Domain verletzt? Sie möchten eine Domain kaufen oder verkaufen?

Rechtsanwalt Robert Meyen verfügt über umfassende Erfahrung und Fachkenntnisse im Bereich des Domainrechts. Bei Streitigkeiten im Domainrecht kann er effektiv als kompetenter Rechtsberater agieren und Mandanten tatkräftig unterstützen. Sein Fachwissen ermöglicht es ihm, strategische Ansätze zu entwickeln, um beispielsweise Domainstreitigkeiten im Zusammenhang mit Markenverletzungen oder unlauterem Wettbewerb zu bewältigen.

Mit einem fundierten Verständnis für die rechtlichen Aspekte des Domainrechts kann Rechtsanwalt Meyen Mandanten helfen, ihre Interessen zu schützen und durchzusetzen. Seine Dienstleistungen erstrecken sich von der Bewertung der Rechtslage über die Ausarbeitung von rechtlich fundierten Schriftsätzen bis hin zur Vertretung vor Gericht, um optimale Ergebnisse im Sinne seiner Mandanten zu erzielen. Durch eine enge Zusammenarbeit und maßgeschneiderte Lösungen trägt Rechtsanwalt Robert Meyen dazu bei, die Herausforderungen im Domainrecht erfolgreich zu bewältigen.

Markenanwalt Rechtsanwalt für Markenrecht
Ihr Experte: Fachanwalt Robert Meyen

Robert Meyen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

marken medien meyen
Breite Straße 22
41460 Neuss

Tel: 02131/4051650
kanzlei@marken.legal

Rechtsanwalt für Domainrecht

Domainstreitigkeiten, Typosquatting, Cybersquattng

Ein Rechtsanwalt für Domainrecht ist Ihr Partner beim Schutz Ihrer Interessen im Zusammenhang mit Internetdomains. Zu seinen Kernkompetenzen gehört die Beratung und Unterstützung bei der rechtssicheren Registrierung und Verwaltung von Domains. Bei etwaigen Konflikten, insbesondere in Fällen von Markenverletzungen oder Domainstreitigkeiten, fungiert der Anwalt als erfahrener Berater und kann proaktiv handeln, um die Rechte seines Mandanten zu verteidigen.

Wir bieten eine gründliche Analyse der rechtlichen Lage, beispielsweise im Hinblick auf Markenschutz und Wettbewerbsrecht, und entwickeln Strategien zur Vermeidung oder Bewältigung von Rechtsstreitigkeiten. 

Zudem unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Markenrechten und unzulässigem Domain-Missbrauch, einschließlich Typosquatting oder Cybersquatting.

Rechtsanwalt Robert Meyen agiert als vertrauenswürdiger Partner, der nicht nur rechtliche Expertise bereitstellt, sondern entwickelt auch individuelle Lösungen für Ihre spezifischen Anliegen im Bereich Domainrecht . 

Markenanwalt Rechtsanwalt für Markenrecht
Ihr Experte: Fachanwalt Robert Meyen

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Domainrecht, Markenschutz und Namensschutz

Als Kanzlei für Domainrecht spielen wir eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung von Domainstreitigkeiten.

Häufig werden durch die Anmeldung oder Nutzung von Domains Markenrechte oder das Namensrecht verletzt.

Wenn ein Dritter Ihre Marke in einer Domain nutzt, kann darin eine Markenverletzung liegen. So haben deutsche Gerichte in der Nutzung der Domain schufa-anwalt.de eine Verletzung der Marke "Schufa" und in der Nutzung de Domain keine-vorwerk-vertretung.de eine Verletzung der Marke "Vorwerk" gesehen.

Auch der Name von Privatpersonen oder Unternehmen ist nach § 12 BGB oder als Unternehmenskennzeichen geschützt. Der BGH hat in der Registrierung der Domain shell.de eine Verletzung des Namensrechts gesehen.

Das Namensrecht wird verletzt, wenn ein Name unbefugt benutzt wird und die Benutzung zu einer Zuordnungsverwirrung führen kann. 

Eine besondere Form der Namensrechtsverletzung doer Markenrechtsverletzung ist das Cybersquatting. Dabei registriert ein Unberechtigter eine Domain mit einem fremden Namensrecht (Namejacking) oder Markenrecht (Brandjacking) in der Hoffnung, den Rechteinhaber damit zu erpressen. 

Typosquatting ist eine Sonderform des Cybersquatting, bei der Tippfehlerdomains verwendet werden. Der Typosquatter möchte von versehentlichen Fehleingaben zu profitieren, die der Internetuser auf der Suche nach einem bestimmten Unternehmen oder einer bekannten Persönlichkeit macht.

Rechtsanwalt Domainrecht Domainstreitigkeiten Typosquatting Cybersqatting
Rechtsanwalt Robert Meyen unterstützt Sie in allen Domainstreitigkeiten

Welche Rechtsgrundlagen gelten im Domainrecht? Gibt es ein Domaingesetz?

Obwohl Domains mittlerweile im Wettbewerb eine tragende Rolle spielen und Domainstreitigkeiten häufig sind, gibt es in Deutschland oder Europa kein Domaingesetz

Rechtsstreitigkeiten im Domainrecht basieren daher meist auf dem Markenrecht, dem Wettbewerbsrecht oder dem allgemeinen Zivilrecht, insbesondere dem Namensrecht.

Abmahnung im Domainrecht

Wenn sich der Inhaber eines Markenrechts oder Namensrechts in seinen Rechten verletzt sieht, spricht er üblicherweise eine Abmahnung aus. In der Abmahnung macht der Rechteinhaber Ansprüche gegen die rechtswidrige Nutzung der Domain geltend.

Üblicherweise verlangt der Markeninhaber Unterlassung der Rechtsverletzung für die Zukunft durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Wird Ihnen vorgeworfen, durch die Registrierung oder Nutzung einer Domain fremde Rechte zu verletzen, empfiehlt sich oft die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die zwar die Rechtsverletzung beseitigt und die Wiederholungsgefahr entfallen lässt, dem Markeninhaber aber weniger verspricht, als dieser gerne bekäme.

Ansprüche auf Löschung einer Domain sind selten erfolgreich durchsetzbar: Sie bestehen nur dann, wenn es keine einzige denkbare Form der legalen Nutzung der Domain gibt.

Ansprüche auf Übertragung der Domain bestehen unter normalen Umständen nicht. Bei deutschen muss daher zwingend ein Dispute Eintrag bei der DENIC hinterlegt werden.

Der Dispute Eintrag verhindert, dass der Rechteverletzer die Domain einfach aufgibt und sie anschließend durch einen anderen, unberechtigten Dritten registriert wird.

Die Kosten der Abmahnung bei Domainstreitigkeiten richten sich nach dem Gegenstandswert. Bei Streitigkeiten um das Namensrecht liegt dieser Wert bei mindestens 10.000 €; Gegenstandswerte im Markenrecht beginnen bei 50.000 € und können bei besonders bekannten Marken bis zu 500.000 € betragen.  

Daraus resultieren Kosten von etwa 1.000 € bis zu 5.500 €. Im Fall einer berechtigten Abmahnung muss der Rechtsverletzer die Kosten der Abmahnung ersetzen.

Das UDRP Verfahren der ICANN

Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (kurz: ICANN) koordiniert die Vergabe von einmaligen Namen und Adressen im Internet. Die ICANN verwaltet etliche Top-Level-Domains außer den deutschen .de-Domains. Zu den bekanntesten Domains der ICANN gehören .biz, .com, .info, .name, .net, und .org.

Das Schlichtungsverfahren nach der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP-Verfahren) ist ein von der ICANN entwickeltes Schlichtungsverfahren zur Lösung von Domainstreitigkeiten.

Das UDRP-Verfahren kann bei vier von der ICANN akkreditierten Organisationen durchgeführt werden:

  • der Schiedsstelle des WIPO
  • dem National Arbitration Forum
  • dem ADNDRC (Asian Domain Name Dispute Resolution Centre)
  • dem Czech Arbitration Court Arbitration Center for Internet Disputes.

Der Antragsteller muss im UDRP-Verfahren darlegen, dass zwischen dem Domainnamen und seinem Kennzeichen Verwechslungsgefahr besteht, der Antragsgegner keine eigenen Rechte am Kennzeichen hat und die Anmeldung oder Registrierung in böser Absicht erfolgt. Gelingt ihm das, wird die Domain an den Antragsteller übertragen.

 

Profitipp: Oft bestellt sich der vermeintliche Rechtsverletzer erst gar nicht und die Entscheidung ergeht auf dem einseitigen Vortrag des Antragstellers.
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Robert Meyen
Markenanwalt

Das UDRP Verfahren ist teuer. Mit Anwaltskosten und den Kosten der Schlichtungsstelle kommen schnell 10.000 € bis 15.000 € zusammen. Eine Kostenerstattung gibt es üblicherweise nicht.

de_DEDeutsch
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