Markenanwalt: Rechtsanwalt oder Patentanwalt?

Was ist ein Markenanwalt?

Der Markenanwalt ist ein Rechtsanwalt oder Patentanwalt, der eine besondere Beratungskompetenz im Bereich des Markenrechts aufweist. Viele Rechtsanwälte, die sich als Markenanwalt bezeichnen, sind Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz umfasst neben dem Markenrecht noch einige weitere Rechtsgebiete wie Wettbewerbsrecht, Designrecht und Patentrecht. Einen Fachanwalt speziell für Markenrecht gibt es in Deutschland nicht.

Der beste Markenanwalt: Rechtsanwalt oder Patentanwalt?

Viele Rechtslaien glauben, dass man mit Markenstreitigkeiten zwingend zu einem Patentanwalt gehen muss. Das ist definitiv falsch.

Es ist schwer zu sagen, wer nun der bessere Markenanwalt ist. Jedenfalls aber gibt es unserer Meinung nach gewichtige Gründe, die für den Rechtsanwalt sprechen.

Patentanwälte sind keine Volljuristen und schon gar keine Rechtsanwälte mit Zusatzqualifikation. Es sind vielmehr Naturwissenschaftler oder Ingenieure mit einem Aufbaustudiengang in Jura. Während sich Rechtsanwälte bis zur Zulassung mindestens vier-, eher ca. sechs Jahre mit Rechtswissenschaften beschäftigen, dauert der berufsbegleitende Studiengang des Patentanwalts nur zwei Jahre.

Eine technische Patentanmeldung muss daher zwingend durch einen Patentanwalt durchgeführt werden. Eine Markenstreitigkeit ist jedoch kein technisches Verfahren. Es ist vielmehr eine typisch geisteswissenschaftliche Auseinandersetzung über einen sonst meist unstreitigen Sachverhalt.

Nach unserer Erfahrung fällt es Rechtsanwälten daher oft leichter, eine solche Auseinandersetzung zu führen.

Der Rechtsanwalt ist oft der günstigere Markenanwalt

Der Rechtsanwalt ist außerdem regelmäßig die günstigere Option: Das Gebührenrecht sieht eine Anrechnung der außergerichtlichen Vorarbeit im gerichtlichen Verfahren vor. Bearbeitet also der selbe Rechtsanwalt die Abmahnung und das spätere Klageverfahren, werden die anwaltlichen Gebühren bei Gericht gekürzt. In Markensachen spart der Mandant damit schnell etwa 1.000 Euro.

Patentanwälte hingegen dürfen, weil sie eben keine Rechtsanwälte sind, vor ordentlichen Gerichten, Also Landgerichten und Oberlandesgerichten, nicht einmal auftreten.

Der Mandant muss daher, wenn die Markenstreitigkeit nicht schon außergerichtlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erledigt werden kann, zwingend einen Rechtsanwalt aufsuchen. Zuvor hat der Mandant jedoch bereits den Patentanwalt voll bezahlt und tut es beim Rechtsanwalt erneut.

Ärgerlich kann es auch bei einstweiligen Verfügungen sein: Eine einstweilige Verfügung erhält nur, wer dem Gericht durch sein schnelles Handeln anzeigt, dass die Angelegenheit ihm besonders eilig ist. Muss der Mandant jedoch erst einen neuen Rechtsanwalt suchen, vergeht unnötige Zeit, die gewisse Verlustrisiken mit sich bringt.

Bei Markenanmeldungen, Markenrecherchen und der Markenverwaltung dürfte es zwischen beiden Berufsgruppen kaum Unterschiede geben.

Wir glauben daher, dass der Rechtsanwalt in vielen Fällen der bessere Markenanwalt ist.

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