Unterlassungserklärung

Die Unterlassungserklärung ist ein rechtliches Instrument, das oft im Zusammenhang mit Verletzungen von Markenrechten, Urheberrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten verwendet wird. Sie stellt das einseitige Versprechen dar, durch das eine Person oder ein Unternehmen verspricht, bestimmte Handlungen zu unterlassen, die als Verletzung von Rechten eines anderen angesehen werden.

Zweck der Unterlassungserklärung:

  1. Vermeidung rechtlicher Schritte: Der Hauptzweck einer Unterlassungserklärung besteht darin, rechtliche Schritte zu verhindern. Durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird der Unterlassungsanspruch erledigt.
  2. Schutz geistigen Eigentums: Die Unterlassungserklärung dient dazu, die Verletzung von geistigem Eigentum zu beenden und sicherzustellen, dass die Rechte des Rechteinhabers respektiert werden.

Inhalt einer Unterlassungserklärung:

    1. Verpflichtung zur Unterlassung: Der Kern der Erklärung besteht aus der Zusage, die rechtlich beanstandeten Handlungen zu unterlassen. Dies kann die Einstellung bestimmter Aktivitäten, wie die Nutzung einer bestimmten Marke oder das Veröffentlichen geschützten Materials, umfassen.
    2. Vertragsstrafe bei Verstoß: Üblicherweise erhält die Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen für den Fall eines Verstoßes. Einer Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafenklausel fehlt in aller Regel die zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderliche Ernsthaftigkeit.
    3. (Keine) Anerkennung des Verstoßes: Die Unterlassungserklärung selbst ist kein Schuldanerkenntnis. Ein Schuldanerkenntnis ist auch kein Erfordernis für die Wirksamkeit der Unterlassungserklärung.

Eine Unterlassungserklärung, die von der vom Abmahner verlangten Unterlassungserklärung zugunsten des Abgemahnten abweicht, nennt man modifizierte Unterlassungserklärung.

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