Wiederholungsgefahr

Die Wiederholungsgefahr ist ein rechtlicher Begriff, der im Zusammenhang mit Unterlassungserklärungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen im Bereich des geistigen Eigentums und des gewerblichen Rechtsschutzes verwendet wird. Sie bezieht sich auf die Annahme, dass der Verletzer eine einmal begangene Rechtsverletzung erneut begehen wird. Sie kann üblicherweise nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Der Jurist sagt: „Die Erstbegehung indiziert die Wiederholungsgefahr.“

 

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