Vertragsstrafe

Eine Vertragsstrafe im Zusammenhang mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bezieht sich auf eine vorab festgelegte Geldsumme, die fällig wird, wenn eine Partei gegen die in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung festgelegten Verpflichtungen verstößt.

Vertragsstrafeversprechen enthalten üblicherweise fixe Vertragsstrafen oder überlassen dem Unterlassungsgläubiger die Festsetzung der Vertragsstrafe nach billigem Ermessen („Hamburger Brauch“).

 

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