In der Vorweihnachtszeit 2024 häufen sich Abmahnungen der Herrnhuter Sterne GmbH, vertreten durch die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte, gegen Händler, die vermeintliche Nachahmungen der bekannten Herrnhuter Sterne anbieten.
Hintergrund der Abmahnungen vom Herrnhuter Stern
Ein Herrnhuter Stern ist ein traditioneller Weihnachtsstern, der seinen Ursprung in der Glaubensgemeinschaft der Herrnhuter Brüdergemeine hat. Er wird häufig zur Advents- und Weihnachtszeit als Dekoration verwendet und ist vor allem für seine charakteristische geometrische Form bekannt.
Merkmale des Herrnhuter Sterns:
- Design: Der Stern hat in der Regel 26 Zacken (17 viereckige und 8 dreieckige), was ihm ein unverwechselbares Aussehen verleiht.
- Material: Er wird aus Papier oder Kunststoff hergestellt, je nach Verwendungszweck (innen oder außen).
- Größen: Die Sterne sind in verschiedenen Größen erhältlich, von kleinen Tischdekorationen bis hin zu großen Varianten für Kirchen oder öffentliche Plätze.
- Farben: Klassisch ist die Farbe Weiß oder Rot, aber es gibt sie auch in anderen Farbkombinationen.
Herkunft:
Der Stern wurde im 19. Jahrhundert in der Herrnhuter Brüdergemeine, einer evangelischen Glaubensgemeinschaft, entwickelt. Sein Ursprung liegt in der Stadt Herrnhut in Sachsen, wo diese Glaubensgemeinschaft ihren Sitz hat. Er gilt als Symbol des Lichts und der Hoffnung und ist weltweit als Advents- und Weihnachtsdekoration bekannt.
Die Herrnhuter Sterne GmbH schützt ihre Produkte durch eingetragene Unionsmarken, Patente und Geschmacksmuster. Insbesondere die Wortmarke „Herrnhuter Stern“ ist seit 2011 als Unionsmarke registriert.
Vorwürfe und Forderungen
Betroffenen Händlern wird vorgeworfen, ohne Zustimmung der Herrnhuter Sterne GmbH Produkte unter der Bezeichnung „Herrnhuter Stern“ anzubieten, die nicht vom Originalhersteller stammen. Dies wird als Markenrechtsverletzung und unlautere Nachahmung angesehen. Die Abmahnungen fordern in der Regel:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Erstattung der Rechtsverfolgungskosten, basierend auf Gegenstandswerten zwischen 100.000 € und 150.000 €, was Anwaltskosten von bis zu 3.020,34 € zur Folge hat
- Auskunfts- und Schadensersatzansprüche
Rechtliche Grundlage
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 2. Dezember 2015 (Az. I ZR 176/14 – Herrnhuter Stern) festgestellt, dass der Herrnhuter Stern wettbewerbsrechtlichen Schutz genießt. Demnach kann die Nachahmung eines Produkts mit wettbewerblicher Eigenart unlauter sein, insbesondere wenn Verwechslungsgefahr besteht und der Nachahmer keine ausreichenden Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefahr ergreift.
Empfehlungen für betroffene Händler
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben:
- Ruhe bewahren: Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung und leisten Sie keine Zahlungen.
- Prüfung der Vorwürfe: Lassen Sie durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt.
- Angepasste Unterlassungserklärung: Gegebenenfalls sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um Nachteile zu vermeiden.
- Lieferanten in Regress nehmen: Falls die beanstandeten Produkte von einem Lieferanten stammen, prüfen Sie, ob Ansprüche gegen diesen bestehen.
Präventive Maßnahmen
Um zukünftige Abmahnungen zu vermeiden:
- Produktprüfung: Stellen Sie sicher, dass angebotene Produkte keine geschützten Markenrechte verletzen.
- Rechtliche Beratung: Lassen Sie sich regelmäßig von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten.
Fazit
Die Herrnhuter Sterne GmbH geht konsequent gegen vermeintliche Markenrechtsverletzungen vor. Händler sollten daher ihre Angebote sorgfältig prüfen und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen, um kostspielige Abmahnungen zu vermeiden.
Kontaktieren Sie uns
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder rechtliche Beratung im Bereich Markenrecht oder Wettbewerbsrecht benötigen, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und effektive Unterstützung.