UPDATE! Abmahnwelle von FILII

Update vom 15.07.2024: In einer der untenstehenden Angelegenheiten hatte Filii eine einstweilige Verfügung beantragt und im Beschlusswege erhalten. Auf unseren Widerspruch hin wurde sie nun aufgehoben.

Der Barfußschuhhersteller FILII mahnt aktuell alles ab, was nicht bei Drei auf den Bäumen ist

Barfußschuhe sind aktuell ein großer Trend. Einer der Ersten am Markt, die diese Schuhe erfolgreich verkauft hat, ist FILII. Die Gründerin Brigitte Weiß war – damals mit ihrem Ehemann Thorsten Weiß – sogar bei der Höhle der Löwen und erhielt dort eine Finanzierung für ihr Start-Up.

Offenbar hat die Ehe jedoch unter dem Erfolg gelitten: Thorsten und Brigitte sind heute kein Paar mehr. Stattdessen sind sie heute erbitterte Widersacher. Thorsten Weiß hat derweil die bLIFESTYLE GmbH gegründet und verkauft ebenfalls erfolgreich Barfußschuhe.

Zahlreiche Abmahnungen von FILII und Brigitte Weiß

Das möchte sich Brigitte Weiß nicht gefallen lassen. Und so scheint es, dass insbesondere Webseiten, die Schuhe von bLIFESTYLE anbieten, in großem Stil abgemahnt werden. Uns liegen alleine drei Abmahnungen vor und zahlreiche weitere sind uns bekannt. Die Abmahnungen unterscheiden sich. Einige werden auf das Markenrecht gestützt, andere auf Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht.

Markenrechtliche Abmahnungen von FILII

Die markenrechtlichen Vorwürfe waren sehr unterschiedlich:

In einem Fall nutzte der Shopbetreiber einen seiteninterne, automatisierte Suche. Gab man dort „Filii“ ein, wurden neben Schuhen der gesuchten Marke auch weitere Schuhe angezeigt. Wir vermuten, dass insbesondere die Schuhe des Exmannes Frau Weiss zur Weißglut – und zur Abmahnung – getrieben haben. Das kann tatsächlich eine Markenverletzung sein, wenn nicht hinreichend klar ist, welche Produkte dem Suchwort entsprechen und welche nur zusätzlich als Werbung eingeblendet werden. Der Rucksackhersteller Ortlieb hat das erfolgreich gegen Amazon durchgeklagt.

In einem anderen Fall hatte eine Shopbetreiberin in ihrem Blog geschrieben, dass sie künftig keine Schuhe mehr von FILII verkaufen werde, sondern stattdessen bLIFESTYLE ins Programm aufnimmt. Zugleich hatte sie die Schuhe von FILII deutlich reduziert und zum Zeitpunkt nur noch einen Schuh im Shop. Eine zumindest mutige Abmahnung: die meisten Gerichte hätten sie der Abmahnerin absehbar kräftig um die Ohren gehauen. Es handelt sich nämlich offensichtlich um eine erlaubte Markennennung und nicht um eine verbotene Markennutzung.

In beiden Fällen wurde die Abmahnung neben der deutschen Wort-Bildmarke und der identischen Unionsmarke

Filii Abmahnung

auch auf das gleichnamige Unternehmenskennzeichen gestützt.

Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht

In der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung hatte ein Shopbetreiber gebloggt, er nehme die Schuhe des „FILII-Gründers“ Thorsten Weiß mit der Marke bLIFESTYLE in sein Programm auf. Bettina Weiß jedoch bestand darauf, alleinige Gründerin zu sein. Tatsächlich ist sie alleinige geschäftsführende Gesellschafterin der FILII GmbH. Die jedoch wurde erst 2018 gegründet.

Sie erinnern sich: 2016 wurden die Schuhe bereits den Löwen zum Fraß vorgeworfen. Schaut man sich in den Webarchiven um, so sieht man, dass im letzten erfassten Impressum im Jahr 2017 Herr Thorsten Weiß  als alleiniger Betreiber des Onlineshops genannt wird. Auch diese Abmahnung hätte eine richterliche Überprüfung verdient. Denn unserer Meinung nach muss sich Frau Weiß, wenn sie sich für die alleinige Gründerin hält, den durch die Website gesetzten Rechtsschein entgegenhalten lassen.

Abmahnungen von FILII sollten Sie ernst nehmen

Auch wenn einige der Abmahnungen von FILII ziemlich mutig sind und vermutlich richterlicher Kontrolle nicht standhalten, sollten Sie es nicht darauf ankommen lassen: Eine einstweilige Verfügung ist schnell beantragt und wird ebenso schnell erlassen. Und auch wenn die Chancen auf deren Aufhebung gut stehen, möchten Sie weder das (deutlich erhöhte) Kostenrisiko tragen, noch den Stress und Ärger ertragen müssen, den es auslöst. Kommen Sie lieber gleich zu uns. Wir machen das schon…

Fun Fact zum Abschluss

Im Impressum von FILII steht: „Im Falle von Namensrecht- / Domainstreitigkeiten bzw. Abmahnungen gegen geltendes Fernabsatzgesetz bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.

In der Vergangenheit haben mehrere Gerichte entschieden, dass Personen, die einen solchen Hinweis auf Ihrer Website vorhalten, selbst keinen Anspruch auf Kostenerstattung haben.

de_DEDeutsch
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