Haben Sie Post von der INBUS IP GmbH erhalten und werden Ihnen markenrechtliche Verstöße vorgeworfen? Keine Panik! In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund um Abmahnungen der INBUS IP GmbH, inklusive rechtlicher Grundlagen, Handlungsempfehlungen und Strategien zur Abwehr unberechtigter Forderungen.
Wer ist die INBUS IP GmbH und was möchte sie?
Die INBUS IP GmbH ist eine Gesellschaft, die sich die Rechte an der Wortmarke „INBUS“ für verschiedene Produkte und Dienstleistungen gesichert hat. Sie geht regelmäßig gegen Unternehmen vor, die ihrer Ansicht nach diese Marke verletzen, indem sie Produkte mit der Bezeichnung „Inbusschlüssel“ bewerben oder anbieten.
Kernpunkt der Abmahnungen ist der Vorwurf der Markenrechtsverletzung. Die INBUS IP GmbH behauptet, dass die Verwendung des Begriffs „Inbusschlüssel“ für die beworbenen Produkte eine unzulässige Nutzung ihrer geschützten Marke darstellt. Als Folge wird in der Regel die Unterlassung der weiteren Nutzung des Begriffs „Inbus“ sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zusätzlich können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Warum erhalten Sie die Abmahnung?
Mögliche Gründe für eine Abmahnung durch die INBUS IP GmbH können sein:
- Verwendung des Begriffs „Inbusschlüssel“ in Produktbeschreibungen auf Ihrer Website oder in Online-Shops
- Nutzung des Begriffs „Inbus“ in Werbemitteln wie Anzeigen oder Produktbroschüren
- Verwendung des Begriffs „Inbus“ auf Verpackungen Ihrer Produkte
Übrigens: Auch gegen den Begriff „IMBUS“, wie der INBUS oft fälschlich genannt wird, geht die INBUS IP vor.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Zusendung einer Abmahnung nicht automatisch bedeutet, dass Sie tatsächlich eine Markenrechtsverletzung begangen haben. Häufig kommt es in solchen Fällen zu Streitigkeiten darüber, ob die Verwendung des Begriffs „Inbus“ tatsächlich eine markenrechtliche Relevanz besitzt.
Handeln Sie nicht vorschnell!
Sollten Sie eine Abmahnung der INBUS IP GmbH erhalten haben, ist es dringend ratsam, nicht vorschnell zu handeln. Unterschreiben Sie auf keinen Fall die vorgelegte Unterlassungserklärung, ohne vorher den Rat eines Anwalts einzuholen. Durch eine unüberlegte Unterschrift können Sie ungewollt rechtliche Nachteile in Kauf nehmen.
So gehen Sie richtig vor:
- Bewahren Sie Ruhe: Lassen Sie sich nicht von der Abmahnung einschüchtern. Fristen zur Reaktion sind zwar gesetzt, aber in der Regel ausreichend, um sich kompetente Hilfe zu suchen.
- Kontaktieren Sie einen Anwalt: Suchen Sie umgehend einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt auf. Dieser kann die Abmahnung prüfen und Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten.
- Beantworten Sie die Abmahnung nicht selbst: Überlassen Sie die Beantwortung der Abmahnung Ihrem Anwalt. Dieser kann die Sachlage professionell darstellen und mit der Gegenseite verhandeln.
- Prüfen Sie die Vorwürfe: Lassen Sie von Ihrem Anwalt prüfen, ob die Vorwürfe der INBUS IP GmbH berechtigt sind. Möglicherweise liegt gar keine Markenrechtsverletzung vor.
- Handeln Sie strategisch: Je nach Sachlage kann Ihr Anwalt verschiedene Strategien vorschlagen, wie zum Beispiel Verhandlungen mit der INBUS IP GmbH, die Einlegung eines Widerspruchs oder die Verteidigung vor Gericht.
Fazit
Erhalten Sie eine Abmahnung der INBUS IP GmbH, sollten Sie Ruhe bewahren und sich umgehend an einen Anwalt wenden. Dieser kann Sie umfassend beraten und Ihre Rechte wahren. Unterschreiben Sie niemals vorschnell eine Unterlassungserklärung und lassen Sie die Vorwürfe juristisch prüfen. Mit der richtigen Strategie können Sie sich gegen unberechtigte Forderungen wehren.
Achtung:
Die Kollegen der Rechtsanwaltskanzlei WBS Wilde Beuger Solmecke behaupten, „Inbus“ sei Gattungsbegriff geworden und haben deshalb Löschungsantrag gegen die Marke gestellt. Wir halten das für populistischen Blödsinn.