Sind Grauimporte bzw. Parallelimporte illegal?

Illegale Grauimporte bzw. Parallelimporte: (keine) markenrechtliche Erschöpfung

Ein Parallelimport ist der Import von Originalwaren durch Dritte ohne Zustimmung des Herstellers oder des ursprünglichen Rechteinhabers aus einem anderen Land, wobei diese Waren in einem Land legal auf den Markt gebracht wurden und dann in ein anderes Land eingeführt werden, um dort meist zu günstigeren Preisen als die vom Hersteller festgelegten Preise verkauft zu werden. Parallelimporte aus dem nicht-EU-Ausland stellen regelmäßig Markenrechtsverletzungen dar.

Jüngst haben wir beim Facebook-Auftritt von Motortalk von einem spektakulären Fall gelesen, bei dem VW einem Importeur untersagt, den für den chinesischen Markt gebauten ID.6 in Deutschland zum Verkauf anzubieten. Darunter wird rege diskutiert, wie Volkswagen so etwas verbieten könne. Tatsächlich dürfte VW Recht behalten:

Markenrechtliche Erschöpfung:

Der Markeninhaber hat das Recht, Dritten die Nutzung seiner Marke zu untersagen. Dieses Recht erlischt jedoch, wenn die Markenprodukte durch den Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht wurden. Man spricht dann von der Erschöpfung der Markenrechte. An Waren, die außerhalb des EWR eingekauft werden, tritt für den Europäischen Binnenmarkt keine Erschöpfung ein.

Beispiele:

a) Original BMW Ersatzteil aus China:

Ein deutsches Unternehmen importiert ein originales BMW Ersatzteil aus China, das dort deutlich günstiger ist. Da BMW dem Inverkehrbringen des Ersatzteils aus China in Deutschland nicht zugestimmt hat, liegt keine Erschöpfung vor. Der Import und Verkauf des Ersatzteils in Deutschland verletzen daher die Markenrechte von BMW.

b) Parfüm aus den USA:

Ein Online-Händler importiert Parfüm einer bekannten Marke aus den USA und verkauft es in Deutschland. Auch hier liegt keine Genehmigung für das Verkehrbringen im Inland vor, weshalb der Händler eine Markenverletzung begeht.

c) Sportartikel aus einem Nicht-EWR-Land:

Ein Händler importiert Sportartikel einer bekannten Marke aus einem Nicht-EWR-Land, z.B. der Türkei. Der Markeninhaber hat dem Inverkehrbringen der türkischen Ware in der EU nicht zugestimmt. Der Import und Verkauf der Ware in Deutschland ist daher illegal. Das gilt selbst dann, wenn die Ware im EWR produziert wurde.

Grauimporte sind meist illegal

Grauimporte stellen daher meist Markenrechtsverletzungen dar, selbst wenn es sich um „Originalteile“ handelt. Wir haben Verständnis dafür, dass sich das ungerecht anfühlt. Es entspricht jedoch geltendem Recht und wird sich absehbar nicht ändern.

Konsequenzen illegaler Grauimporte (Parallelimporte):

Vermeidung von illegalen Grauimporten (Parallelimporten):

  • Sorgfältige Prüfung der Herkunft der Ware
  • Bezug von Produkten nur von autorisierten Händlern
  • Achten auf Hinweise auf dem Produkt oder der Verpackung
  • Im Zweifelsfall beim Markeninhaber nachfragen

Fazit:

Grauimporte (Parallelimporte) können für Händler und Kunden ein attraktives Angebot sein. Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten, um Markenrechtsverletzungen und die damit verbundenen Konsequenzen zu vermeiden. Auf keinen Fall genügt es, darauf zu achten, dass die Waren auch wirklich von einer bestimmten Marke „X“ stammt, wenn das Prdukt außerhalb des EWR eingekauft wird.

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