L-1 Visum beantragen mit marken medien meyen und US-Anwalt Alexander Thorlton

L-1 Visum: Den Sprung in die USA wagen mit marken medien meyen und US-Anwalt Alexander Thorlton

Sie möchten als Manager, Führungskraft oder Fachspezialist in den USA Fuß fassen? Das L-1 Visum ermöglicht Ihnen den firmeninternen Transfer von einem ausländischen Standort zu einem US-Standort Ihrer Unternehmensgruppe. Mit und und US-Anwalt Alexander Thorlton an Ihrer Seite navigieren Sie sicher durch den Beantragungsprozess und erhöhen Ihre Chancen auf ein erfolgreiches Visum.

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Vertrauen Sie für Ihr L-1 Visum auf die Kooperation von Rechtsanwalt Robert Meyen und US-attorney Alexander Thorlton

Was ist das L-1 Visum?

Das L-1 Visum ist ein zeitlich befristetes Arbeitsvisum, das speziell für konzerninterne Versetzungen konzipiert wurde. Es ermöglicht Ihnen, nahtlos von Ihrer aktuellen Position in die USA zu wechseln und dort Ihr Fachwissen und Ihre Expertise einzubringen.

Welche Vorteile bietet das L-1 Visum?

  • Schneller und unkomplizierter Weg in die USA: Im Vergleich zu anderen Visumkategorien ist der Beantragungsprozess des L-1 Visums relativ zügig und unkompliziert.
  • Keine Green Card erforderlich: Das L-1 Visum ist zunächst befristet, kann aber mehrmals verlängert werden. Ein direkter Weg zur Green Card ist zwar nicht möglich, aber es eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sich langfristig in den USA zu etablieren.
  • Mitnahme von Familienangehörigen: Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren können mit einem L-2 Visum in die USA einreisen und dort leben und arbeiten.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Beschäftigung im Konzern: Sie müssen in den letzten drei Jahren mindestens ein Jahr lang ununterbrochen für ein Unternehmen der Konzernmuttergesellschaft tätig gewesen sein.
  • Qualifizierende Position: Sie müssen eine Position als Manager, Führungskraft oder Fachspezialist bekleiden.
  • Verbindung der Unternehmen: Es muss eine qualifizierende Verbindung zwischen dem ausländischen und dem US-Unternehmen bestehen, z. B. durch eine gemeinsame Muttergesellschaft.

Wie läuft der Beantragungsprozess ab?

  1. Petition durch das US-Unternehmen: Das US-Unternehmen stellt einen Antrag (Petition) über unseren Kollegen Alexander Thorlton bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS).
  2. Bewilligung der Petition: Nach Prüfung der Unterlagen erteilt die USCIS die Bewilligung.
  3. Konsulatsverfahren: Sie beantragen das L-1 Visum im US-Konsulat in Ihrem Heimatland.
  4. Einreise in die USA: Nach erfolgreicher Beantragung können Sie mit dem L-1 Visum in die USA einreisen.

Warum sollten Sie sich an marken medien meyen und Alexander Thorlton wenden?

  • Expertise im Einwanderungsrecht: US-Anwalt Alexander Thorlton verfügt über langjährige Erfahrung und Expertise im US-Einwanderungsrecht.
  • Umfassende Beratung: Wir beraten Sie individuell und umfassend zu allen Fragen rund um das L-1 Visum.
  • Effiziente Antragstellung: Er unterstützt Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und begleitet Sie durch den gesamten Beantragungsprozess.
  • Erhöhte Erfolgschancen: Mit seiner Erfahrung und Expertise erhöht er Ihre Chancen auf ein erfolgreiches Visum.

Senden SIe uns jetzt eine E-Mail mit Ihrem Anliegen!

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