Lizenzanalogie

Die Lizenzanalogie ist ein Konzept im deutschen Schadensersatzrecht und bezieht sich auf die Methode zur Berechnung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von Immaterialgüterrechten, insbesondere von Urheberrechten und Markenrechten. Die Grundidee der Lizenzanalogie besteht darin, den entstandenen Schaden durch die unberechtigte Nutzung des geistigen Eigentums zu berechnen, indem man sich an den Kosten orientiert, die üblicherweise für die Erteilung einer Lizenz für die rechtmäßige Nutzung des geschützten Werks oder der Marke anfallen würden.

Hauptmerkmale der Lizenzanalogie:

  1. Schadensberechnung: Bei einer Verletzung von Immaterialgüterrechten muss der Verletzer in vielen Fällen Schadensersatz leisten. Die Lizenzanalogie ist eine Methode zur Berechnung dieses Schadens.
  2. Hypothetische Lizenzgebühr: Statt den tatsächlich entstandenen Schaden genau zu quantifizieren, wird eine hypothetische Lizenzgebühr angenommen. Diese Gebühr spiegelt wider, was vernünftigerweise für die rechtmäßige Nutzung des geistigen Eigentums gezahlt worden wäre.
  3. Analogie zur Lizenzierung: Die Annahme ist, dass der Verletzer das Recht zur Nutzung des geschützten Werks oder der Marke legal erhalten hätte, wenn er eine Lizenz erworben hätte. Die Höhe der hypothetischen Lizenzgebühr orientiert sich an den üblichen Gebühren, die in ähnlichen Situationen für die rechtmäßige Lizenzierung gezahlt werden.
  4. Marktübliche Bedingungen: Bei der Anwendung der Lizenzanalogie werden Marktüblichkeiten berücksichtigt, um sicherzustellen, dass die hypothetische Lizenzgebühr unter normalen, wettbewerbsfähigen Bedingungen berechnet wird.

Die Lizenzanalogie ist besonders relevant, wenn es schwierig ist, den genauen finanziellen Schaden aufgrund der Rechtsverletzung zu bestimmen. Diese Methode bietet eine praktische Möglichkeit, den entgangenen Gewinn oder den Wert der widerrechtlichen Nutzung zu schätzen. Die genaue Anwendung der Lizenzanalogie kann je nach den spezifischen Umständen und den geltenden Rechtsvorschriften variieren.

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