Markenrechtliche Abmahnung der Faina Lifestyle Sp.z.o.o.

Abmahnung von Faina Lifestyle wegen Markenverletzung

Wer mahnt ab?

Die Kanzlei von Have Fey aus Hamburg wurde von der Faina Lifestyle Sp. z.o.o. aus Warschau, Polen, beauftragt, markenrechtliche Abmahnungen wegen Verletzungen der eingetragenen Marken „FAINA“ auszusprechen.

Die Faina Lifestyle ist ein Unternehmen, das Bekleidungsstücke, Accessoires und Schuhe herstellt und vertreibt. Dabei vertreibt sie einige ihrer Produkte unter der Marke „FAINA“, welche bei namhaften Retailern und Onlinehändlern wie Zalando, AboutYou, Limango und vielen anderen erhältlich sind.

Betroffen von den Abmahnungen sind hauptsächlich Onlinehändler, die ihre Waren unter Verwendung der Bezeichnung „FAINA“ bewerben.

Worum geht es in den Abmahnungen von Faina?

In der Abmahnung geht es um angebliche Markenrechtsverletzungen. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe Waren angeboten, vertrieben und beworben, die eine vermeintliche Verwechslungsgefahr zu den geschützten Marken „FAINA“ und „Faina“ aufweisen.

Dabei ist die Faina Lifestyle Inhaberin der deutschen Wortmarke „FAINA“ (Registernummer: 302015052005), die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen ist, sowie der internationalen Marke „Faina“ (Registernummer: IR-1 317 724). Beide Marken genießen umfassenden markenrechtlichen Schutz.

Insbesondere im Bereich der Klasse 25, zu der auch Bekleidung zählt, wird die Marke laut Aussage der Faina Lifestyle intensiv genutzt und erzielt hohe Umsätze.

Die Abmahnung richtet sich in dem uns vorliegenden Fall an ein Onlineangebot der Mandantschaft, welche ebenfalls Bekleidung unter dem Namen „Faina“ anbietet. Der Vorwurf wurde nach eigenen Angaben durch ein Testkauf überprüft. Dabei stellen die Kanzlei von Have Fey Rechtsanwälte in der Abmahnung klar, dass die Verwendung des Zeichens „Faina“ für Bekleidung ohne Zustimmung der Markeninhaberin als Markenverletzung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG aufgrund einer Waren- und Zeichenidentität bewertet wird.

Das sind die Forderungen:

In der uns vorliegenden Markenabmahnung werden folgende Dinge gefordert:

  • Unterlassung
  • Auskunftserteilung
  • Schadensersatz
  • Abmahnkosten i.H.v. 2.171,50 € zuzüglich Testkaufkosten i.H.v. 210,50 €

Die geforderten Abmahnkosten basieren auf einem Gegenstandswert von 100.000 €. Bei dem Auskunftsanspruch werden Angaben wie alte Rechnungen, Lieferscheine, die Menge der erhaltenen oder bestellten Waren und der Name und die Anschrift der gewerblichen Abnehmer oder Auftraggeber verlangt.

Abmahnung von Faina erhalten? – Das sollten Sie tun!

Haben Sie eine Abmahnung der von Have Fey Rechtsanwälte erhalten, dann sollten Sie diese zunächst ernst nehmen. Unternehmen Sie am besten folgende Schritte, um angemessen auf die Abmahnung zu reagieren:

  1. Ruhe bewahren: Es ist verständlich, dass eine Abmahnung Stress und Sorgen verursacht. Dennoch ist es wichtig, einen klaren Kopf zu bewahren und sich nicht von der Panik leiten zu lassen. Bewahren Sie Ruhe, um die Situation besser bewerten zu können und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
  2. Fristen beachten: Bei einer Abmahnung ist es ganz wichtig, dass die vorliegenden Fristen beachtet werden. Diese sind oft knapp bemessen, müssen aber in jedem Fall gewahrt werden, da ansonsten noch teurere Kosten vor Gericht folgen können. In dem uns vorliegenden Fall wurde sofort nach Fristablauf ein einstweiliger Verfügungsbeschluss am Landgericht Hamburg erwirkt.
  3. Keinen Kontakt zum Gegner aufnehmen: Es ist ratsam, keinen direkten Kontakt zum Abmahner aufzunehmen. Der gegnerische Anwalt handelt nur im Interesse seines Mandanten und handelt deshalb oft Dinge aus, die nicht in Ihrem Interesse liegen. Aus diesem Grund ist es am besten, alle Kommunikation über einen erfahrenen Anwalt  laufen zu lassen, um Ihre Interessen angemessen zu schützen.
  4. Nichts ohne anwaltliche Beratung unterschreiben: Unterschreiben Sie nichts, ohne es zuvor anwaltlich überprüfen zu lassen. Insbesondere die Unterlassungserklärung kann weitreichende Verpflichtungen und Handlungspflichten zur Beseitigung der abgemahnten Verstöße auslösen. Selbst wenn die Vorwürfe berechtigt sind, kann es in vielen Fällen ausreichen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die weniger weitreichend ist.

Bei Erhalt einer Abmahnung ist eine fundierte rechtliche Betrachtung oft sehr wichtig, um die richtigen Schritte zu unternehmen und angemessen darauf zu reagieren. Ein spezialisierter Anwalt oder Anwältin für Markenrecht kann dabei helfen, die Situation richtig einzuschätzen, Ihre Rechte zu schützen und eine geeignete Vorgehensweise zu entwickeln.

Was können wir für Sie tun?

Haben Sie eine Abmahnung der von Have Fey Rechtsanwälte erhalten? Dann lassen Sie sich von uns beraten. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich des Marken- und Wettbewerbsrechts und vertritt Mandanten seit Jahren erfolgreich in diesen Angelegenheiten.

Falls Sie eine Abmahnung der Kanzlei von Have Fey im Auftrag der Faina Lifestyle erhalten haben, dann senden Sie uns diese einfach per E-Mail zu. Sie erhalten daraufhin umgehend eine kostenlose Ersteinschätzung sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen, inklusive einer Einschätzung zur Rechtmäßigkeit der geforderten Kosten.

Dabei ist es ratsam, die konkrete Abmahnsituation genau zu dokumentieren, beispielsweise durch Screenshots, bevor Sie Ihre Angebote löschen. Dadurch erhalten wir einen besseren Einblick in Ihre Situation und können Ihnen noch effektiver helfen.

Unsere Expertise liegt im Schutz von geistigem Eigentum, sei es Markenrecht, Urheberrecht oder Designrecht. Dabei haben wir in unserer langjährigen Erfahrung oft außergerichtlich Vorteile für unsere Mandanten durchsetzen und in einigen Fällen sogar die Abmahnungen vollständig abwehren können.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um Ihre rechtlichen Interessen zu schützen und angemessen auf die Abmahnung zu reagieren.

de_DEDeutsch
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