Krieg der Klemmbausteine: Das LEGO-Marken-Dilemma

Lego Abmahnung durch Hogan Lovells: was Markeninhaber davon lernen sollten

LEGO ist die wohl bekannteste Marke für Klemmbausteine. Große und kleine Kinder (und auch der Verfasser dieser Zeilen) sind fasziniert von immer komplexeren technischen Gerätschaften.

LEGO ist dabei so groß und so bekannt, dass die Marke "LEGO" schon beinahe Synonym für "Klemmbaustein" ist. Das kommt immer mal wieder vor. So sagt der Volksmund ZEWA, wenn er Papierhandtuch meint, er sagt TEMPO, wenn er Taschentuch meint und auch WALKMAN oder IPOD waren jeweils eine gewisse Zeit lang die Kurzform für "tragbares Musikabspielgerät". Wer im Internet suchen will GOOGELT, geländegängige Fahrzeuge werden JEEP genannt und gegen Kopfschmerzen nimmt man landläufig eine ASPIRIN. Wer in der Rechtschreibung unsicher ist schlägt im DUDEN nach, die Terrasse wird mit dem KÄRCHER gereinigt, die Lippen werden mit dem Labello gepflegt, Schmierereien auf der Schulbank sind mit EDDING besonders langlebig und fades Essen wird mit MAGGI aufgewertet. Ähnliches gilt für NIVEA, NUTELLA, PAMPERS, POST-ITs, OHROPAX, ROLLERBLADEs, TESA, UHU oder SPÜLI.

Gefährlich für Markeninhaber: Markenname wird zur Gattungsbezeichnung

Für Markeninhaber ist es natürlich schön, wenn die Wertschätzung des eigenen Produkts so groß ist, dass der Produktname für eine ganze Gattung genutzt wird. Aber so groß die emotionale Freude ist, so groß ist die markenrechtliche Not:

Gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG beziehungsweise Art. 58 Abs. 1 lit. b) UMV wird eine Marke nämlich auf Antrag für verfallen erklärt, wenn sie

infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung einer Ware oder einer Dienstleistung, für die sie eingetragen ist, geworden ist.

Andersherum genießen bekannte Marken besonderen Schutz. So gewähren § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG und Art. 9 Abs. 2 Nr. 3 UMV für bekannte Schutz auch dann, wenn die Waren und Dienstleistungen der Verletzermarke mit denjenigen, für die die bekannte Marke eingetragen ist unähnlich sind.

Was kann ein Markeninhaber tun, damit seine Marke nicht zur Gattungsbezeichnung wird?

Aus § 49 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG beziehungsweise Art. 58 Abs. 1 lit. b) UMV ergibt sich, dass eine Marke, die Gattungsbegriff geworden ist, nur dann gelöscht wird, wenn dies aufgrund Untätigkeit (oder infolge des Verhaltens des Markeninhabers) geschehen ist.

Untätig im Sinne der Norm ist, wer Markenverletzungen nicht verfolgt und damit duldet, dass seine Marke verwässert.

LEGO-Abmahnung: Wider dem Gattungsbegriff!

LEGO sitzt also in der Zwickmühle. So schön es ist, dass gefühlt kein anderer Hersteller außer LEGO Klemmbausteine anbietet, so groß ist die Gefahr, dass die eigene Untätigkeit dem Klemmbausteinhersteller zum Verhängnis wird.

Nicht untätig ist nur, wer Markenverletzungen konsequent verfolgt und damit alles in seiner Macht stehende versucht, dass sein Name nicht zur Gattungsbezeichnung wird.

Im Markenrecht bedeutet das, dass der Markeninhaber den unberechtigten Markennutzer abmahnt. Die Abmahnung ist die Aufforderung, die Markenverletzung zukünftig zu Unterlassen.

Es ist also aus Sicht des Markenanwalts verständlich, dass LEGO Abmahnungen an den Helden der Steine oder Johnny’s World aka. Steingemachtes abmahnt, wenn diese Konkurrenzprodukte von COGO, QMAN oder LINOOS als "LEGO" bezeichnen.

Problem: Rechtsanwälte denken oft nur in Ansprüchen.

Der Jurist lernt von Beginn seines Studiums an, in Ansprüchen zu denken. Die Frage, die er beantwortet ist also stets: Hat A einen Anspruch gegen B?

Die Antwort auf diese Frage ist dabei realtiv einfach: Ja, A kann von B verlangen, andere Klemmbausteine nicht als "LEGO" zu bezeichnen.

Und wenn das so ist, dann kann ich das mittels einer Abmahnung einfordern. Dem Mandanten tut der Rechtsanwalt auf den ersten Blick damit auch etwas Gutes, da er die Marke vor Verwässerung schützt und vor der Löschungsreife bewahrt.

Rechtsanwälte und Marketing?

Die Zeiten haben sich jedoch gewandelt. Das bedeutet nicht, dass die Abmahnung heutzutage nicht mehr das Mittel der Wahl ist. In 99 % der Fälle löst es markenrechtliche Probleme schnell und akkurat.

Die Welt dreht sich allerdings. Und so müssen auch wir Anwälte uns mit YouTube, TikTok, Instagram und Influencern auseinandersetzen. Und wir müssen schnell lernen, dass es Mächte gibt, die stärker sind als Gesetze.

Der Schaden, den LEGO durch den massiven Shitstorm erlitten hat dürfte ungleich größer sein, als der markenrechtliche Nutzen der Abmahnung.

War es einige zeitlang vermutlich die größte Sorge von Held der Steine und Johnny’s World, künftig von original LEGO nicht mehr beliefert zu werden, dürfte nunmehr die gesammelte Klemmbausteincommunity a) sämtliche Dritthersteller kennen, b) von der Qualität zum günstigen Preis überzeugt sein und c) LEGO schon aus Prinzip bestmöglich meiden. Nicht zuletzt dürften d) der Held der Steine und Johnny die Anlaufadressen Nr. 1 und Nr. 2 sein, wenn große und kleine Spielkinder über den Klemmbausteintellerrand schauen wollen.

Problem: der Streisand Effekt

Als Streisand-Effekt wird das soziologische Phänomen bezeichnet, wenn ein ungeschickt angesetzter Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken, das Gegenteil erreicht, indem das Vorgehen eine öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt, die das Interesse an der betreffenden Information und deren Verbreitung deutlich steigert.

Ähnlich ist es hier: mit dem plumpen Versuch, jungen und rebellischen YouTubern die LEGO-Konkurrenz schlicht zu verbieten, hat man diese und deren Händler erst groß gemacht. Ob die jungen Klemmbausteinfreunde das Wort "LEGO" je wieder in den Mund nehmen oder nicht ist dabei recht egal.

Musterbeispiel: Jack Daniel’s

Im Jahr 2012 bemerkte Jack Daniel’s, dass ein gewisser "Patrick Wensink" ein Buch namens "Broken Piano for President" unter folgendem Logo auf den Markt gebracht hat:

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Anstelle einer Abmahnung nebst Zahlungsaufforderung entschied man sich dort, den Auto anzuschreiben und zunächst auszudrücken, dass man sich durch die Nutzung des Logos geehrt fühle. Wensink als Autor jedoch wisse sicherlich, dass man geistiges Eigentum schützen müsse, wenn man es behalten möchte. Und deshalb sei es nett, wenn Herr Wensink in der kommenden Ausgabe von der Nutzung des Logos Abstand nähme. Um es ihm zu versüßen sagte man sogleich zu, für die Kosten des neuen Designs aufzukommen.

Selbstverständlich ging diese reizende "Abmahnung" sofort viral. Jack Daniel’s flogen die Herzen richtiggehend zu. Und die Werbewirkung dürfte deutlich größer sein als bei jeder Werbemaßnahme, die man für die Kosten der Abmahnung und des neuen Designs je schalten könnte.

Ist "LEGO" jetzt Gattungsbegriff oder nicht?

Die Antwort auf diese Frage kann im Ergebnis nur ein Verkehrsgutachten geben. Ich habe aber größte Zweifel, dass ein solches Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass "LEGO" synonym für "Klemmbaustein" und deshalb Gattungsbegriff ist. Vielmehr ist jenseits der Klemmbaustein-Bubble Lego weiterhin schlicht einziger Anbieter. Die vielen Konkurrenzprodukte erhält der Kunde allenfalls im Internet oder seltenen Klemmbausteinfachgeschäften. Jenseits dessen stehen in jedem Karstadt, Real, Kaufland, Intertoys (…) ausschließlich Produkte von Lego. Lego dürfte daher für die Masse auch nicht die Gattung sein, sondern eben Lego – der Monopolist.

Und löschungsreif als Gattungsbegriff kann – wie zuvor gesagt – nur diejenige Marke werden, die sich gegen Angriffe nicht wehrt. Aber das tut Lego ja.

Im Ergebnis – auch wenn das jetzt abstrus klingt – wäre der klassische Weg "sofort abmahnen und 10 Tage später die einstweilige Verfügung" wohl das Beste gewesen. Dann wäre zwei Wochen nach Kenntnisnahme Ruhe gewesen. So aber kocht die Bubble und der Schaden ist immens.

Fazit: Über den Tellerrand schauen lohnt sich!

Das Beispiel zeigt deutlich, dass der beste Anwalt nicht immer der beste Kaufmann ist. Eine immaterialgüterrechtliche Abmahnung will stets durchdacht sein. Gern überlegen wir mit Ihnen, auf welchem Weg wir Ihre Ziele am Effektivsten, aber auch am Besten erreichen. Wenn Sie mit uns über Ihre Markenangelegenheit sprechen wollen, kontaktieren Sie uns gern.

Übrigens: Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz hat in einem Blogbeitrag über neue Abmahnungen von Lego berichtet.

de_DEDeutsch
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