Unterscheidungskraft

Die Unterscheidungskraft ist ein Begriff, der im Markenrecht verwendet wird und sich auf die Fähigkeit einer Marke bezieht, Produkte eines Herstellers von denen eines anderen Herstellers unterscheiden und somit für die Verbraucher als kennzeichnend für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen zu wirken.

Fehlende Unterscheidungskraft ist ein absolutes Schutzhindernis. Marken ohne Unterscheidungskraft können daher nicht ins Markenregister eingetragen werden.

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