Abmahnkosten

Die Abmahnkosten oder Rechtsverfolgungskosten sind die Kosten, die im Zusammenhang mit einer Abmahnung entstehen.

Die Abmahnkosten können unterschiedliche Elemente umfassen:

  1. Anwaltskosten: In den meisten Fällen wird eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt im Auftrag der absendenden Partei verfasst. Die Kosten für die anwaltliche Dienstleistung, einschließlich der Erstellung der Abmahnung, werden als Anwaltskosten bezeichnet.
  2. Porto und Versand: Die Kosten für den Versand der Abmahnung, einschließlich Porto und etwaiger Kurierdienste, können Teil der Abmahnkosten sein.
  3. Recherche- und Ermittlungskosten: Wenn im Zusammenhang mit der Abmahnung Recherchen oder Ermittlungen erforderlich sind, um die behauptete Rechtsverletzung zu dokumentieren, können diese Kosten ebenfalls geltend gemacht werden.

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