Auskunftsanspruch

Der Auskunftsanspruch ist ein rechtliches Instrument, das es einer Partei ermöglicht, von einer anderen Partei Informationen zu verlangen. Insbesondere im Kontext des geistigen Eigentums und des gewerblichen Rechtsschutzes wird der Auskunftsanspruch häufig genutzt, um detaillierte Informationen über den Umfang einer Rechtsverletzung zu erhalten.

Man unterscheidet den selbständigen und den unselbständige Auskunftsanspruch

  1. Selbständiger Auskunftsanspruch: Ein selbständiger Auskunftsanspruch bezieht sich auf das Recht einer Partei, eigenständig und unabhängig von anderen Ansprüchen umfassende Informationen von einer anderen Partei zu verlangen. Ein selbständiger Auskunftsanspruch muss auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage basieren, die die Befugnis zur Informationsbeschaffung vorsieht.
  2. Unselbständiger Auskunftsanspruch: Der unselbständige Auskunftsanspruch bezieht sich auf Art, Umfang und Zeitpunkt einer bereits konkret bezeichneten Verletzungshandlung. Er dient der Bezifferung von Schadensersatz und setzt daher einen Schadensersatzanspruch zwingend voraus. Er findet seine Grundlage in § 242 BGB.

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