Wichtiges BGH-Urteil: “Klimaneutral” ist nur, wer effektiv CO2 Emissionen vermeidet

Wann dürfen Unternehmen mit „klimaneutral“ werben? Ein BGH-Urteil klärt auf

Das Thema Klimaneutralität ist aktueller denn je. Immer mehr Unternehmen bewerben ihre Produkte und Dienstleistungen als „klimaneutral“, um ihr umweltfreundliches Image zu stärken. Doch was steckt eigentlich hinter diesem Begriff? Ein kürzliches Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat klargestellt, dass Unternehmen bei der Nutzung dieses Begriffs vorsichtig sein müssen. Sie dürfen ihn nicht verwenden, ohne zu erklären, was genau sie damit meinen. Dieser Artikel beleuchtet das Urteil und seine Auswirkungen auf die Werbung von Unternehmen.

Übersicht

  • Klimaneutralität: Unternehmen müssen klar definieren, ob sie Emissionen vermeiden oder kompensieren.
  • Irreführungsgefahr: Unklare Angaben zur Klimaneutralität können Verbraucher täuschen.
  • Rechtliche Klarheit: BGH-Urteil verlangt detaillierte Erläuterungen in der Werbung.

Das BGH-Grundsatzurteil zu Greenwashing

Der BGH hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Unternehmen mit dem Begriff „klimaneutral“ nur werben dürfen, wenn sie in der Werbung selbst erläutern, was genau sie darunter verstehen. Dies ist insbesondere für Verbraucher von Bedeutung, da es einen großen Unterschied macht, ob Emissionen vermieden oder lediglich kompensiert werden. Das Urteil (Urt. v. 27.06.2024, Az. I ZR 98/23) stellt klar, dass eine präzise Erklärung notwendig ist, um Irreführung zu vermeiden.

Der Fall Katjes: Ein Beispiel für irreführende Werbung

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte gegen den Fruchtgummihersteller Katjes geklagt. Katjes hatte in einer Fachzeitung behauptet, seit 2021 alle Produkte klimaneutral zu produzieren. Diese Aussage war irreführend, da der Produktionsprozess keineswegs CO2-neutral ablief. Stattdessen unterstützte das Unternehmen Klimaschutzprojekte zur Kompensation der Emissionen. Die Wettbewerbszentrale sah hierin eine Täuschung der Verbraucher, die den Eindruck gewinnen könnten, der Herstellungsprozess sei emissionsfrei.

Katjes führte seine Kampagne mit dem Slogan „Seit 2021 produziert Katjes alle Produkte klimaneutral“ fort und verwies auf die Internetseite eines „ClimatePartner“. Tatsächlich jedoch kompensierte Katjes lediglich seine Emissionen durch Klimaschutzprojekte, anstatt diese direkt zu reduzieren. Verbraucher könnten dadurch glauben, die Produktion selbst sei klimaneutral, was nicht der Fall war.

Unterschiedliche gerichtliche Auffassungen

Während das Landgericht Kleve und das Oberlandesgericht Düsseldorf Katjes zunächst Recht gaben, entschied der BGH anders. Er stellte klar, dass der Begriff „klimaneutral“ sowohl die Vermeidung als auch die Kompensation von Emissionen umfassen könne, und dass eine solche Mehrdeutigkeit irreführend sei. Eine genaue Erläuterung in der Werbung sei daher notwendig.

Das OLG Düsseldorf argumentierte, dass Leser der Fachzeitung den Begriff „klimaneutral“ im Sinne einer ausgeglichenen CO2-Bilanz verstehen würden, die sowohl durch Vermeidung als auch durch Kompensationsmaßnahmen erreicht werden könne. Eine genauere Erklärung sei daher nicht notwendig. Der BGH widersprach dieser Auffassung und hob die Urteile der Vorinstanzen auf.

Warum eine klare Definition von Klimaneutralität wichtig ist

Der BGH betonte, dass irreführende Angaben zur Klimaneutralität wettbewerbsrechtlich relevant seien, da sie die Kaufentscheidung der Verbraucher erheblich beeinflussen können. Eine präzise Erklärung sei daher unerlässlich, um die tatsächliche Umweltfreundlichkeit eines Produkts zu bewerten.

Bedeutung für Verbraucher und Unternehmen

Verbraucher haben ein gesteigertes Interesse daran, zu wissen, ob ein Produkt wirklich umweltfreundlich ist oder nur durch Kompensationsmaßnahmen als solches dargestellt wird. Unternehmen müssen daher ihre Werbebotschaften sorgfältig formulieren und transparent machen, wie sie Klimaneutralität erreichen.

Praktische Auswirkungen des Urteils

Für Unternehmen bedeutet das Urteil, dass sie ihre Werbung überarbeiten und klarstellen müssen, ob sie Emissionen vermeiden oder kompensieren. Dies erfordert eine transparente Kommunikation und möglicherweise auch Änderungen in den Produktionsprozessen, um den Anspruch der Klimaneutralität zu erfüllen.

Fazit

Das BGH-Urteil stellt sicher, dass Verbraucher besser informiert werden und Unternehmen ihre Umweltversprechen klar und deutlich kommunizieren müssen. Klimaneutralität darf kein leeres Versprechen sein, sondern muss durch konkrete Maßnahmen untermauert werden. Unternehmen sind nun in der Pflicht, ihre Werbung präzise und transparent zu gestalten, um das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen und zu erhalten.

FAQs

  • Was bedeutet “klimaneutral”? Klimaneutral bedeutet, dass die CO2-Emissionen eines Produkts oder Unternehmens entweder vermieden oder vollständig kompensiert werden.
  • Warum ist das BGH-Urteil zur Klimaneutralität wichtig? Das Urteil schützt Verbraucher vor irreführender Werbung und sorgt dafür, dass Unternehmen transparent über ihre Umweltmaßnahmen informieren.
  • Wie können Unternehmen Klimaneutralität erreichen? Unternehmen können Klimaneutralität erreichen, indem sie Emissionen vermeiden, reduzieren oder durch Klimaschutzprojekte kompensieren.
  • Welche Konsequenzen hat das BGH-Urteil für Unternehmen? Unternehmen müssen ihre Werbeaussagen präzisieren und klarstellen, wie sie Klimaneutralität erreichen, um Irreführung zu vermeiden.
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