Abmahnung im Markenrecht

Abmahnung Markenrecht Markenanwalt Fachanwalt Robert Meyen
Ihr Experte: Markenanwalt Robert Meyen

Robert Meyen


Rechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

marken medien meyen
Breite Straße 22
41460 Neuss
Deutschland

Tel: 02131/4051650
kanzlei@marken.legal

Soforthilfe bei Abmahnung im Markenrecht

Wenn Ihnen eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen wird, sind Sie hier genau richtig!

Markenrechtliche Abmahnungen gehören zu den häufigsten Mitteln, mit denen Markeninhaber ihre Rechte durchsetzen.

Abmahnungen im Markenrecht dienen dazu, Markenverletzungen außergerichtlich zu klären und weiteren Schaden abzuwenden. Dieser Leitfaden bietet eine umfassende Orientierung für Betroffene – ob Sie eine Abmahnung erhalten haben oder präventiv Ihre Marke schützen möchten.

Rechtsanwalt für Markenrecht Robert Meyen verfügt über das nötige Know-how aus über 1.700 Abmahnungen und mehr als elf Jahren Berufspraxis, um Sie bei allen rechtlichen Aspekten zu unterstützen. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuelle Situation sorgfältig zu prüfen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Sie können diese Seite auch überspringen und sofort hier einen Gratis-Check Ihrer Abmahnung anfordern.

 Unsere Leistungen für Sie:

  • Schnelle und kompetente Prüfung Ihrer Angelegenheit
  • Verständliche Erklärung der Rechtslage und Ihrer Handlungsmöglichkeiten
  • Verhandlung mit dem Markeninhaber in Ihrem Namen
  • Zielgerichtete Vertretung Ihrer Interessen
  • Entwicklung einer Strategie zur Vermeidung zukünftiger Markenrechtsverletzungen

Warum Sie marken medien meyen wählen sollten:

  • Spezialisierung auf Markenrecht
  • Langjährige Erfahrung und Expertise
  • Hohe Erfolgsquote bei der Abwehr von Abmahnungen
  • Vertrauensvolle, persönliche und umfassende Beratung
  • Faire Preise und transparente Kosten

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Know-how!

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung.
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Ihr Experte: Markenanwalt Robert Meyen

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Die Abmahnung im Markenrecht

Was ist eine Abmahnung im Markenrecht?

Eine Abmahnung im Markenrecht ist ein juristisches Instrument, das dem Schutz der Rechte von Markeninhabern dient. Sie erfolgt in Form eines formellen Schreibens, das den mutmaßlichen Verletzer auf eine mögliche Markenrechtsverletzung aufmerksam macht. Dabei handelt es sich in der Regel um die unberechtigte Nutzung einer eingetragenen Marke oder um ein Verhalten, das zu einer Verwechslung mit einer geschützten Marke führen kann.

Das Hauptziel einer Abmahnung ist es, den Empfänger dazu aufzufordern, die beanstandete Handlung unverzüglich zu unterlassen. Hierzu wird häufig eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt. Diese Erklärung verpflichtet den Verletzer, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen und im Falle eines erneuten Verstoßes eine Vertragsstrafe zu zahlen. Dadurch soll der Markeninhaber vor weiteren Beeinträchtigungen seiner Rechte geschützt werden.

Darüber hinaus hat die Abmahnung den Zweck, kostspielige und zeitaufwendige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Indem sie den Streit außergerichtlich klärt, bietet sie beiden Parteien die Möglichkeit, eine schnelle und einvernehmliche Lösung zu finden. Falls jedoch keine Einigung erzielt wird oder der Abgemahnte die geforderten Maßnahmen nicht ergreift, können weitergehende rechtliche Schritte eingeleitet werden, wie etwa eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage.

Eine Abmahnung ist somit ein zentraler Bestandteil des markenrechtlichen Schutzsystems und ein effektives Mittel, um Verstöße frühzeitig zu unterbinden. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass der Markeninhaber seinen Anspruch auf Schutz und Exklusivität seiner Marke durchsetzen kann, ohne die Gerichte unnötig zu belasten.

Gründe für eine Abmahnung:

  • Unbefugte Markennutzung: Verwendung einer eingetragenen Marke ohne Zustimmung des Inhabers.

  • Verwechslungsgefahr: Nutzung eines Zeichens, das einer bestehenden Marke ähnelt und Verwirrung stiften kann.

  • Plagiate: Herstellung und Vertrieb von Produkten, die geschützte Designs oder Logos kopieren.

  • Keyword-Advertising: Einsatz geschützter Markenbegriffe in Online-Werbung.

  • Markenverletzungen auf internationalen Märkten: Gerade bei EU- und internationalen Marken sind grenzüberschreitende Konflikte keine Seltenheit.

Profitipp: Es ist wichtig, in solchen Situationen Ruhe zu bewahren und nicht gleich in Panik zu verfallen. Denn nicht jede Abmahnung ist berechtigt und auch die Höhe der geforderten Anwaltsgebühren ist oft unangemessen.

Verwechslungsgefahr als Kern der Markenverletzung

Die Verwechslungsgefahr spielt im Markenrecht eine zentrale Rolle. Sie ergibt sich aus einer Wechselwirkung zwischen mehreren Faktoren:

a) Zeichenähnlichkeit:

Die visuelle, klangliche oder begriffliche Ähnlichkeit zwischen der geschützten Marke und dem verletzenden Zeichen wird analysiert.

b) Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit:

Je enger die Beziehung zwischen den betroffenen Waren oder Dienstleistungen ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Verwechslungsgefahr.

c) Kennzeichnungskraft der Marke:

Marken mit starker Präsenz und hohem Wiedererkennungswert genießen einen erweiterten Schutz. Schwächere Marken müssen dagegen häufig deutliche Ähnlichkeiten nachweisen.

Wechselwirkung: Eine geringe Ähnlichkeit der Zeichen kann durch eine hohe Warenähnlichkeit ausgeglichen werden und umgekehrt. Entscheidend ist der Gesamteindruck aus Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers.

Man verstößt gegen das Markenrecht, wenn man eine identische oder ähnliche Marke oder ein fremdes Unternehmenskennzeichen im geschäftlichen Verkehr ohne Erlaubnis des Kennzeicheninhabers zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung nutzt. 

Der Markenanwalt prüft die Abmahnung wie folgt:

Wie prüft der Fachanwalt eine Abmahnung im Markenrecht
In dieser Reihenfolge prüft ein guter Markenanwalt die angebliche Markenverletzung

Die beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA oder Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum EUIPO eingetragene Marke muss Unterscheidungskraft aufweisen. Sie muss geeignet sein, dass Produkt eines Unternehmens von einem Produkt eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Fehlt der Marke die erforderliche Unterscheidungskraft, kann ein Gegenangriff auf den Bestand der Marke eine ideale Verteidigung darstellen.

Eine Markenrechtsverletzung liegt nur dann vor, wenn zwischen der angemeldeten Marke und der angeblich rechtsverletzenden Marke Identität oder Verwechslungsgefahr besteht. 

Verwechslungsgefahr ist ein Zusammenspiel aus der Ähnlichkeit der Kennzeichen (Marke oder Geschäftsbezeichnung) einerseits und der Ähnlichkeit der geschützten Waren und Dienstleistungen andererseits. 

Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn identische oder hochgradig ähnliche Marken für jedenfalls ähnliche Waren oder Dienstleistungen genutzt werden oder wenn ähnliche Marken für sehr ähnliche oder identische Produkte genutzt werden. Markenrechte werden nur durch die Nutzung im geschäftlichen Verkehr verletzt.

Eine vorsätzliche Markenverletzung stellt eine Straftat dar. Von Vorsatz geht man insbesondere bei Plagiaten und Falsifikaten aus.

Das Deutsche MarkenG und die europäische UMV sehen einige Ausnahmen vor, in denen Marken ausnahmsweise nicht verletzt werden.

Eine solche Ausnahme liegt unter anderem dann vor, wenn die Marke zur Beschreibung für Ersatzteile oder Zubehörteile verwendet wird oder wenn die Marke lediglich dekorativ genutzt wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie großflächig auf einem T-Shirt angebracht wird. Wir kennen die Rechtsprechung im Detail und können Sie passgenau beraten.

In seltenen Fällen kann sich die Abmahnung als rechtsmissbräuchlich erweisen, wenn Sie erkennbar lediglich dazu dient, Schaden anzurichten. In der Praxis spielt dieser Fall jedoch keine ernsthafte Rolle.

Bei rechtsmissbräuchlichen oder offensichtlich unberechtigten Abmahnungen kann der Abgemahnte Ersatz seiner Rechtsverteidigungskosten verlangen. Man spricht von einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung.

Profitipp: Grauimporte bzw. Parallelimporte von Originalteilen aus dem nicht-EU-Ausland stellen Markenverletzungen dar, wenn man sie nach Deutschland einführt oder in Deutschland anbietet.

Europäische Marken und internationale Aspekte

Markenrecht ist nicht nur auf nationaler Ebene von Bedeutung. Gerade europäische und internationale Marken bieten erweiterten Schutz, sind jedoch auch komplexer in der Durchsetzung.

Europäische Unionsmarke (EUTM):

Eine Unionsmarke bietet Schutz in allen EU-Mitgliedsstaaten. Sie wird zentral beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen. Vorteile sind der einheitliche Schutz und die zentrale Verwaltung.

  • Einheitlicher Schutz: Die Marke gilt in allen EU-Ländern gleichermaßen. Verletzungen können grenzüberschreitend verfolgt werden.

  • Hohe Kostenersparnis: Anstelle nationaler Anmeldungen in jedem Land reicht eine einzige Anmeldung.

Internationale Markenanmeldung (WIPO):

Das Madrider System ermöglicht es, Marken in mehreren Ländern mit einer zentralen Anmeldung zu schützen. Internationale Marken erleichtern die Durchsetzung von Rechten auf globalen Märkten.

Profitipp: Der Abmahner hat kein Recht, eine bestimmte Unterlassungserklärung zu verlangen. Es genügt, eine Unterlassungserklärung abzugeben, die die Wiederholungsgefahr beseitigt. Es ist ratsam, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die die Verpflichtungen des Erklärenden auf das Nötigste beschränkt.

Weitere geschützte Kennzeichen

Neben klassischen Marken sind auch andere Kennzeichen im deutschen und europäischen Recht geschützt:

a) Unternehmenskennzeichen:

Unternehmensnamen und geschäftliche Bezeichnungen genießen Schutz, wenn sie im geschäftlichen Verkehr genutzt werden. Ein Unternehmenskennzeichen wird oft mit der Marke gleichgesetzt, unterliegt jedoch anderen Schutzvoraussetzungen.

b) Werktitel:

Die Bezeichnungen von Medien wie Büchern, Filmen oder Software (Werktitel) können ebenfalls Schutz genießen. Eine Verwechslungsgefahr entsteht, wenn der Titel ähnlich zu bestehenden Werken ist.

Bestandteile einer Abmahnung

Eine typische Abmahnung umfasst folgende Punkte:

  1. Schilderung der Verletzung: Beschreibung der angeblich rechtswidrigen Handlung.

  2. Forderung nach Unterlassung: Aufforderung zur Beendigung der Verletzung.

  3. Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Verpflichtungserklärung, künftig keine ähnlichen Verletzungen vorzunehmen.

  4. Schadensersatz: Forderung nach Ausgleich für entstandene wirtschaftliche Schäden.

  5. Fristsetzung: Enge Fristen setzen den Abgemahnten unter Druck.

  6. Kostenaufstellung: Geltendmachung von Rechtsanwaltskosten, die sich am Streitwert orientieren.

Reaktion auf eine Abmahnung

  • Ist die Marke korrekt eingetragen und gültig?

  • Liegt tatsächlich eine Verwechslungsgefahr vor?

  • Sind die Forderungen angemessen?

  • Könnte Rechtsmissbrauch vorliegen?

Modifizierte Unterlassungserklärung:

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht unkritisch unterschrieben werden. Sie kann oft durch einen Anwalt angepasst werden, um Risiken und Verpflichtungen zu minimieren.

Juristische Unterstützung:

Ein erfahrener Fachanwalt hilft, die Abmahnung zu prüfen und eine fundierte Antwort zu formulieren. Er kann unberechtigte Forderungen abwehren oder berechtigte Anliegen verhandeln.

Prävention gegen Markenverletzungen

  • Markenrecherche: Vor der Einführung eines neuen Logos, Namens oder Produkts sollte eine umfassende Recherche in nationalen und internationalen Registern durchgeführt werden.

  • Markenüberwachung: Automatisierte Monitoring-Dienste können potenzielle Verletzungen frühzeitig erkennen.

  • Rechtsberatung: Ein Fachanwalt für Markenrecht hilft, Strategien zu entwickeln und Risiken zu minimieren.

Kosten einer Markenrechtsabmahnung

Die Kosten setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen:

  • Rechtsanwaltskosten: Diese richten sich nach dem Streitwert, der oft zwischen 50.000 und 500.000 Euro liegt. Uns liegen auch Abmahnungen nach einem Streitwert von 600.000 € vor. Die daraus resultierenden Kosten beginnen bei etwa 2.000 €.

  • Schadensersatz: Forderungen können von der wirtschaftlichen Beeinträchtigung abhängen.

  • Verteidigungskosten: Für die Beauftragung eines Anwalts zur Abwehr der Abmahnung.

Handlungsempfehlungen

Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder möchten Sie sich vor rechtlichen Risiken schützen? Unser Team aus erfahrenen Fachanwälten steht Ihnen zur Seite.

  • Kostenlose Ersteinschätzung: Rufen Sie uns unter 02131/4051650 an oder schreiben Sie uns an kanzlei@marken.legal.

  • Individuelle Beratung: Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und erhalten Sie eine umfassende rechtliche Analyse.

  • Schnelle Hilfe: Unser Team ist darauf spezialisiert, kurzfristig auf Ihre Anliegen einzugehen und die besten Lösungen für Ihre Situation zu finden. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre rechtlichen Interessen zu wahren und optimal zu vertreten. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Was unsere Mandanten über die Verteidigung durch Rechtsanwalt Robert Meyen sagen:

Tobias Loos
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TOP Anwalt!! Hatte ein akutes Thema bezüglich einer Abmahnung, Herr Meyen nahm sich viel Zeit um mich in mein Anliegen bestmöglich zu beraten. Fachkompetenz auf höchstem Niveau. Vielen Dank nochmal.
Sarah Teublen
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Hervorragende Rechtsvertretung. Wir waren äußerst zufrieden mit der juristischen Unterstützung durch unseren Anwalt Robert Meyen, den wir im Düsseldorfer Umkreis fanden. Insbesondere in Bezug auf meinem Markenrechtsfall zum Thema "Louis Vuitton". Die Professionalität, das Fachwissen und die effektive Kommunikation haben mich beeindruckt. Die rechtlichen Angelegenheiten wurden gründlich und zeitnah bearbeitet, was zu einem erfolgreichen Ausgang führte. Wir empfehlen diesen Anwalt nachdrücklich für solide Rechtsvertretung.
Björn Rißwig
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Sehr netter Kontakt. Herr Meyen erkundigt sich genau zum Sachverhalt und gibt eine Konkrete Einschätzung. Werde mir gerne wieder Rat über ihn einholen.
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