Abmahnung im Markenrecht

Abmahnung Markenrecht Markenanwalt Fachanwalt Robert Meyen
Ihr Experte: Markenanwalt Robert Meyen

Robert Meyen


Rechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

marken medien meyen
Breite Straße 22
41460 Neuss
Deutschland

Tel: 02131/4051650
kanzlei@marken.legal

Hilfe bei Abmahnungen wegen Verletzung des Markenrechts

Wenn Ihnen eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen wird, sind Sie hier genau richtig!

Eine Abmahnung im Markenrecht kann für den Empfänger eine erhebliche Belastung darstellen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie sich gegen berechtigte und unberechtigte Ansprüche verteidigen können.

Die Abmahnung ist üblicherweise der erste Schritt in einer Markenstreitigkeit. Sie ist die Aufforderung des Markeninhabers an den Markenrechtsverletzer, die Verletzungshandlung einzustellen und durch Abgabe einer Unterlassungserklärung für die Zukunft verbindlich zu beenden.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Schnelle und kompetente Prüfung Ihrer Angelegenheit
  • Verständliche Erklärung der Rechtslage und Ihrer Handlungsmöglichkeiten
  • Verhandlung mit dem Markeninhaber in Ihrem Namen
  • Zielgerichtete Vertretung Ihrer Interessen
  • Entwicklung einer Strategie zur Vermeidung zukünftiger Markenrechtsverletzungen

Warum Sie marken medien meyen wählen sollten:

  • Spezialisierung auf Markenrecht
  • Langjährige Erfahrung und Expertise
  • Hohe Erfolgsquote bei der Abwehr von Abmahnungen
  • Vertrauensvolle, persönliche und umfassende Beratung
  • Faire Preise und transparente Kosten

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Know-how!

Rechtsanwalt für Markenrecht Robert Meyen verfügt über das nötige Know-how aus über 1.600 Abmahnungen und mehr als zehn Jahren Berufspraxis, um Sie bei allen rechtlichen Aspekten zu unterstützen. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuelle Situation sorgfältig zu prüfen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Erstberatung.
Abmahnung Markenrecht Markenanwalt Fachanwalt Robert Meyen
Ihr Experte: Markenanwalt Robert Meyen

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Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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Breite Straße 22
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Tel: 02131/4051650
kanzlei@marken.legal

Die markenrechtliche Abmahnung

Die Abmahnung ist ein Schreiben, in dem der Inhaber einer Marke einen Dritten auffordert, eine bestimmte Rechtsverletzung zu unterlassen. In der Regel wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Sie dient dazu, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Abmahnung im Markenrecht: Worum geht es?

In der Markenabmahnung wird üblicherweise zunächst erklärt, welche Rechte der Markeninhaber innehat und wodurch der Abgemahnte sie (angeblich) verletzt.

Die Abmahnung muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Dazu gehören:

  • Die Bezeichnung des Abmahners als Markeninhaber
  • Die Bezeichnung des Abgemahnten
  • Die genaue Benennung der beanstandeten Markenrechtsverletzung
  • Die Aufforderung zur Beendigung und Unterlassung der gerügten Handlung
  • Die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Die Fristsetzung zur Abgabe der Unterlassungserklärung
  • Die Androhung gerichtlicher Schritte
Profitipp: Es ist wichtig, in solchen Situationen Ruhe zu bewahren und nicht gleich in Panik zu verfallen. Denn nicht jede Abmahnung ist berechtigt und auch die Höhe der geforderten Anwaltsgebühren ist oft nicht angemessen.

Wann ist die Abmahnung berechtigt und wann ist sie unberechtigt?

Die Abmahnung ist berechtigt, wenn der Abgemahnte gegen Markenrecht verstößt und die Abmahnung den formellen Ansprüchen entspricht.

Man verstößt gegen das Markenrecht, wenn man eine Marke oder ein fremdes Unternehmenskennzeichen im geschäftlichen Verkehr ohne Erlaubnis des Kennzeicheninhabers zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung nutzt. 

Der Markenanwalt prüft die Abmahnung wie folgt:

Markenverletzung Abmahnung Prüfungsreihenfolge
Doe Prüfung der Markenverletzung

Die eingetragene Marke muss Unterscheidungskraft aufweisen. Sie muss geeignet sein, dass Produkt eines Unternehmens von einem Produkt eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Fehlt der Marke die erforderliche Unterscheidungskraft, kann ein Gegenangriff auf den Bestand der Marke eine ideale Verteidigung darstellen.

Eine Markenrechtsverletzung liegt nur dann vor, wenn zwischen der angemeldeten Marke und der angeblich rechtsverletzenden Marke Identität oder Verwechslungsgefahr besteht.

Verwechslungsgefahr ist ein Zusammenspiel aus der Ähnlichkeit der Marken einerseits und der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen andererseits. 

Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn identische oder hochgradig ähnliche Marken für jedenfalls ähnliche Waren oder Dienstleistungen genutzt werden oder wenn ähnliche Marken für sehr ähnliche oder identische Produkte genutzt werden.

Übrigens: eine vorsätzliche Markenverletzung stellt eine Straftat dar.

Das Deutsche MarkenG und die europäische UMV sehen einige Ausnahmen vor, in denen Marken ausnahmsweise nicht verletzt werden.

Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Marke zur Beschreibung für Ersatzteile oder Zubehörteile verwendet wird oder wenn die Marke lediglich dekorativ genutzt wird. Das ist beispielsweise oft der Fall, wenn sie großflächig auf einem T-Shirt angebracht wird. Wir kennen die Rechtsprechung im Detail.

Profitipp: Grauimporte bzw. Parallelimporte von Originalteilen aus dem nicht-EU-Ausland stellen Markenverletzungen dar, wenn man sie nach Deutschland einführt oder in Deutschland anbietet.

Funktion und Wirkung der (modifizierten) Unterlassungserklärung

Wenn eine Markenrechtsverletzun vorliegt, steht dem Markeninhaber ein Unterlassungsanspruch gemäß § 14 Abs. 2 MarkenG zu.

Die Unterlassungserklärung ist eine schriftliche Erklärung, in der sich der Abgemahnte verpflichtet, die beanstandete Markenrechtsverletzung zu unterlassen, als künftig nicht mehr zu begehen. Die Unterlassungserklärung muss strafbewehrt sein, d.h. der Abgemahnte muss mit einer Vertragsstrafe rechnen, wenn er die Unterlassungserklärung nicht einhält.

Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist eine Unterlassungserklärung, die mit Einschränkungen versehen ist. Zum Beispiel kann sich der Abgemahnte in einer modifizierten Unterlassungserklärung verpflichten, die beanstandete Markenrechtsverletzung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu unterlassen.

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte nur nach vorheriger Prüfung durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Profitipp: Der Abmahner hat kein Recht, eine bestimmte Unterlassungserklärung zu verlangen. Es genügt, eine Unterlassungserklärung abzugeben, die die Wiederholungsgefahr beseitigt. Es ist ratsam, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die die Verpflichtungen des Erklärenden auf das Nötigste beschränkt.

Was passiert, wenn ich keine Unterlassungserklärung abgebe?

Wenn Sie die Unterlassungserklärung nicht abgeben, kann der Markeninhaber gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Dies kann zu einer einstweiligen Verfügung oder zu einer Klage auf Unterlassung und Schadensersatz führen.

Auskunftsanspruch und Schadensersatzanspruch

Der Markeninhaber hat gegen den Abgemahnten einen Auskunftsanspruch und einen Schadensersatzanspruch.

Der Auskunftsanspruch umfasst die folgenden Informationen:

  • Die Herkunft der beanstandeten Waren oder Dienstleistungen
  • Die Vertriebswege der beanstandeten Waren oder Dienstleistungen
  • Die Umsätze und Gewinne, die der Abgemahnte mit der Markenrechtsverletzung erzielt hat

Der Schadensersatzanspruch umfasst den Schaden, den der Markeninhaber durch die Markenrechtsverletzung erlitten hat. Der Schadensersatz kann zum Beispiel entgangener Gewinn, Lizenzgebühren und Rechtsverfolgungskosten sein.

Was kostet die Abmahnung im Markenrecht?

Der Markeninhaber hat gegen den Abgemahnten einen Anspruch auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten (Abmahnkosten), wenn die Abmahnung berechtigt und formell wirksam ist. Die Abmahnkosten umfassen die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts und manchmal auch die Kosten für die Vernichtung der Waren nach Zollbeschlagnahme oder Detektiv- und Testkaufkosten.

Die Höhe der Abmahnkosten richtet sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsgvergütungsgesetz (RVG). Meist entstehen durch die Abmahnung Rechtsanwaltskosten zwischen 2.002,41 Euro und 5.498,63 Euro, berechnet aus Streitwerten zwischen 50.000 Euro und 500.000 Euro. Andere Beträge können Sie hier ausrechnen lassen oder unseren Kostenrechner für Markenverletzungen nutzen.

Der Abgemahnte kann sich gegen den Anspruch auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten verteidigen, wenn die Abmahnung unberechtigt war oder wenn er die Markenrechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

Verteidigung gegen die Abmahnung

Gegen eine Abmahnung können Sie sich auf verschiedene Weise verteidigen. Sie können zum Beispiel:

Die richtige Verteidigungsstrategie hängt von den Einzelfallumständen ab. Daher sollten Sie sich immer von einem Rechtsanwalt beraten lassen, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.

Oftmals empfiehlt sich eine außergerichtliche Einigung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Erste Reaktion nach Erhalt der Abmahnung

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und die Abmahnung sorgfältig lesen. Notieren Sie alle gesetzten Fristen.

Danach sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Erwird die Abmahnung prüfen und Ihnen beratend zur Seite stehen.

Werden Sie nicht selbst tätig, bevor Sie sich mit einem Rechtsanwalt beraten haben. Nutzen Sie besser unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Selbst abmahnen: Muster-Abmahnung im Markenrecht

Anwaltliche Vertretung bei der Abmahnung ist empfehlenswert, aber nicht vorgeschrieben. 

Sie können hier

(Abmahnung Markenrecht Muster) 

ein Muster für eine Markenabmahnung herunterladen. Bitte beachten Sie, dass wir für die Auswirkungen keinerlei Haftung übernehmen.

Die Abmahnung muss mindestens enthalten:

  • Angaben über den Abmahner
  • Angaben über die geschützte Marke
  • Angaben über die Markenrechtsverletzung
  • Aufforderung zur Beendigung der Markenverletzung
Eine Markenabmahnung sollte enthalten:

Was unsere Mandanten über die Verteidigung durch Rechtsanwalt Robert Meyen sagen:

Tobias Loos
Google-Bewertung
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TOP Anwalt!! Hatte ein akutes Thema bezüglich einer Abmahnung, Herr Meyen nahm sich viel Zeit um mich in mein Anliegen bestmöglich zu beraten. Fachkompetenz auf höchstem Niveau. Vielen Dank nochmal.
Sarah Teublen
Google Bewertung
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Hervorragende Rechtsvertretung. Wir waren äußerst zufrieden mit der juristischen Unterstützung durch unseren Anwalt Robert Meyen, den wir im Düsseldorfer Umkreis fanden. Insbesondere in Bezug auf meinem Markenrechtsfall zum Thema "Louis Vuitton". Die Professionalität, das Fachwissen und die effektive Kommunikation haben mich beeindruckt. Die rechtlichen Angelegenheiten wurden gründlich und zeitnah bearbeitet, was zu einem erfolgreichen Ausgang führte. Wir empfehlen diesen Anwalt nachdrücklich für solide Rechtsvertretung.
Björn Rißwig
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Sehr netter Kontakt. Herr Meyen erkundigt sich genau zum Sachverhalt und gibt eine Konkrete Einschätzung. Werde mir gerne wieder Rat über ihn einholen.
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Wie kann marken medien meyen bei Abmahnungen im Markenrecht helfen?

marken medien meyen ist eine auf das Markenrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Wir bieten rechtliche Unterstützung bei allen Fragen rund um das Markenrecht.

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Verteidigung. Wir prüfen die Abmahnung und beraten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Wir verhandeln mit dem Markeninhaber in Ihrem Namen und vertreten Sie bei Bedarf auch vor Gericht. 

Natürlich stehen wir auch an Ihrer Seite, wenn Ihre Rechte verletzt wurden und setzen diese konsequent durch.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Erstberatung!

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