Markenanwalt | Rechtsanwalt für Markenrecht

mdrei ist eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Markenanwalt

Der spezialisierte Rechtsanwalt für Markenrecht

  • Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert im Bereich des Markenrechts.
  • Rechtsanwalt Robert Meyen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der neben dem Markenrecht auch das Wettbewerbsrecht, das Designrecht und Teile des Urheberrechts umfasst.
  • Wenn Sie eine Abmahnung im Markenrecht erhalten haben, bieten wir eine kostenlose Erstberatung.

Der Kanzleisitz liegt in Neuss zwischen Düsseldorf, Mönchengladbach, Krefeld und Köln. Wir beraten bundesweit.

Häufige Gegner sind KLAKA Rechtsanwälte für BMW und CBH Rechtsanwälte für Burberry oder CBH Rechtsanwälte für Louis Vuitton.

Themenübersicht

Was schützt das Markenrecht?

  • Das Markenrecht schützt MarkenUnternehmens-kennzeichen und Werktitel.
  • Eine Marke kann alles sein, was grafisch darstellbar ist und geeignet, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmen von Produkten anderer Unternehmen zu unterscheiden.
  • Das Unternehmenskennzeichen ist der Name eines Unternehmens oder die Firma eines Kaufmanns. Das Unternehmen schützt teilweise auch Abkürzungen oder 
    Bestandteile von Firmennamen.
  • Werktitel schützen den Namen von ZeitungenZeitschriftenLiedern
    oder Fernsehsendungen.

Ein Markenanwalt berät zum idealen Schutzrechtsportfolio. Oft bietet es sich an, Schutz gleich in mehreren Kategorien zu erlangen.

Die Markenverletzung

  • Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn ein Dritter eine geschütze Marke oder ein bereits vergebenes Unternehmenskennzeichen oder ein verwechslungsfähig ähnliches Kennzeichen für eine ähnliches Produkt oder ein Unternehmen in einer ähnlichen Branche nutzt.
  • Kriterium ist immer die Verwechslungsgefahr. Dies liegt dann vor, wenn es abstrakt möglich ist, aufgrund einer Kennzeichennutzung ein Produkt dem falschen Unternehmen zuzuordnen.
  • In aller Regel werden Markenverletzungen durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-erklärung beendet.

Bitte unterzeichnen Sie jedoch niemals die vom Abmahner vorgegebene Unterlassungserklärung. Hilfe vom Markenanwalt spart viel Geld! Eine gut formulierte modifizierte Unterlassungserklärung verspricht dem Markenrechtsinhaber nur genau so viel, wie rechtlich erforderlich ist.

Abmahnung im Markenrecht

  • Markenrechtsverletzungen können Unternehmen ein Vermögen kosten. Marken sind für viele Firmen der wertvollste Vermögensgegenstand.
  • Die Abmahnung im Markenrecht gibt dem Markenrechtsverletzer die Gelegenheit, einen Gerichtsstreit zu vermeiden und die Verletzungshandlung außergerichtlich zu beenden.
  • Der Markenanwalt kennt die Tricks und Kniffe im Markenrecht. Wir beraten sowohl Markenrechtsinhaber als auch Abgemahnte.
  • Als Markenkanzlei sind wir spezialisiert auf Abmahnungen und beraten kompetent zu der Frage, ob es sinnvoll ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Fristen in Abmahnungen sind zur Vermeidung teurer Rechtsstreitigkeiten unbedingt zu 
beachten.

Einstweilige Verfügung im Markenrecht

  • Für Markeninhaber ist es besonders wichtig, die Markenrechtsverletzung sofort zu beenden, um weiteren Schaden abzuwenden.
  • Die einstweilige Verfügung bietet dem Markenrechtsinhaber Eilrechtsschutz.
  • An einigen Gerichten werden einstweilige Verfügungen noch am gleichen Tag, spätestens am folgenden Werktag erlassen.

Einstweilige Verfügungen haben zahlreiche – vor allem prozessuale – Fallstricke. Wir kennen diese Fallstricke. Als Markenkanzlei führen wir Sie effizient zu Ihrer einstweiligen Verfügung und wissen auch, wie wir einsweilige Verfügungen Ihres Gegners erfolgreich angreifen.

Die Klage im Markenrecht

  • Durch eine Klage im Markenrecht können die Rechtsverhältnisse zwischen 
    Markenrechtsinhaber und 
    Markenverletzer dauerhaft geklärt werden.
  • Im Klageverfahren können Markeninhaber vom Verletzer BeseitigungUnterlassung
    AuskunftSchadensersatz und 
    Aufwendungsersatz in Form vom Ersatz von Anwaltskosten verlangen.
  • Klageverfahren sind immer dann notwendig, wenn Markeninhaber und Markenverletzer auf eine Abmahnung und gegebenenfalls einstweilige Verfügung im Markenrecht hin noch keine abschließende Lösung gefunden haben.

Der Markenanwalt stellt die richtigen Unterlassungsanträge, um die Markenverletzung dauerhaft und 
wirkungsvoll zu beenden.

Markenanwalt | Rechtsanwalt für Markenrecht

mdrei ist eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Markenanwalt

Der spezialisierte Rechtsanwalt für Markenrecht

  • Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert im Bereich des Markenrechts.
  • Rechtsanwalt Robert Meyen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der neben dem Markenrecht auch das Wettbewerbsrecht, das Designrecht und Teile des Urheberrechts umfasst.
  • Wenn Sie eine Abmahnung im Markenrecht erhalten haben, bieten wir eine preisgünstige Erstberatung.

Der Kanzleisitz liegt in Neuss zwischen Düsseldorf, Mönchengladbach, Krefeld und Köln. Wir beraten bundesweit.

Häufige Gegner sind KLAKA Rechtsanwälte für BMW und CBH Rechtsanwälte für Burberry oder CBH Rechtsanwälte für Louis Vuitton.

Themenübersicht

Was schützt das Markenrecht?

  • Das Markenrecht schützt MarkenUnternehmenskennzeichen und Werktitel.
  • Eine Marke kann alles sein, was grafisch darstellbar ist und geeignet, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmen von Produkten anderer Unternehmen zu unterscheiden.
  • Das Unternehmenskennzeichen ist der Name eines Unternehmens oder die Firma eines Kaufmanns. Das Unternehmen schützt teilweise auch Abkürzungen oder Bestandteile von Firmennamen.
  • Werktitel schützen den Namen von ZeitungenZeitschriftenLiedern oder Fernsehsendungen.

Ein Markenanwalt berät zum idealen Schutzrechtsportfolio. Oft bietet es sich an, Schutz gleich in mehreren Kategorien zu erlangen.

Die Markenverletzung

  • Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn ein Dritter eine geschütze Marke oder ein bereits vergebenes Unternehmenskennzeichen oder ein verwechslungsfähig ähnliches Kennzeichen für eine ähnliches Produkt oder ein Unternehmen in einer ähnlichen Branche nutzt.
  • Kriterium ist immer die Verwechslungsgefahr. Dies liegt dann vor, wenn es abstrakt möglich ist, aufgrund einer Kennzeichennutzung ein Produkt dem falschen Unternehmen zuzuordnen.
  • In aller Regel werden Markenverletzungen durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beendet.

Bitte unterzeichnen Sie jedoch niemals die vom Abmahner vorgegebene Unterlassungserklärung. Hilfe vom Markenanwalt spart viel Geld! Eine gut formulierte modifizierte Unterlassungserklärung verspricht dem Markenrechtsinhaber nur genau so viel, wie rechtlich erforderlich ist.

 

Werfen Sie einen Blick in unseren Ratgeber zur Markenverletzung.

Abmahnung im Markenrecht

  • Markenrechtsverletzungen können Unternehmen ein Vermögen kosten. Marken sind für viele Firmen der wertvollste Vermögensgegenstand.
  • Die Abmahnung im Markenrecht gibt dem Markenrechtsverletzer die Gelegenheit, einen Gerichtsstreit zu vermeiden und die Verletzungshandlung außergerichtlich zu beenden.
  • Der Markenanwalt kennt die Tricks und Kniffe im Markenrecht. Wir beraten sowohl Markenrechtsinhaber als auch Abgemahnte.
  • Als Markenkanzlei sind wir spezialisiert auf Abmahnungen und beraten kompetent zu der Frage, ob es sinnvoll ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Fristen in Abmahnungen sind zur Vermeidung teurer Rechtsstreitigkeiten unbedingt zu beachten.

Einstweilige Verfügung im Markenrecht

  • Für Markeninhaber ist es besonders wichtig, die Markenrechtsverletzung sofort zu beenden, um weiteren Schaden abzuwenden.
  • Die einstweilige Verfügung bietet dem Markenrechtsinhaber Eilrechtsschutz.
  • An einigen Gerichten werden einstweilige Verfügungen noch am gleichen Tag, spätestens am folgenden Werktag erlassen.

Einstweilige Verfügungen haben zahlreiche – vor allem prozessuale – Fallstricke. Wir kennen diese Fallstricke. Als Markenkanzlei führen wir Sie effizient zu Ihrer einstweiligen Verfügung und wissen auch, wie wir einsweilige Verfügungen Ihres Gegners erfolgreich angreifen.

Die Klage im Markenrecht

  • Durch eine Klage im Markenrecht können die Rechtsverhältnisse zwischen Markenrechtsinhaber und Markenverletzer dauerhaft geklärt werden.
  • Im Klageverfahren können Markeninhaber vom Verletzer BeseitigungUnterlassungAuskunftSchadensersatz und Aufwendungsersatz in Form vom Ersatz von Anwaltskosten verlangen.
  • Klageverfahren sind immer dann notwendig, wenn Markeninhaber und Markenverletzer auf eine Abmahnung und gegebenenfalls einstweilige Verfügung im Markenrecht hin noch keine abschließende Lösung gefunden haben.

Der Markenanwalt stellt die richtigen Unterlassungsanträge, um die Markenverletzung dauerhaft und wirkungsvoll zu beenden.