Abmahnung von Lo.Li. Pharma wegen Inositol-Produkten – was Sie jetzt tun sollten
In den letzten Monaten haben zahlreiche deutsche Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln eine Abmahnung der Lo.Li. Pharma S.r.l. erhalten. Der italienische Hersteller macht geltend, dass Produkte mit einer bestimmten Kombination von Myo-Inositol und D-chiro-Inositol gegen ein europäisches Patent verstoßen würden.
Unsere Kanzlei marken medien meyen um Fachanwalt Robert Meyen hat in vergleichbaren Fällen exzellente Ergebnisse erzielt – mit pragmatischen Lösungen, wirtschaftlich sinnvollen Einigungen und teils erfolgreichen Gegenstrategien.
Worum geht es bei den Abmahnungen?
Lo.Li. Pharma ist Inhaberin des europäischen Patents EP 2782559, das Zusammensetzungen von Myo-Inositol und D-chiro-Inositol in einem Gewichtsverhältnis von 10:1 bis 100:1 schützt. Besonders der Bereich um das Verhältnis 40:1, das auch in klinischen Studien als effektiv beschrieben wird, steht im Fokus.
Diese Wirkstoffkombination wird bei PCOS (Polyzystisches Ovarialsyndrom) eingesetzt – ein hormonelles Ungleichgewicht, das viele Frauen im gebärfähigen Alter betrifft. Die Kombination aus Myo- und D-chiro-Inositol wird zur Unterstützung des Eisprungs und der Stoffwechselregulation verwendet.
Lo.Li. Pharma sieht ihre Patentrechte durch zahlreiche Produkte verletzt und hat deshalb zahlreiche Abmahnungen an Anbieter vergleichbarer Präparate verschickt.
Welche Ansprüche werden geltend gemacht?
Die Abmahnung fordert:
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Unterlassung der Herstellung, Bewerbung und des Vertriebs der betroffenen Produkte
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Auskunft über Verkaufszahlen, Lagerbestände und Vertriebswege
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Schadensersatz, dessen Höhe auf Basis der Auskünfte beziffert werden soll
Teilweise wird zusätzlich die Herausgabe der Produkte zur Vernichtung verlangt.
Sind die Abmahnungen berechtigt?
Nach unserer Erfahrung ist die Patentlage aus Sicht der Abmahner durchaus schlüssig. Die meisten uns bekannten Abmahnungen sind formell und materiell berechtigt, auch wenn es inhaltlich durchaus Spielraum für Argumentation gibt – etwa bei abweichenden Verhältnissen, Darreichungsformen oder Vertriebskontexten.
In vielen Fällen ist eine strategische Verhandlung mit dem Ziel einer pragmatischen Lösung sinnvoll. Unsere Kanzlei hat dabei zuletzt wirtschaftlich tragfähige Vergleiche erzielt und in geeigneten Fällen auch Gegenmaßnahmen ergriffen, um ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.
Warum Sie jetzt handeln sollten
Ob Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, verhandeln oder sich verteidigen sollten – das hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist: Reagieren Sie rechtzeitig und lassen Sie sich rechtlich beraten. Die Fristen sind knapp, und vorschnelle Erklärungen können gravierende wirtschaftliche Folgen haben.
Unsere Kanzlei marken medien meyen, unter Leitung von Fachanwalt Robert Meyen, verfügt über umfassende Erfahrung mit marken- und patentrechtlichen Abmahnungen im Bereich Nahrungsergänzungsmittel, insbesondere bei medizinisch positionierten Produkten.
Sie haben eine Abmahnung von Lo.Li. Pharma erhalten?
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✅ Checkliste bei Patent-Abmahnung durch Lo.Li. Pharma
Wenn Sie eine Abmahnung wegen eines Inositol-Produkts erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte beachten:
🔍 1. Ruhe bewahren & Dokumente prüfen
Lesen Sie die Abmahnung sorgfältig. Notieren Sie, wer der Absender ist, welches Produkt betroffen ist und welche Frist gesetzt wurde.
📆 2. Frist notieren
Die gesetzten Fristen (meist 7 bis 10 Tage) sind ernst zu nehmen. Lassen Sie sie nicht ungenutzt verstreichen, aber handeln Sie auch nicht übereilt.
✍️ 3. Keine Unterlassungserklärung unterschreiben
Geben Sie keinesfalls ohne anwaltliche Prüfung eine Unterlassungserklärung ab – das kann Sie langfristig wirtschaftlich binden. Im schlimmsten Fall wird es sogar als Schuldanerkenntnis bewertet.
⚖️ 4. Fachanwalt einschalten
Kontaktieren Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt – idealerweise mit Erfahrung in marken- und patentrechtlichen Abmahnungen im Bereich Nahrungsergänzungsmittel.
💡 Unser Tipp: Je früher Sie reagieren, desto besser stehen Ihre Chancen auf eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie umgehend und persönlich.