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Abmahnung von Lo.Li. Pharma wegen Inositol-Produkten – wir helfen!

Patent Abmahnung Li.Li Pharma Inositol

Abmahnung von Lo.Li. Pharma wegen Inositol-Produkten – was Sie jetzt tun sollten

In den letzten Monaten haben zahlreiche deutsche Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln eine Abmahnung der Lo.Li. Pharma S.r.l. erhalten. Der italienische Hersteller macht geltend, dass Produkte mit einer bestimmten Kombination von Myo-Inositol und D-chiro-Inositol gegen ein europäisches Patent verstoßen würden.

Unsere Kanzlei marken medien meyen hat in vergleichbaren Fällen bereits mehrfach sehr gute Ergebnisse erzielt – durch pragmatische Lösungen, wirtschaftlich sinnvolle Einigungen und in Einzelfällen auch durch erfolgreiche Gegenstrategien.

Worum geht es bei den Abmahnungen?

Lo.Li. Pharma ist Inhaberin des europäischen Patents EP 2782559, das Zusammensetzungen von Myo-Inositol und D-chiro-Inositol in einem Gewichtsverhältnis von 10:1 bis 100:1 schützt. Besonders das Verhältnis von etwa 40:1, das auch in klinischen Studien als besonders wirksam beschrieben wird, steht im Zentrum der Auseinandersetzungen.

Die Kombination wird insbesondere im Zusammenhang mit PCOS (Polyzystisches Ovarialsyndrom) eingesetzt, einer hormonellen Störung, die viele Frauen im gebärfähigen Alter betrifft. Myo- und D-chiro-Inositol werden dabei zur Unterstützung des Eisprungs und zur Verbesserung des Stoffwechsels verwendet.

Lo.Li. Pharma sieht ihre Rechte durch Produkte wie INOSIVAR – myo & d-chiro inositol verletzt und mahnt zahlreiche Anbieter vergleichbarer Präparate ab.

Welche Ansprüche werden geltend gemacht?

Die Abmahnung enthält in der Regel folgende Forderungen:

  • Unterlassung der Herstellung, Bewerbung und des Vertriebs der betroffenen Produkte

  • Auskunft über Verkaufszahlen, Lagerbestände und Vertriebswege

  • Schadensersatz, dessen Höhe anhand der Auskünfte beziffert werden soll

Teilweise wird zudem die Rücknahme der Produkte aus dem Markt verlangt.

Sind die Abmahnungen berechtigt?

Nach unserer Erfahrung ist die Rechtslage aus Sicht der Abmahner durchaus nachvollziehbar. Die meisten uns bekannten Abmahnungen sind jedenfalls nachvollziehbar, wobei es im Detail auch Argumentationsspielraum gibt – etwa bei abweichenden Mischungsverhältnissen, bestimmten Darreichungsformen oder der Vermarktungssituation.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, strategisch zu verhandeln, um eine wirtschaftlich tragfähige Lösung zu erzielen. Unsere Kanzlei konnte in der Vergangenheit mehrfach günstige Vergleiche erreichen und in geeigneten Konstellationen auch abwehrende Maßnahmen erfolgreich umsetzen.

Ein besonderer Vorteil unserer Beauftragung

Ein wesentlicher Vorteil für unsere Mandanten besteht darin, dass die Patentangelegenheit bereits umfangreich durch einen Patentanwalt geprüft wurde. Dadurch vermeiden Sie doppelte Kosten für die zusätzliche Einschaltung eines Patentanwalts. Unsere Mandanten profitieren somit von einer fundierten patentrechtlichen Bewertung – ohne unnötigen Mehraufwand.

Warum Sie jetzt handeln sollten

Ob eine Unterlassungserklärung abgegeben, verhandelt oder die Ansprüche zurückgewiesen werden sollten, hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist, dass Sie zeitnah reagieren und sich rechtlich beraten lassen. Abwarten oder vorschnelles Handeln kann erhebliche wirtschaftliche Risiken mit sich bringen.

Unsere Kanzlei marken medien meyen, unter Leitung von Fachanwalt Robert Meyen, verfügt über umfassende Erfahrung mit Abmahnungen im Bereich des Marken- und Patentrechts. Wir beraten Sie kompetent, effizient und lösungsorientiert.

Haben Sie eine Abmahnung von Lo.Li. Pharma erhalten?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir stehen Ihnen kurzfristig für eine fundierte Beratung zur Verfügung.


Checkliste bei Abmahnung durch Lo.Li. Pharma

Wenn Sie eine Abmahnung wegen eines Inositol-Produkts erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte beachten:

1. Ruhe bewahren & Dokumente prüfen

Lesen Sie die Abmahnung sorgfältig. Notieren Sie, wer der Absender ist, welches Produkt betroffen ist und welche Frist gesetzt wurde.

2. Frist notieren

Die gesetzten Fristen (meist 7 bis 10 Tage) sind ernst zu nehmen. Lassen Sie sie nicht verstreichen, handeln Sie aber auch nicht übereilt.

3. Keine Unterlassungserklärung unterschreiben

Geben Sie keinesfalls ohne anwaltliche Prüfung eine Unterlassungserklärung ab – dies kann Sie langfristig binden und erhebliche Kosten nach sich ziehen.

4. Fachanwalt einschalten

Kontaktieren Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt mit Erfahrung im Marken- und Patentrecht, insbesondere im Bereich Nahrungsergänzungsmittel.

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