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Abmahnung von Lo.Li. Pharma wegen Inositol-Produkten – wir helfen!

Patent Abmahnung Li.Li Pharma Inositol

Abmahnung von Lo.Li. Pharma wegen Inositol: So schützen Sie Ihr Unternehmen

Haben Sie eine Abmahnung der italienischen Lo.Li. Pharma S.r.l. erhalten? Damit sind Sie nicht allein. Der Hersteller mahnt derzeit massiv deutsche Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln ab. Der Vorwurf wiegt schwer: Patentverletzung bei Inositol-Produkten.

Hier ist schnelles und strategisches Handeln gefragt. Wir vertreten bereits mehrere betroffene Online-Händler und kennen die Rechtslage genau. Unterschreiben Sie jetzt nichts voreilig, sondern setzen Sie auf eine erprobte Verteidigungsstrategie.

Worum geht es bei den Inositol-Abmahnungen?

Lo.Li. Pharma ist Inhaberin des europäischen Patents EP 2782559. Dieses Patent schützt eine ganz bestimmte Kombination: Zusammensetzungen von Myo-Inositol und D-chiro-Inositol in einem Gewichtsverhältnis von 10:1 bis 100:1.

Besonders das Verhältnis von etwa 40:1 steht im Zentrum der Abmahnungen. Diese Kombination wird in klinischen Studien als besonders wirksam beschrieben. Sie wird vor allem im Zusammenhang mit PCOS (Polyzystisches Ovarialsyndrom) eingesetzt – einer hormonellen Störung, die viele Frauen im gebärfähigen Alter betrifft. Myo- und D-chiro-Inositol unterstützen hierbei den Eisprung und den Stoffwechsel.

Lo.Li. Pharma sieht ihre Patentrechte durch Produkte wie INOSIVAR – myo & d-chiro inositol oder vergleichbare Präparate verletzt und geht systematisch gegen Wettbewerber vor.

Was fordert Lo.Li. Pharma von Ihnen?

Die Schreiben der gegnerischen Anwälte sind rigoros formuliert. In der Regel werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassung: Sie sollen die Herstellung, die Werbung und den Vertrieb der betroffenen Inositol-Produkte sofort einstellen.

  • Auskunft: Sie müssen umfassend offenlegen, welche Verkaufszahlen, Lagerbestände und Vertriebswege vorliegen.

  • Schadensersatz: Auf Basis Ihrer Verkaufszahlen wird im nächsten Schritt ein oft erheblicher Schadensersatz beziffert.

  • Rücknahme: Häufig verlangt die Gegenseite auch den kompletten Rückruf der Produkte aus dem Markt.

Wie stehen Ihre Chancen? Eine ehrliche Einschätzung.

Die Wahrheit ist: Die Rechtslage aus Sicht des Abmahners ist juristisch untermauert. Das Patent existiert und ist aktiv. Wer die geschützten Mischungsverhältnisse ohne Lizenz vertreibt, geht ein hohes Risiko ein. Die Erfolgsaussichten für eine reine, pauschale Abwehr der Ansprüche sind in den meisten Fällen gering.

Das ist aber kein Grund zur Panik. Es gibt im Detail wichtige Argumentationsspielräume, die wir für Sie prüfen:

  • Weicht Ihr konkretes Mischungsverhältnis ab?

  • Liegen Besonderheiten bei der spezifischen Darreichungsform vor?

  • Wie stellt sich die konkrete Vermarktungssituation dar?

Selbst wenn ein Verstoß vorliegt, kommt es auf die richtige Taktik an. Wir verhandeln für Sie auf Augenhöhe. Unser Ziel ist eine wirtschaftlich tragfähige Lösung. In der Vergangenheit konnten wir für unsere Mandanten bereits mehrfach sehr günstige Vergleiche erzielen und den finanziellen Schaden minimieren.

Ihr unschlagbarer Vorteil bei marken medien meyen

Patentrecht ist hochspezialisiert. Im Normalfall müssten Sie nun einen normalen Rechtsanwalt und zusätzlich einen teuren Patentanwalt bezahlen. Das sorgt für immense Kosten.

Bei uns ist das anders. Wir haben diese spezifische Patentangelegenheit bereits umfangreich und tiefgehend durch einen Patentanwalt prüfen lassen.

  • Sie profitieren sofort von einer fundierten, patentrechtlichen Bewertung.

  • Sie sparen sich die doppelten Kosten für die zusätzliche Einschaltung eines Patentanwalts.

  • Sie erhalten eine effiziente, lösungsorientierte Beratung aus einer Hand.

Erste Hilfe: Ihre Checkliste bei einer Inositol-Abmahnung

Wenn Sie ein Abmahnschreiben vorliegen haben, halten Sie sich an diese vier Regeln:

  1. Ruhe bewahren & Dokumente prüfen: Notieren Sie das Eingangsdatum, das betroffene Produkt und die gesetzten Fristen.

  2. Fristen absolut ernst nehmen: Die Fristen bei Patentabmahnungen sind kurz (oft nur 7 bis 10 Tage). Lassen Sie diese niemals verstreichen, da sonst teure Gerichtsverfahren drohen.

  3. Keine Verträge ungeprüft unterschreiben: Geben Sie keinesfalls ohne anwaltliche Prüfung eine Unterlassungserklärung ab. Diese bindet Sie oft lebenslang und enthält Knebelverträge mit hohen Strafen.

  4. Fachanwalt einschalten: Nutzen Sie unsere spezialisierte Erfahrung im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel und des Patentrechts.

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Verlieren Sie keine wertvolle Zeit und riskieren Sie keine teuren Prozesse. Unsere Kanzlei Marken Medien Meyen, unter der Leitung von Fachanwalt Robert Meyen, steht Ihnen kurzfristig zur Seite.

Senden Sie uns Ihre Abmahnung einfach per E-Mail oder nutzen Sie unser schnelles Kontaktformular. Wir prüfen Ihr Dokument umgehend und melden uns mit einem klaren, strategischen Fahrplan bei Ihnen.

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