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Nintendo Abmahnung durch Nordemann wegen R4 Karten

Nintendo Abmahnung R4 Urheberrecht

Nintendo-Abmahnung durch NORDEMANN wegen R4-Karten: So retten Sie sich vor der Millionen-Falle

Ein Streitwert von 1.000.000 Euro. Anwaltskosten von über 8.500 Euro. Post von der Berliner Kanzlei NORDEMANN im Auftrag von Nintendo. Das ist der Moment, in dem für Betroffene die Welt kurz stillsteht.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist das ein massives Problem. Aber es ist kein Grund zur Panik. Wir kennen diese Schreiben genau. Wir wissen, wie die Gegenseite agiert. Und wir wissen vor allem, wie wir Sie da wieder herausholen.

Nutzen Sie direkt unseren kostenfreien Erst-Check. Laden Sie Ihre Abmahnung hoch. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer klaren Strategie bei Ihnen.

Der Schock im Briefkasten: Warum schreibt Ihnen die Kanzlei NORDEMANN?

Nintendo schützt seine Rechte extrem unnachgiebig. Die Kanzlei NORDEMANN verschickt im Auftrag des japanischen Gaming-Riesen derzeit reihenweise Abmahnungen. Der Vorwurf lautet meist: Sie haben sogenannte R4-Karten oder ähnliche Flashkarten im Internet angeboten, beworben oder verkauft.

Oft wird Betroffenen zusätzlich vorgeworfen, zum illegalen Download von Spielen angestiftet zu haben. In den Schreiben tauchen dann prominente Namen auf. Dazu gehören aktuelle Top-Titel wie:

  • Super Mario Party

  • The Legend of Zelda: Breath of the Wild

  • Pikmin 4

Für Sie bedeutet das: Der Großkonzern hat Sie im Visier. Jetzt müssen Sie fehlerfrei reagieren.

Der Hintergrund: Warum sind R4-Karten rechtlich so gefährlich?

Das deutsche Urheberrechtsgesetz schützt technische Schutzmaßnahmen. Nintendo hat in seinen Konsolen Kopierschutz-Systeme verbaut. R4-Karten und Modchips umgehen diesen Schutz gezielt. Sie machen es möglich, Raubkopien auf der Konsole abzuspielen.

Das Gesetz verbietet den Vertrieb solcher Umgehungshilfen strikt. Dabei ist es egal, ob Sie die Karten als gewerblicher Händler oder als Privatperson auf Plattformen wie eBay verkauft haben. Das Urheberrecht unterscheidet hier im Kern nicht. Schon das bloße Anbieten oder Bewerben ist illegal. Im schlimmsten Fall drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Die Millionen-Falle: Warum fordert Nintendo so extrem viel Geld?

Die Zahlen in der Abmahnung sind für normale Menschen absolut existenzbedrohend:

  • Gegenstandswert: 1.000.000 Euro (eine Million Euro)

  • Anwaltskosten: 8.535,39 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer

  • Zusätzliche Forderungen: Schadensersatz für jedes verkaufte oder heruntergeladene Spiel, Auskunft über Ihre Lieferanten und Kunden sowie die Herausgabe aller Restbestände zur Vernichtung.

Warum sind die Summen so hoch? Nintendo nutzt den astronomischen Streitwert als psychologische Waffe. Er soll Sie einschüchtern. Er soll dafür sorgen, dass Sie sofort kapitulieren.

Unsere Erfahrung zeigt: Diese Werte sind nicht in Stein gemeißelt. Gerichte setzen die Streitwerte bei kleineren Stückzahlen oder privaten Verkäufen oft drastisch herab. Genau hier setzen wir mit unserer Verteidigung an.

Die drei größten Fehler nach Erhalt der Abmahnung

Wer falsch reagiert, verbrennt sofort viel Geld. Vermeiden Sie diese drei Fehler:

  1. Die Frist ignorieren: Nintendo fackelt nicht lange. Verstreicht die Frist fruchtlos, beantragt NORDEMANN eine einstweilige Verfügung vor Gericht. Das treibt das Kostenrisiko sofort auf bis zu 50.000 Euro hoch.

  2. Die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben: Das Schreiben der Gegenseite ist eine Falle. Es ist viel zu weit gefasst. Sie unterschreiben damit ein lebenslanges Knebelbündnis mit extremen Vertragsstrafen für jeden winzigen Fehler in der Zukunft.

  3. Den Kontakt alleine suchen: Versuchen Sie nicht, selbst mit der Kanzlei NORDEMANN zu verhandeln. Jedes Wort von Ihnen kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Das verschlechtert Ihre Position dramatisch.

Unsere Strategie: So drücken wir die Kosten für Sie nach unten

Sie müssen die Forderungen von Nintendo nicht einfach akzeptieren. Wir übernehmen Ihre Verteidigung bundesweit und arbeiten mit einer klaren, erprobten Strategie:

  • Wir prüfen die Formalien: Ist die Abmahnung überhaupt wirksam ausgestellt? Gibt es Angriffsflächen?

  • Wir entschärfen die Unterlassungserklärung: Wir geben für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Sie gestehen damit so wenig wie möglich ein, wehren aber das teure Gerichtsverfahren ab.

  • Wir greifen die Kosten an: Wir verhandeln hart mit den Anwälten von Nintendo. Unser Ziel ist es, den Streitwert massiv zu senken und die Zahlungsforderungen auf einen Bruchteil zu reduzieren.

  • Wir nehmen den Druck raus: Wir kommunizieren direkt mit der Gegenseite. Sie haben ab sofort Ruhe und müssen keine Angst vor dem nächsten Briefkasten-Öffnen haben.

Wir bieten Ihnen unsere Vertretung zum fairen, transparenten Festpreis an. Keine versteckten Kosten. Keine bösen Überraschungen.

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Häufige Fragen zur Nintendo-Abmahnung (FAQ)

Ist der reine Besitz einer R4-Karte strafbar? Nein. Der reine Besitz für den privaten Gebrauch ist in der Regel nicht strafbar. Verboten und abmahnfähig ist jedoch der Verkauf, das Anbieten, das Bewerben und die Einfuhr nach Deutschland.

Ich habe nur eine einzige Karte privat auf eBay verkauft. Kann ich trotzdem abgemahnt werden? Ja. Das Urheberrecht greift auch im privaten Bereich. Nintendo verfolgt auch Verkäufer, die nur einzelne Exemplare anbieten, um den Markt komplett sauber zu halten. Allerdings haben wir bei privaten Verkäufern deutlich bessere Argumente, um die Kosten massiv zu senken.

Sollte ich die geforderte Summe einfach bezahlen, damit Ruhe ist? Nein. Wer ungeprüft zahlt, verschenkt meist mehrere tausend Euro. Zudem binden Sie sich mit der originalen Unterlassungserklärung viel zu streng für die Zukunft. Lassen Sie die Summen immer zuerst von uns prüfen.

Was passiert, wenn ich strafrechtlich angezeigt werde? Das Gesetz sieht bei Verstößen gegen den Schutz technischer Maßnahmen auch Strafen vor. Wenn wir frühzeitig eingeschaltet werden, können wir die zivilrechtliche Abmahnung so geräuschlos regeln, dass es in den allermeisten Fällen gar nicht erst zu einem Strafverfahren kommt.

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