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Markenrecht in Neuss: Marken mit „Neuss“, „Novesia“ und „Quirinus“

Markennmeldung Neuss Quirinus Novesia Unterscheidungskraft

Markenrecht lokal: Das Schicksal von Neusser Marken

Grundsätzlich muss eine Marke Unterscheidungskraft besitzen, um als schützenswert zu gelten. Im Markenrecht wird häufig zwischen begrifflich unterscheidungskräftigen und beschreibenden Angaben unterschieden. Ein zentraler Aspekt ist hierbei, dass geografische Bezeichnungen – wie beispielsweise „Neuss“ – als Standortangabe grundsätzlich keine Unterscheidungskraft entfalten, wenn sie lediglich den Ort der Leistungserbringung benennen. Das gleiche gilt in der Regel auch für „Novesia“ (den alten römischen Namen für Neuss) und „Quirinus“ (den Stadtpatron und Namensgeber der größten Kirche der Stadt).

Während „Neuss“-Marken von den Amtsprüfern regelmäßig abgelehnt werden, werden Markenanmeldungen zu den Begriffen „Novesia“ oder „Quirinus“ zugelassen, weil Markenprüfer den lokalen Kontext und die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort nicht immer ausreichend berücksichtigen. Hätte der Prüfer beispielsweise „Novesia“ oder „Quirinus“ genauer recherchiert – etwa über eine Google-Suche, die bei „Quirinusstadt“ ganze 10 Trefferseiten ausweist – wäre bei vielen Anmeldungen wahrscheinlich die fehlende Unterscheidungskraft aufgefallen. Die Folge: Zahlreiche Marken mit den Bezeichnungen Novesia und Quirinus sind eingetragen, obwohl sie eigentlich als beschreibend und somit nicht schützenswert einzustufen wären.

Ein Beispiel, das verdeutlicht, wie problematisch solche Eintragungen sein können, ist die Ablehnung der Marke „WI IMMO“ durch das DPMA und das BPatG. Hier stand die Vermutung im Raum, dass der Name auf einen Bezug zu Wiesbaden hinweisen könnte – ein Fall, der zeigt, dass geografische Bezüge immer mit Vorsicht zu behandeln sind.

Wir möchten uns einige lokale Marken näher ansehen:

Marken mit Novesia

  • Novesia Healthcare
    Diese Marke wurde vom EUIPO unter der Registernummer 018083385 für Kosmetika, medizinische Mittel und medizinische Apparate für ein Neusser Unternehmen eingetragen. Trotz des klaren Bezugs zu Neuss – in Form des alten Namens – liegt hier offenbar ein Fehlen der notwendigen Unterscheidungskraft vor, da die geografische Bezeichnung offensichtlich die Herkunft der Waren beschreibt.

  • Novesia Goldnuss
    Die Ludwig Schokolade GmbH & Co. KG besitzt etliche Marken, die den Begriff „Novesia“ oder „Novesia Goldnuss“ enthalten. Ursprünglich stammte das Unternehmen aus Neuss. Allerdings wirft die Namenswahl Fragen auf, da sie ursprünglich die Herkunft bezeichnete und heute irreführend wirken könnte, zumal die Produktion in Neuss eingestellt wurde. Mittlerweile wurde die Produktion indes ganz eingestellt.

Marken mit Quirinus

  • QUIRINUS CUP
    Die unter der Registernummer 3020160172521 eingetragene Marke „QUIRINUS CUP“ wäre für einen Sport-Cup in Neuss wohl ebenfalls nicht eingetragen worden, wenn der Prüfer aufgepasst hätte und die fehlende Unterscheidungskraft aufgefallen wäre.

  • Quirinus – Getränke-Marke von Johann Hilgers
    Die Marke „Quirinus“ für einen Sekt „für Neuss“ beziehungsweise „für Neusser“ ist für den Getränkehandel Hilgers eingetragen und zeigt ein weiteres Beispiel für die Problematik: Obwohl ein lokaler Bezug als „Zweckbestimmung“  offensichtlich ist, bewegt sich die Marke an der Grenze. Hier muss genau abgewogen werden, ob tatsächlich eine Unterscheidungskraft gegeben ist.

Neusser Marken – Strengere Prüfung durch die Prüfer

Bei Marken, die den Zusatz „Neuss“ enthalten, gingen die Prüfer deutlich strenger vor:

  • neuss-marktplatz.de
    Diese Marke wurde für Werbung und Kommunikation als beschreibend abgelehnt. Die Bezeichnung beschreibt schlichtweg den Marktplatz in Neuss und verfehlt damit den erforderlichen Alleinstellungscharakter.

  • Kreis Neuss – Erste Adresse am Rhein
    Die deutsche Anmeldung unter der Nummer 301205418, die Druckererzeugnisse betraf, wurde zurückgenommen. Dies geschah vermutlich, nachdem das DPMA den Hinweis gegeben hatte, dass die Marke wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht zugelassen werden könne.

  • Deutsche Kammerakademie Neuss und Deutsche Kammerakademie Neuss am Rhein
    Beide Markenanmeldungen, ursprünglich in der Nizzaklasse 41 für Ausbildung, kulturelle Aktivitäten und Orchester angemeldet, tappten in dieselbe Falle. Sie beschreiben eben eine Kammerkademie in Neuss. Ein ähnliches Schicksal ereilte die Anmeldung der „Rheinische Bildungsakademie Rhein-Kreis Neuss“.

  • TOUR DE NEUSS
    Die Marke für das bekannte Radrennen des NRV 1888 wurde ebenfalls zurückgenommen, vermutlich, da sie den markenrechtlichen Anforderungen an die Unterscheidungskraft nicht genügte. „Tour de“ ist ein Hinweis auf Radrennen, da selbst Radhasser das größte Radrennen der Welt kennen.

  • Neuss blüht auf
    Diese Marke, eingereicht für kulturelle Veranstaltungen, wurde vom DPMA abgelehnt – wiederum wegen des Mangels an Unterscheidungskraft.

  • rechtsanwaltskanzlei-neuss und Bio Honig Neuss
    Hier dürfte selbst Laien auffallen, dass diese Marken die geschützten Produkte glatt beschreiben. Die Kosten der Anmeldung hätte man besser an soziale Zwecke gespendet.

  • VfR 06 Neuss
    Ein kurioser Fall ist die Marke „VfR 06 Neuss“, die von einem ehemaligen Präsidenten des Fußballvereins erfolgreich angemeldet wurde und bis heute gehalten wird, obwohl dieser sich längst im Streit von dem Verein getrennt hat.

  • Rheinpark-Center bzw. Rheinpark-Center Neuss
    Besonders kurios ist das Beispiel des Rheinpark-Centers. Der Betreiber versuchte, die Marke für ein breites Spektrum von Dienstleistungen im Einzelhandel und darüber hinaus anzumelden. Zwar wurde die Marke zunächst vom DPMA als „gar nicht unterscheidungskräftig“ abgelehnt, doch zog der Betreiber den Rechtsweg in Form von Verfahren vor dem BPatG und später vor dem BGH. Letztlich erkannte das BPatG, dass die Marke für den spezifischen Bereich „Starten und Aussetzen von Satelliten für Dritte“ sowie Unterscheidungskraft besitze – eine Entscheidung, der der BGH zustimmte. Der BGH war sogar gönnerhaft, und gestand sogar den „Betrieb von Heilbädern“ zu. So sind die Marken in diesen speziellen Anwendungsbereichen bis heute eingetragen. Obwohl es äußerst unwahrscheinlich erscheint, dass unsere städtische Mall ein neues Cape Canaveral wird, wurden die Marken 2019 für weitere 10 Jahre verlängert.

Fazit

Die Beispiele aus Neuss zeigen eindrücklich, wie wichtig die genaue Prüfung der Unterscheidungskraft von Markenbezeichnungen ist. Während geografische Bezeichnungen wie „Neuss“, „Novesia“ und „Quirinus“ grundsätzlich nur den Ort der Leistungserbringung angeben und daher kaum schützenswert sein sollten, gelang es – oft durch mangelnde Sorgfalt beim Amtsprüfer – dennoch, zahlreiche Marken anzumelden. Oft liegt der Wert der anwaltlichen Beratung auch darin, den Prüfer bestmöglich zu „überlisten“.

Die aufgeführten Beispiele belegen aber auch, dass das DPMA als auch die Gerichte in Einzelfällen zu unterschiedlichen Bewertungen kommen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung, bevor eine Markenanmeldung erfolgt – insbesondere, wenn geografische Bezüge im Spiel sind.

sie möchten eine Marke mit Neuss-Bezug anmelden? Gerne helfen wir auf dem Weg zur Markeneintragung.

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