Von kostenloser Erstberatung im Markenrecht halten wir nicht viel.
Viele Kollegen buhlen um lukrative Mandate im Markenrecht mit kostenloser Erstberatung. Für Mandanten ist das reizvoll: Schnell am Telefon eine kostenlose Expertenmeinung einholen und dann – am Besten – selbst die Angelegenheit durchziehen.
Kostenlose Erstberatung rechnet sich vor allem für den Rechtsanwalt
Entgegen der offenbar landläufigen Meinung werden Rechtsanwälte nicht vom Staat bezahlt – sie werden nicht einmal vom Staat subventioniert. Das einzige Geld, das Rechtsanwälte verdienen, ist das, was sie Mandanten in Rechnung stellen.
Und hier liegt auch die Krux: Eine seriöse Einschätzung Ihrer Markenangelegenheit kann nur abgeben, wer einige Dinge abfragt oder überprüft.
Eine habe Stunde oder gar Stunde kann sich aber nicht nehmen, wer seine Zeit kostenlos feilbietet. Derjenige muss vielmehr dafür sorgen, dass er das viel lukrativere Mandant schnellstmöglich angelt.
Die Krux: kostenlose Erstberatung im Markenrecht ist für den Rechtsanwalt entweder selbstschädigend oder für den Mandanten schlecht
Was tut der Markenanwalt also, um an ein solches, lukratives Mandat zu kommen? Er hat zwei Möglichkeiten:
- Der Anwalt kann dem potentiellen Mandanten vortäuschen, seine Chancen seien signifikant besser, als sie sind. Natürlich immer unter der Prämisse, dass der Rechtratsuchende sich genau diesen Anwalt schnappt.
- Der Rechtsanwalt kann außerdem mit der Angst der Mandanten spielen. Schließlich sind Unterlassungstitel mit Geldstrafen von bis zu 250.000 € bewehrt, die so manchen in die sofortige Insolvenz schicken. Wer mit einer solchen Strafe rechnet, der gibt „gerne“ 1.800 € bis 3.500 € an denjenigen ab, der das Schreckensszenario verhindert.
Wer auch immer kostenlose Erstberatung anbietet, wird Ihnen aber absehbar nie sagen, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts sinnlos ist. Manchmal ist ein guter Rat für 190 € oder auch 250 € eben doch der billigste Rat, den der Mandant bekommen kann.
Kostet dann direkt jeder Anruf bei marken medien meyen?
Ganz ehrlich: wir möchten niemandem versprechen, dass ein wertvoller Rat immer kostenlos ist. Nicht zuletzt haben wir auch gar keine Lust, im Nachgang von Gerichten klären lassen, ob ein halbstündiges Gespräch eine (kostenlose) Erstberatung oder eine (kostenpflichtige) Beratung war. Das heißt aber nicht, dass wir nicht hin und wieder ein paar Minuten unserer Zeit und unseres Wissens kostenlos abgeben mit dem frommen Wunsch, dass man sich wiedersieht, wenn wir wirklich helfen können.