FAQ

Fragen zur Arbeit des Markenanwalts - kosten, Arbeitsweise u.v.m.

Was fachanwaltliche Beratung kostet – Wie ein Mandat abläuft

Abhängig davon, zu welchem Zeitpunkt im Wirtschaftsleben wir zusammen kommen, bieten wir eine Reihe von Dienstleistungen:

  • Beratung

Wir beraten Sie in allen Lebenslagen. Vorausschauende Unternehmer lassen sich beraten, bevor das Kind in den Brunnen fällt – und sparen damit viel Geld.

Wir helfen Ihnen beim strategischen Aufbau Ihres Unternehmens, beraten rechtzeitig zu einem Schutzrechteportfolio, überprüfen Ihren Internetauftritt und geben wertvolle Einschätzungen, wie Sie sich (rechtlich) gegen Ihre Marktbegleiter durchsetzen können.

  • Außergerichtliche Vertretung

Das häufigste Instrument für Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz ist außergerichtlich die Abmahnung.

In der Abmahnung verlangt der Inhaber eines Schutzrechtes oder der durch unlautere Geschäftspraktiken in seinen Rechten Verletzte von einem Dritten, dass dieser – sofort – damit aufhört und es – künftig – nicht wiederholt. Üblicherweise wird der Abgemahnte außerdem Auskunft und Ersatz der Rechtsanwaltskosten verlangen.

Wir spielen für Sie die gesamte Abmahnungsklaviatur: sowohl als Angreifer, als auch als Verteidiger.

  • Gerichtliche Vertretung

Der frühe Vogel fängt den Wurm. Aus diesem Grund versuchen wir – wenn möglich – im Wege der einstweiligen Verfügung schnell Klarheit zu schaffen. Einstweilige Verfügungen gestattet der Gesetzgeber jedoch nur demjenigen, der durch sein besonders schnelles Handeln zu erkennen gibt, dass ihm die Angelegenheit besonders dringlich ist.

Denjenigen, die es nicht eilig haben und denen, deren Angelegenheiten aus sonstigen Gründen nicht für den einstweiligen Rechtsschutz geeignet sind, stehen wir natürlich auch gern bei der Hauptsacheklage zu Seite.

Anwaltliche Dienstleistung ist teuer – aber oftmals nicht annähernd so teuer, wie unsere Mandanten glauben.

  • Kostenlose Ersteinschätzung!?
Die Erwartung vieler Mandanten, dass ein Termin beim Anwalt oder ein halbstündiger Rat am Telefon kostenlos ist, müssen wir leider enttäuschen. Das heißt jedoch spiegelbildlich nicht, dass mit dem erstan Anruf sofort irgendeine Uhr läuft. Eine kurze Anfrage berechnen wir üblicherweise nicht. Sobald wir jedoch Unterlagen sichten müssen oder umfangreich über verschiedene mögliche Verläufe informieren, ist das eine entgeltliche Tätigkeit. Aber keine Angst: Wir informieren Sie, bevor im ersten Gespräch Kosten anfallen!  
  • Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
Der Regelfall ist die Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren. Diese richten sich wiederum üblicherweise nach dem Gegenstandswert (außergerichtlich) beziehungsweise Streitwert (gerichtlich). Die Gebühren steigen dabei bei geringen Streitwerten recht schnell, bei hohen dafür sehr langsam (sogenannte „Degression“). Wenn zwischen Anwalt und Mandant nichts anderes vereinbart ist, gilt im Zweifel das RVG. Vereinbarte Vergütung  
  • Vereinbarte Vergütung
Rechtsanwälte sind recht frei in der Vereinbarung ihrer Vergütung; lediglich Erfolgshonorare sind berufsrechtlich in den allermeisten Fällen verboten. Es sind sowohl Zeithonorare als auch Pauschalen denkbar. Über Geld sprechen wir mit Ihnen offen! Sprechen Sie uns an  
  • Vorschuss?
Unter vielen Juristen herrscht die Weisheit „ohne Schuss kein Ius“. Derart schematisch denken wir nicht. Ob wir einen Vorschuss anfordern oder nicht hängt mit verschiedenen Faktoren zusammen: Wie ist die Erfolgsaussicht? Wie ist die zu erwartende Dauer des Rechtsstreits? Wie liquide ist Ihr Gegner? Wird es absehbar eine Kostenerstattung geben?

Berufspflichten

  • Es ist Berufspflicht des Rechtsanwalts, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben
  • Der Rechtsanwalt muss beruflich unabhängig sein.
  • Verschwiegenheit über alle Informationen von und unseren Mandanten ist selbstverständlich.
  • Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.
  • Der Rechtsanwalt ist bei der Behandlung der ihm anvertrauten Vermögenswerte zu der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet.

Dauer der Bearbeitung

Als Kanzlei des gewerblichen Rechtsschutz haben wir häufig mit einstweiligen Verfügungen zu tun. Und die haben vor allem Vorrang, was nicht unverschiebbare Frist ist.

Gleichwohl sind wir keine Fristenausreizer und Aufdielangebankschieber.

Sie dürfen sich also in jedem Fall darauf verlassen, dass Ihre Angelegenheiten in endlicher Zeit – meist sogar recht zügig – bearbeitet werden.

Sofern auch Ihre Sache eilbedürftig ist, dürfen Sie von uns eine ehrliche Einschätzung erwarten. Sprechen Sie uns einfach an.

de_DEDeutsch
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