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Deutscher Anwalt: Vertretung vor DPMA und EUIPO

Deutscher Rechtsanwalt als Vertreter vor dem DPMA und EUIPO

Als erfahrene deutsche Anwaltskanzlei mit besonderer Expertise im Markenrecht bieten wir unseren Mandanten eine spezialisierte Dienstleistung – die Eintragung als Vertreter vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) für bereits bestehende Marken. Mit unserem Angebot ermöglichen wir Ihnen eine klare und kostenoptimierte Lösung, die Ihre Marke zusätzlich absichert und Sie bei allen behördlichen Vorgängen unterstützt.

Unser exklusives Angebot: Fixpreis für die Eintragung als Vertreter

Wir legen größten Wert auf Transparenz in der Preisgestaltung, sodass Sie von Beginn an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Unser Angebot umfasst einen klar strukturierten Fixpreis von 250,00 € für die Eintragung als Vertreter beim DPMA oder EUIPO. Im Einzelnen beinhaltet unser Festpreis:

  • Formale Eintragung als Vertreter: Wir übernehmen die Eintragung als Ihr Vertreter vor dem DPMA und EUIPO für Ihre bereits registrierte Marke.

  • Weiterleitung sämtlicher behördlicher Schreiben: Nach erfolgter Eintragung leiten wir alle Mitteilungen und behördliche Schreiben direkt per E-Mail an Sie weiter, sodass Sie jederzeit über den aktuellen Stand informiert sind.

  • Transparente Kostengestaltung: Es gibt keine versteckten Gebühren. Unser Fixpreis für die Eintragung von 250,00 € ermöglicht Ihnen Planungssicherheit.

  • Zusätzliche Tätigkeiten wie die Beantwortung von Rückfragen oder Monierungen durch die Ämter, Wiederspruchsverfahren oder Nichtigkeitsverfahren werden separat nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder zusätzliche vereinbarte Gebühren abgerechnet.

Internationale Marken und die Vertreterpflicht

Viele unserer Mandanten registrieren ihre Marken auf internationaler Ebene über das World Intellectual Property Organization (WIPO)-System als sogenannte IR-Marken. Diese internationale Registrierung ermöglicht es, den Markenschutz auch auf Deutschland und Europa auszuweiten.Obwohl die Verwaltung der Marke aus dem Heimatland erfolgen kann, verlangt jeder Verfahrensschritt – sei es eine Änderung, jeder Widerspruch oder sonstige behördliche Mitteilungen – zwingend die Beauftragung eines zugelassenen Vertreters im jeweiligen Land. Genau hier kommen wir ins Spiel:

  • Länderspezifische Expertise: Unsere Kanzlei kennt die Besonderheiten und Anforderungen der deutschen und europäischen Markenämter.

  • Rechtssicherheit bei jedem Schritt: Mit einem zugelassenen Vertreter stellen Sie sicher, dass alle formalen und verfahrensrechtlichen Anforderungen eingehalten werden – von der ersten Eintragung bis zu späteren Änderungen oder Widerspruchsverfahren.

  • Zuverlässige Kommunikation: Wir leiten alle behördlichen Schreiben und Verfahrensschritte zeitnah an Sie weiter, sodass Sie stets über den aktuellen Status Ihrer IR-Marke informiert sind.

Die Notwendigkeit eines zugelassenen Vertreters bei IR-Marken unterstreicht, wie wichtig es ist, einen spezialisierten Partner an Ihrer Seite zu haben. Durch unsere Dienstleistung gewährleisten wir, dass Ihr internationaler Markenschutz reibungslos und rechtssicher in Deutschland und Europa umgesetzt wird.

Warum sollten Sie unsere Anwaltskanzlei als eomgetragenen Vertreter für Ihre Marke beauftragen?

Spezialisierte Expertise:
Unsere Anwaltskanzlei verfügt über tiefgehende Kenntnisse im Markenrecht und ist bestens mit den Abläufen und Anforderungen vor DPMA und EUIPO vertraut. Dadurch stellen wir sicher, dass Fehler vermieden und der gesamte Prozess reibungslos abgewickelt wird.

Effizienz und Zeitersparnis:
Oftmals erfordern behördliche Verfahren viel Zeit und administrative Ressourcen. Wenn Sie uns als Vertreter beauftragen, entlasten wir Sie von diesen Routinetätigkeiten. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir für eine reibungslose Weiterleitung der behördlichen Schreiben und eine lückenlose Kommunikation sorgen.

Rechtssicherheit:
Die Eintragung als Vertreter spielt eine wesentliche Rolle im markenrechtlichen Schutz. Durch unsere fundierte Vertretung sichern wir, dass alle formalrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Sollte es zu Streitigkeiten kommen oder sich komplexe Situationen ergeben, haben Sie bereits einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Sie kompetent unterstützt.

Unser Ablauf: Von der ersten Anfrage bis zur Eintragung als Vertreter

  1. Sie schreiben uns:
    Wenn Sie durch uns vor dem DPMA oder dem EUIPO vertreten werden wollen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Liste Ihrer Marken. Falls bereits Handlungsbedarf besteht, etwa, weil ein Widerspruch eingelegt wurde, fügen Sie bitte alle zugehörigen Dokumente hinzu.

  2. Vorbereitung der Unterlagen:
    Haben wir Ihre Anfrage erhalten, übersenden wir Ihnen umgehend unsere Vollmacht. Sobald diese von Ihnen unterschrieben zurückgesandt wurde, machen wir uns an die Arbeit.

  3. Eintragung als Vertreter vor den Markenämtern:
    Wir übernehmen die formale Eintragung als Vertreter vor dem DPMA und EUIPO. Während dieses Prozesses stellen wir sicher, dass alle behördlichen Anforderungen ordnungsgemäß erfüllt werden.

  4. Weiterleitung und Kommunikation:
    Nach erfolgter Eintragung leiten wir sämtliche behördliche Schreiben und Mitteilungen direkt an Sie weiter. Diese kontinuierliche Kommunikation ermöglicht es Ihnen, stets über den aktuellen Status informiert zu sein und bei Bedarf schnell zu reagieren.

  5. Transparente Abrechnung:
    Von Beginn an profitieren Sie von unserem Fixpreisangebot in Höhe von 250,00 €. Sollten zusätzliche Leistungen, wie die Vertretung in weiterführenden Verfahren, notwendig werden, erfolgt eine transparente Abrechnung gemäß den Vorgaben des RVG. Gern informieren wir Sie vorher über die voraussichtlichen Kosten.

Die Eintragung als Vertreter für bereits registrierte Marken ist ein spezialisierter Prozess, der präzise Kenntnisse und eine transparente Kostenstruktur erfordert. Mit unserer Dienstleistung bieten wir Ihnen eine klare und effiziente Lösung, die Ihre Marke zusätzlich absichert und Sie bei allen behördlichen Vorgängen unterstützt – und das zu einem Fixpreis von 250,00 €. Durch die kontinuierliche Weiterleitung sämtlicher behördlicher Schreiben behalten Sie stets den Überblick über den Fortschritt Ihrer Vertretung.

Insbesondere bei international registrierten Marken (IR-Marken) über das WIPO-System ist es unverzichtbar, einen zugelassenen Vertreter zu haben. Obwohl die Verwaltung der Marke aus dem Heimatland erfolgen kann, erfordert jeder Verfahrensschritt – jede Änderung, jeder Widerspruch oder sonstige behördliche Mitteilungen – einen qualifizierten Partner vor Ort. Hier kommen wir als Ihre spezialisierte Anwaltskanzlei ins Spiel, um den internationalen Markenschutz in Deutschland und Europa rechtssicher umzusetzen.

Unser Angebot richtet sich an Unternehmen, die bereits über eine geschützte Marke verfügen und nun zusätzlichen Markenschutz durch eine professionelle Vertretung wünschen. Mit unserer engagierten Betreuung ermöglichen wir es Ihnen, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während wir für eine lückenlose und rechtssichere Kommunikation mit den Markenämtern sorgen.

Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu einem effektiven Markenschutz zu begleiten. Zögern Sie nicht, uns für ein unverbindliches Erstgespräch zu kontaktieren. Gemeinsam entwickeln wir die optimale Strategie für Ihre Eintragung als Vertreter und stellen sicher, dass Ihre rechtlichen Belange in besten Händen sind – von der Eintragung bis zur fortlaufenden Betreuung.

Bitte melden Sie sich jederzeit per E-Mail an kanzlei@marken.legal.

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