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Wir setzen Ihr Urheberrecht durch – gegen Erfolgshonorar (soweit rechtlich zulässig)

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Schluss mit Bilderklau im großen Stil.

Wir setzen Ihr Urheberrecht durch – ohne Kostenrisiko für Sie.*

(Angebot gültig ab einem Volumen von 20 verletzten Motiven)


Ihr Portfolio wird geplündert? Wir holen Ihr Geld zurück.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, doch für viele Fotografen und Bildagenturen fühlt es sich so an. Ihre hochwertigen Aufnahmen werden tausendfach kopiert, auf gewerblichen Webseiten, in Onlineshops oder auf Social Media genutzt – ohne Lizenz, ohne Namensnennung und ohne Vergütung.

Ein einzelner Verstoß mag wie eine Bagatelle wirken. Doch in der Summe entsteht Ihnen ein massiver wirtschaftlicher Schaden.

Das Problem: Viele Rechteinhaber scheuen den Gang zum Anwalt, weil sie das Kostenrisiko fürchten. Lohnt sich ein Prozess für 500 € Schadensersatz? Oft nicht.

Die Lösung: Wir bündeln Ihre Ansprüche. Wenn Sie mindestens 20 illegale Nutzungen nachweisen können (auch verteilt auf verschiedene Gegner), übernehmen wir die Durchsetzung für Sie – in einem Modell, das Ihr finanzielles Risiko auf Null setzt.


Das „20-Bilder-Prinzip“: Warum wir eine Mindestmenge fordern

Wir arbeiten anders als klassische Kanzleien, die nach Stunden abrechnen. Wir arbeiten ergebnisorientiert. Um Ihnen eine kostenlose Durchsetzung (im Sinne von: keine Vorkasse, kein Kostenrisiko bei Misserfolg) anbieten zu können, benötigen wir ein gewisses Volumen.

Warum 20 Bilder?

  1. Wirtschaftliche Hebelwirkung: Ein einzelner Bildverstoß hat oft einen Streitwert von nur 6.000 € bis 10.000 €. Bei 20 Verstößen bewegen wir uns jedoch in einem Volumen, das es uns erlaubt, maximalen juristischen Druck aufzubauen und auch komplexe Verfahren gegen widerborstige Gegner zu finanzieren.

  2. Risikostreuung: Wenn wir 50 Gegner abmahnen, zahlen vielleicht 5 nicht und gehen in die Insolvenz. Die Erfolge bei den anderen 45 Fällen decken diese Ausfälle. So können wir Ihnen garantieren, dass Sie keine Rechnung von uns erhalten.

  3. Professioneller Fokus: Unser Angebot richtet sich an Profis – Fotografen, Agenturen, Onlineshops –, deren Geschäftsmodell durch systematischen Diebstahl bedroht ist. Wir sind keine Abmahn-Fabrik für private Facebook-Schnappschüsse, sondern Spezialisten für gewerblichen IP-Schutz.

  4. Prozessökonomie: Durch die Bündelung der Mandatsbearbeitung können wir hocheffizient arbeiten. Diesen Kostenvorteil geben wir an Sie weiter, indem wir auf Vorschüsse verzichten.

Ihre Checkliste für unser Modell:

  • [ ] Sie sind Urheber oder Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte.

  • [ ] Es geht um mindestens 20 Verstöße (oder 20 Bilder bei einem Gegner).

  • [ ] Die Gegner sind vorwiegend gewerblich tätig (Firmen, Shops, Selbstständige).

  • [ ] Nach deutschem Berufsrecht können wir nur Mandate annehmen, bei denen der Mandant ohne Erfolgshonorar an der Durchsetzung seiner Ansprüche gehindert wäre.

Ihr Anspruch: So viel Geld steht Ihnen wirklich zu

Viele Kreative unterschätzen, welche Summen ihnen durch illegale Nutzung entgehen. Wir fordern nicht nur irgendeinen Betrag, sondern schöpfen den gesetzlichen Rahmen voll aus.

1. Der fiktive Lizenzschaden (Schadensersatz)

Wer Ihr Bild nutzt, muss so gestellt werden, als hätte er ordnungsgemäß einen Lizenzvertrag geschlossen.

  • Grundlage: Wir nutzen (soweit rechtlich zulässig) Ihre eigenen Lizenztabellen oder – falls nicht vorhanden – die marktüblichen Vergütungen der MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing).

  • Beispiel: Ein Produktfoto in einem Onlineshop, Nutzungsdauer 1 Jahr. Nach MFM kann hierfür bereits ein Betrag von ca. 400 € bis 800 € anfallen. Die Untergrenze für unberechtigte Bildernutzungen liegt in Deutschland üblicherweise bei 100 €.

2. Der Verletzeraufschlag (Doubling)

In 99 % der Fälle von Bilderklau fehlt die Urhebernennung („Foto: Max Mustermann“). Das ist eine eigenständige Rechtsverletzung (§ 13 UrhG).

  • Die Konsequenz: Die Rechtsprechung spricht Ihnen in diesem Fall einen Aufschlag von 100 % auf den Grundschaden zu.

  • Rechnung: Aus 500 € Lizenzschaden werden so schnell 1.000 € Schadensersatz – pro Bild!

3. Ersatz der Anwaltskosten (§ 97a UrhG)

Das Wichtigste für Sie: Nach deutschem Recht muss der Verletzer bei einer berechtigten Abmahnung auch unsere Anwaltskosten tragen.

  • Im Erfolgsfall zahlt der Gegner also: Ihren Schadensersatz + unsere Gebühren.


Risikofreiheit durch § 4a RVG und Prozessfinanzierung

Wie garantieren wir Ihnen, dass Sie keine Rechnung von uns erhalten, wenn der Gegner pleite ist oder wir verlieren?

Wir nutzen die Möglichkeiten des modernen Berufsrechts:

  1. Erfolgshonorar (§ 4a RVG): Bei einer Vielzahl von Verstößen, die einzeln schwer durchzusetzen wären, können wir vereinbaren: Kein Erfolg = Kein Honorar. Wir tragen das Risiko, auf unserer Arbeitszeit sitzen zu bleiben.

  2. Interne Querfinanzierung: Da wir bei gewerblichen Gegnern eine sehr hohe Erfolgsquote haben, decken die Gewinne aus den erfolgreichen Fällen das Risiko der wenigen Ausfälle. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.


Ablauf: Von der Entdeckung zur Auszahlung

Schritt 1: Das Audit (Sie liefern die Daten) Sie senden uns eine Liste der identifizierten Verstöße (z.B. Excel-Liste, Screenshots, URLs). Tipp: Nutzen Sie Reverse-Image-Search-Tools wie Copytrack, Pixsy oder Google Bildersuche, um Ihre 20+ Fälle zu sammeln.

Schritt 2: Die Prüfung (Wir filtern) Wir prüfen jeden Fall juristisch:

  • Ist der Gegner greifbar (Impressum vorhanden)?

  • Handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung?

  • Ist der Verstoß beweisbar? Wir sieben die „aussichtslosen“ Fälle (z.B. private Hobby-Blogs ohne Geldmittel) aus, um die Effizienz zu wahren.

Schritt 3: Der Strike (Abmahnung) Wir fordern die Gegner zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf und machen Zahlungsansprüche geltend. Wir verhandeln hartnäckig und lassen uns nicht mit Pauschalbeträgen abspeisen.

Schritt 4: Klage & Vollstreckung Zahlt der Gegner nicht, klagen wir – nach Rücksprache und Risikoprüfung. Auch hier gilt unser Versprechen: Wir strukturieren das Mandat so, dass Ihr Kostenrisiko minimiert bleibt.

Schritt 5: Payday Sobald das Geld beim Gegner eingetrieben ist, leiten wir Ihren Anteil an Sie weiter. Sie erhalten eine transparente Abrechnung über jeden einzelnen Fall.


Warum eine Kanzlei und kein „Inkasso-Bot“?

Es gibt viele Legal-Tech-Anbieter, die automatisiert Abmahnungen verschicken. Warum sollten Sie stattdessen zu marken medien meyen kommen?

  • Der „Anwalts-Hebel“: Ein Briefkopf einer spezialisierten Kanzlei erzeugt einen völlig anderen Druck als die E-Mail eines automatisierten Inkasso-Dienstes. Gegner wissen: Hier wird notfalls wirklich geklagt.

  • Individuelle Prüfung: Bots übersehen oft Details (z.B. fehlende Urhebernennung, Bearbeitung des Bildes, Nutzung in sensiblen Kontexten), die den Schadensersatz massiv erhöhen können. Wir holen das Maximum heraus.

  • Unterlassung statt nur Geld: Uns geht es nicht nur ums Inkasso. Wir sorgen durch wasserdichte Unterlassungserklärungen dafür, dass der Bilderklau dauerhaft gestoppt wird. Ein Verstoß gegen diese Erklärung kostet den Gegner später oft über 5.000 € Vertragsstrafe – Geld, das direkt an Sie geht.

Ein entscheidender Punkt: Nur eine echte Unterlassungserklärung schützt Sie dauerhaft. Verstößt der Gegner erneut, wird eine Vertragsstrafe (oft über 5.000 €) fällig – die direkt an Sie geht. Bots erreichen dieses Schutzniveau oft nicht.


FAQ: Häufige Fragen zum Massenverfahren

Was zählt zu den 20 Bildern? Es können 20 verschiedene Fotos sein, die von einem einzigen Shop geklaut wurden, oder ein einziges Foto, das auf 20 verschiedenen Webseiten auftaucht. Entscheidend ist die Gesamtzahl der Fälle, die wir bearbeiten.

Muss ich die Beweise sichern? Ja. Ein einfacher Screenshot reicht oft nicht. Bitte sichern Sie die URL und machen Sie einen Screenshot, auf dem das Datum erkennbar ist. Speichern Sie idealerweise den Quellcode der Seite. Wir beraten Sie gern zur rechtssicheren Beweissicherung.

Was passiert bei Gegnern im Ausland? Bei Gegnern innerhalb der EU können wir oft sehr effektiv vorgehen. Bei Gegnern in den USA oder Asien prüfen wir den Einzelfall. Oft lohnt sich hier das Vorgehen nur bei sehr großen Unternehmen. Diese Fälle zählen wir aber gerne zu Ihrem 20er-Paket dazu.

Muss ich meine Urheberschaft beweisen? Ja. Sie müssen nicht zwingend die RAW-Datei haben, aber Sie müssen glaubhaft machen können, dass Sie das Bild gemacht haben (z.B. hochauflösende Originaldatei, Serie von Aufnahmen). Bei Agenturen benötigen wir die Kette der Rechteübertragung („Chain of Title“).

Kann ich auch mit 5 Bildern kommen? Unser Prozess und das „Kein Kostenrisiko“-Modell sind auf Effizienz ausgelegt, die erst ab einer gewissen Masse greift. Bei weniger als 20 Bildern können wir Sie selbstverständlich auch vertreten, allerdings arbeiten wir dann meist auf Basis der gesetzlichen Gebühren (RVG) oder eines Zeithonorars, wobei Sie das anfängliche Kostenrisiko tragen (das Sie sich aber vom Gegner zurückholen können).

Wie hoch ist Ihr Anteil am Erfolg? Das hängt von der Qualität der Fälle (Beweislage, Solvenz der Gegner) ab. In der Regel arbeiten wir mit einer fairen Quote vom erstrittenen Schadensersatz. Die Anwaltskosten, die der Gegner erstattet, fließen direkt in unsere Kostendeckung. Lassen Sie uns Ihr Portfolio ansehen – wir machen Ihnen ein konkretes Angebot.


Starten Sie jetzt Ihre Rückeroberung.

Sie haben den Verdacht, dass Ihre Werke massenhaft genutzt werden? Lassen Sie uns sprechen.


  • Hinweis: Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Urheber und Rechteinhaber mit einem entsprechenden Volumen an Rechtsverletzungen.

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