Am 20. Februar 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in drei Revisionsverfahren entschieden, dass die bekannten Birkenstock Sandalen – darunter die Modelle „Arizona“, „Madrid“, „Gizeh“ und „Boston“ – nicht als urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst einzustufen sind. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen – nicht nur für den Schuhhersteller Birkenstock, sondern für alle Unternehmen, die in innovative Produktdesigns investieren. Im Folgenden erfahren Sie, welche Aspekte dieser Entscheidung besonders relevant sind, warum der abgelaufene Designschutz allein nicht ausreichend ist und welche alternativen Schutzstrategien Sie in Betracht ziehen sollten.
1. Einleitung: Der Schutz von Produktdesigns in der Praxis
Für viele Unternehmen ist der Schutz von Produktdesigns ein zentrales Element, um Innovationen vor Nachahmern zu schützen und ihre Investitionen abzusichern. Das vorliegende Urteil des BGH zeigt eindrücklich, dass der klassische Urheberrechtsschutz – der bei Erfüllung der strengen Kriterien einen Schutz von mehr als 70 Jahren bieten könnte – hier nicht greift, weil die ikonischen Birkenstock-Sandalen nicht über den erforderlichen gestalterischen Freiraum verfügen. Dies wirft insbesondere die Frage auf: Wie können Sie als Unternehmen Ihre Designs auch nach Ablauf des ursprünglichen Designschutzes wirksam schützen?
Im Folgenden beleuchten wir die wesentlichen Aspekte:
- Abgelaufener Designschutz versus langfristiger Urheberrechtsschutz
- Die Problematik der „kleinen Münze“ im Urheberrecht
- Der Präzedenzfall „Geburtstagszug“ und seine Bedeutung
- Alternative Schutzwege: Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Lesen Sie weiter, um praxisnahe Empfehlungen zu erhalten, die Ihnen helfen, Ihre kreativen Leistungen auch zukünftig effektiv abzusichern.
2. Abgelaufener Designschutz vs. langfristiger Urheberrechtsschutz
2.1 Designschutz – Ein zeitlich befristetes Instrument
Das Designrecht schützt innovative Gestaltungen von Gebrauchsgegenständen, ist jedoch von vornherein zeitlich begrenzt. In Deutschland beträgt die maximale Schutzdauer in der Regel 25 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist fällt das Design in die Public Domain, sodass Wettbewerber es grundsätzlich frei verwenden und nachahmen können.
Praxisrelevanz:
Für Unternehmen, die viel in Forschung und Design investieren, bedeutet dies, dass allein der Designschutz nicht ausreicht, um langfristige Marktpositionen zu sichern. Im Fall der Birkenstock-Sandalen ist der ursprüngliche Designschutz bereits abgelaufen – was den Weg für Nachahmer öffnet und den Druck auf kontinuierliche Innovation erhöht.
2.2 Das Potenzial des Urheberrechtsschutzes – dauerhafter Schutz für Birkenstock Sandalen?
Im Gegensatz zum Designrecht bietet das Urheberrecht einen wesentlich längeren Schutz, der – bei Erfüllung der Voraussetzungen – bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers andauert. Wäre der urheberrechtliche Schutz für die Birkenstock-Sandalen gegeben gewesen, hätte dies einen enormen Wettbewerbsvorteil dargestellt.
Wesentliche Voraussetzung:
Damit ein Design urheberrechtlich geschützt werden kann, muss es als „persönliche geistige Schöpfung“ gelten und eine ausreichende Gestaltungshöhe aufweisen. Der BGH stellte jedoch fest, dass bei den Sandalen technische Erfordernisse und branchenspezifische Normen den gestalterischen Freiraum zu stark einschränken. Dies führte dazu, dass die Sandalen nicht als Werke der angewandten Kunst im Sinne des Urheberrechts angesehen werden konnten.
3. Die „kleine Münze“ im Urheberrecht
3.1 Was ist mit der „kleinen Münze“ gemeint?
Als Kleine Münze werden im Urheberrecht Deutschlands solche Werke bezeichnet, die an der untersten Grenze eines gerade eben noch urheberrechtlich geschützten Werkes liegen. Der Begriff der „kleinen Münze“ im Urheberrecht bezieht sich auf Werke, die zwar einen kreativen Anteil aufweisen, dieser aber lediglich in einem minimalen Maße vorhanden ist.
Offensichtlich meint der BGH, dass Birkenstock Sandalen nicht einmal die „kleine Münze“ erreicht haben.
3.2 Herausforderungen bei der Bewertung
Gerichte stehen oft vor der schwierigen Aufgabe, zu beurteilen, ob ein Design über die reine Funktionalität hinausgeht und eine ausreichende kreative Eigenleistung enthält. Bei geringfügigen kreativen Beiträgen – der sogenannten „kleinen Münze“ – ist diese Abgrenzung besonders herausfordernd.
Empfehlung für Mandanten:
Um eine möglichst hohe Schutzwürdigkeit zu erzielen, sollten Sie bereits im Designprozess darauf achten, nicht nur funktionale, sondern auch innovative und kreative Elemente einzubringen. Eine detaillierte Dokumentation des Entstehungsprozesses kann im Streitfall den entscheidenden Unterschied machen.
4. Der Präzedenzfall „Geburtstagszug“ – Ein Weichensteller in der Rechtsprechung
4.1 Hintergrund des Geburtstagszugs
Der Begriff „Geburtstagszug“ steht in der juristischen Diskussion für ein wegweisendes BGH-Urteil, in dem erstmals intensiv über die Schutzfähigkeit von Designs als Werke der angewandten Kunst debattiert wurde. Dieses Urteil hat verdeutlicht, dass nicht jede kreative Leistung, selbst wenn sie innovativ erscheint, automatisch den vollen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen kann.
4.2 Parallelen zum aktuellen Fall
Im aktuellen BGH-Urteil zu den Birkenstock-Sandalen werden die im Geburtstagszug formulierten Maßstäbe erneut aufgegriffen. Die Richter betonten, dass es bei der Beurteilung des Urheberrechtsschutzes maßgeblich auf den gestalterischen Freiraum ankommt – also darauf, wie sehr das Design über technische Notwendigkeiten und branchenspezifische Normen hinausgeht.
Bedeutung für Ihr Unternehmen:
Das Urteil des Geburtstagszugs und dessen Anwendung im Birkenstock-Fall zeigen, dass innovative Designs nicht automatisch als urheberrechtlich schützenswert gelten. Es ist daher entscheidend, bereits im Vorfeld des Designprozesses auf eine ausreichende Individualität zu achten.
4.3 Konsequenzen für zukünftige Rechtsstreitigkeiten
Das Präzedenzurteil gibt klare Hinweise, wie Gerichte künftig über den Schutz von Designs entscheiden werden. Für Mandanten bedeutet dies, dass ein rein funktionales Design oft nicht den gewünschten langanhaltenden Schutz bietet – es sei denn, es gelingt, den kreativen Freiraum deutlich herauszustellen.
5. Alternative Schutzwege: Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz
5.1 Warum alternative Schutzstrategien wichtig sind
Da der klassische Urheberrechtsschutz nicht immer greift – insbesondere wenn die Voraussetzungen der „persönlichen geistigen Schöpfung“ nicht voll erfüllt werden – bleibt für viele Unternehmen nur eine Lücke: der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz. Dieser Schutzmechanismus richtet sich gezielt an Unternehmen, die in die Entwicklung und Gestaltung innovativer Produkte investieren.
5.2 Wie der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz funktioniert
Der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz schützt die wirtschaftlichen Investitionen eines Unternehmens in ein bestimmtes Design. Konkret geht es darum, dass Wettbewerber nicht unlauter von den eigenen kreativen Leistungen profitieren dürfen. Dieser Schutz greift, wenn das Design zwar nicht alle Kriterien des Urheberrechts erfüllt, aber dennoch erhebliche Investitionen in Forschung und Entwicklung getätigt wurden.
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Ergänzung zu anderen Schutzmechanismen:
Dieser Schutz dient als sinnvolle Ergänzung zu markenrechtlichen und designrechtlichen Maßnahmen und schließt oft Lücken, die diese Schutzrechte nicht abdecken.
5.3 Strategische Bedeutung für Ihr Unternehmen
In einem zunehmend globalisierten und kompetitiven Marktumfeld ist es für Unternehmen unerlässlich, verschiedene Schutzstrategien zu kombinieren. Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz kann Ihnen helfen, Ihre Innovationskraft und Marktposition langfristig zu sichern, selbst wenn das klassische Urheberrecht versagt.
Praktische Empfehlung:
Überprüfen Sie Ihre Schutzstrategien regelmäßig und ziehen Sie bei Bedarf spezialisierte Rechtsberatung hinzu, um alle möglichen Schutzinstrumente optimal zu nutzen.
6. Detailanalyse: Was machte das Design der Birkenstock-Sandalen so besonders?
6.1 Die ikonischen Modelle im Überblick
Der BGH-Entscheid bezieht sich auf vier zentrale Modelle, die im Markt besonders bekannt sind:
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Arizona:
Eine Sandale mit zwei breiten Riemen, die auch 2023 im Hollywood-Film „Barbie“ besondere Aufmerksamkeit erlangte. -
Madrid:
Ein Modell, das durch einen einzelnen, markanten Riemen charakterisiert wird. -
Gizeh:
Die Sandale im Zehentrenner-Design, die einen modernen Look verkörpert. -
Boston:
Ein Clog-Modell, das durch sein robustes, aber zugleich elegantes Erscheinungsbild besticht.
Diese Modelle stehen exemplarisch für ein Design, das in der öffentlichen Wahrnehmung als „ikonisch“ gilt – ein Erbe, das auf den ersten Entwürfen von Karl Birkenstock im Stil des Brutalismus basiert.
6.2 Juristische Differenzierung: Design gegen angewandte Kunst
Ein zentraler Streitpunkt in den Verfahren war die Abgrenzung zwischen rein funktionalem Design und einem Werk der angewandten Kunst.
- Design:
Wird primär durch Funktionalität, Materialwahl und technische Vorgaben bestimmt. - Angewandte Kunst:
Setzt voraus, dass das Design einen individuellen künstlerischen Ausdruck besitzt, der über die reine Funktionalität hinausgeht.
Der BGH stellte fest, dass die Sandalenmodelle zwar ein hohes Wiedererkennungswert besitzen, aber in ihrer Gestaltung zu sehr von technischen und normativen Vorgaben geprägt sind, um den Schutz als „persönliche geistige Schöpfung“ zu erlangen.
7. Auswirkungen des Urteils auf Ihr Unternehmen und die Branche
7.1 Konkrete Folgen für Birkenstock und vergleichbare Unternehmen
Das BGH-Urteil bedeutet, dass Unternehmen wie Birkenstock künftig nicht auf den langanhaltenden Urheberrechtsschutz vertrauen können.
- Marktöffnung für Wettbewerber:
Nach Ablauf des Designschutzes sind vergleichbare Modelle rechtlich einfacher nachzuahmen. - Erhöhter Innovationsdruck:
Um sich von der Konkurrenz abzuheben, müssen kontinuierlich neue und einzigartige Designs entwickelt werden. - Notwendigkeit alternativer Schutzstrategien:
Neben der Verbesserung des kreativen Outputs ist der Einsatz ergänzender Rechtsinstrumente unerlässlich.
7.2 Auswirkungen auf die gesamte Design- und Kreativbranche
Das Urteil hat weitreichende Implikationen:
- Klarstellung der Schutzgrenzen:
Es wird deutlich, dass funktional geprägte Designs ohne ausreichenden kreativen Freiraum kaum die Voraussetzungen des Urheberrechts erfüllen. - Neuausrichtung der Schutzstrategien:
Hersteller und Designer müssen verstärkt auf eine Kombination aus Design-, Marken- und wettbewerbsrechtlichen Schutzmaßnahmen setzen.
Praxis-Tipp:
Nutzen Sie das Urteil als Anlass, um Ihre internen Prozesse zur Designentwicklung und -dokumentation zu überarbeiten. Dies kann Ihnen helfen, im Streitfall Ihre kreative Eigenleistung überzeugend darzulegen.
8. Strategische Empfehlungen für Mandanten
Um Ihre Innovationskraft und Marktposition nachhaltig zu sichern, empfehlen wir als spezialisierte Kanzlei folgende Maßnahmen:
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Frühzeitige juristische Beratung:
Lassen Sie Ihre neuen Designs bereits in der Entwicklungsphase rechtlich prüfen. Nur so können Sie frühzeitig feststellen, ob alle Kriterien für den urheberrechtlichen Schutz erfüllt sind – oder ob alternative Schutzstrategien notwendig werden. -
Kombinierte Schutzstrategien nutzen:
Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf den Design- oder Urheberrechtsschutz. Eine sinnvolle Kombination aus:- Markenrecht
- Designrecht
- Ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz
Schließt mögliche Schutzlücken und stärkt Ihre Marktposition.
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Dokumentation des kreativen Prozesses:
Führen Sie lückenlos Buch über den Entstehungsprozess Ihrer Designs. Dies kann im Streitfall als Beleg für Ihre individuelle schöpferische Leistung dienen und den Nachweis erbringen, dass Ihre Innovationen mehr sind als bloß funktionale Gestaltungen. -
Investition in Innovation:
Setzen Sie auf kontinuierliche Innovation und kreativen Freiraum in der Produktentwicklung. Nur so können Sie langfristig den hohen Ansprüchen des Urheberrechts genügen und sich von der Konkurrenz abheben. -
Regelmäßige Überprüfung der Schutzstrategien:
Die Rechtsprechung entwickelt sich stetig weiter – wie das Urteil zum „Geburtstagszug“ zeigt. Daher sollten Sie Ihre Schutzkonzepte regelmäßig anpassen und optimieren, um immer auf dem neuesten Stand zu sein. -
Berücksichtigung internationaler Schutzstandards:
Gerade wenn Sie auf internationalen Märkten aktiv sind, kann die Harmonisierung von Schutzmechanismen Ihnen helfen, Ihre Designs global abzusichern.
9. Ausblick: Herausforderungen und Chancen im Bereich Designschutz
Das vorliegende Urteil des BGH stellt einen wichtigen Meilenstein in der Diskussion um den Schutz von Produktdesigns dar. Es verdeutlicht, dass die Grenzen des klassischen Urheberrechtsschutzes dort erreicht werden, wo technische Erfordernisse und Normen dominieren. Gleichzeitig eröffnet es die Möglichkeit, durch alternative Rechtsinstrumente – wie den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz – dennoch wirtschaftliche Interessen zu sichern.
10. Zusammenfassung und Fazit
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Februar 2025 ist ein Weckruf für alle Unternehmen, die in innovative Produktdesigns investieren. Im Kern zeigt das Urteil, dass:
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Abgelaufener Designschutz:
Der ursprüngliche Designschutz allein – der meist maximal 25 Jahre gilt – nicht ausreicht, um langanhaltenden Leistungsschutz zu gewährleisten. -
Begrenzungen des Urheberrechtsschutzes:
Zwar bietet das Urheberrecht bei Erfüllung der strengen Kriterien einen Schutz von mehr als 70 Jahren, doch fehlte es den Birkenstock-Sandalen an der erforderlichen „persönlichen geistigen Schöpfung“. -
Die Problematik der „kleinen Münze“:
Die Hürde für die Erlangung von urheberrechtlichen Schutz ist nicht allzu hoch. Geringfügige kreative Beiträge, die zwar vorhanden sind, aber nicht über rein funktionale Gestaltungselemente hinausgehen, reichen jedoch nicht aus, um den vollen urheberrechtlichen Schutz zu beanspruchen. -
Präzedenzfall Geburtstagszug:
Frühere Urteile, wie der sogenannte Geburtstagszug, haben gezeigt, dass der Maßstab für eine schutzwürdige künstlerische Gestaltung hoch liegt – ein Maßstab, der im aktuellen Fall nicht erreicht wurde. -
Alternative Schutzstrategien:
Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz bietet einen wirtschaftlichen Ausgleich, wenn der klassische Urheberrechtsschutz nicht greift. Zusätzlich können kombinierte Schutzmechanismen aus Marken-, Design- und wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen eine Lücke schließen.
Fazit für Mandanten:
Es ist unerlässlich, Ihre Schutzstrategien ganzheitlich zu betrachten und nicht ausschließlich auf eine einzelne Rechtsgrundlage zu setzen. Frühzeitige Beratung, eine sorgfältige Dokumentation des kreativen Prozesses und die Kombination verschiedener Schutzmechanismen sind entscheidend, um Ihre Innovationen nachhaltig abzusichern.
11. Praktische Implikationen für Ihre Unternehmenspraxis
Als Mandant profitieren Sie von folgenden konkreten Maßnahmen:
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Individuelle Rechtsberatung:
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Produkte und Designs von Beginn an rechtlich optimal abzusichern. Wir prüfen, ob alle Voraussetzungen für einen langfristigen Schutz erfüllt sind, und beraten Sie zu alternativen Schutzinstrumenten. -
Schutzstrategien anpassen:
Nutzen Sie unser Know-how, um Ihre bestehenden Schutzstrategien zu evaluieren und anzupassen – sei es durch eine verstärkte Fokussierung auf den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz oder durch den gezielten Einsatz von markenrechtlichen Maßnahmen. -
Kreativitätsförderung und Dokumentation:
Wir empfehlen, den kreativen Prozess umfassend zu dokumentieren. Eine transparente und detaillierte Darstellung der Designentwicklung kann im Streitfall entscheidend sein und Ihnen helfen, den Anspruch auf Schutz zu untermauern.
12. Kontakt und weiterführende Beratung
Sollten Sie Fragen zum BGH-Urteil und dessen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Experten im Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Strategien, um Ihre kreativen Investitionen bestmöglich zu schützen.
Kontaktieren Sie uns:
- Telefon: 02131/4051650
- E-Mail: kanzlei@marken.legal
Nutzen Sie unser Know-how, um sich rechtlich optimal abzusichern und Ihre Marktposition nachhaltig zu stärken.
13. Schlussgedanken
Das Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt klar: In einem dynamischen und wettbewerbsintensiven Marktumfeld ist es entscheidend, flexibel und vorausschauend zu agieren. Ob durch die Optimierung des kreativen Prozesses, die Nutzung verschiedener Schutzmechanismen oder durch gezielte juristische Beratung – der Schutz Ihrer Innovationen darf nicht dem Zufall überlassen werden.
Wir bei marken medien meyen unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Investitionen in innovative Designs langfristig abzusichern. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um auch in Zukunft am Puls der Zeit und rechtlich bestens abgesichert zu bleiben.
Mit diesem umfassenden Überblick möchten wir Sie als Mandanten bestmöglich informieren und Ihnen als starker Partner im Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht zur Seite stehen. Kontaktieren Sie uns – gemeinsam entwickeln wir die optimale Strategie, um Ihre kreativen Ideen vor Nachahmern zu schützen und Ihre Marktposition zu sichern.