Sie haben ein umfangreiches Schreiben der Kanzlei Kessler IP & Legal Expertise (ehemals auftretend unter dem Namen Kessler Kaiser Rechtsanwälte) aus Würzburg im Auftrag der AUDI AG erhalten? Ihnen wird vorgeworfen, auf Verkaufsplattformen wie eBay, Etsy, Amazon oder in Ihrem eigenen Onlineshop eine Markenrechtsverletzung begangen zu haben?
Der Erhalt eines solchen Schreibens löst bei Privatpersonen und Händlern verständlicherweise Existenzängste aus. Die geforderten Summen sind enorm, die gesetzten Fristen extrem kurz. Doch bewahren Sie Ruhe. Als spezialisierte Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz unter der Leitung von Rechtsanwalt Robert Meyen haben wir bereits tausende Abmahnverfahren, einstweilige Verfügungen und Unterlassungsklagen erfolgreich bearbeitet und unsere Mandanten gegen Weltkonzerne verteidigt. Wir kennen die exakten Taktiken der Gegenseite und wissen, wie wir unberechtigte oder überzogene Forderungen effektiv abwehren.
Handeln Sie jetzt, aber handeln Sie strategisch richtig: Nutzen Sie unseren GRATIS-ABMAHN-CHECK. Übersenden Sie uns Ihr Abmahnschreiben vollkommen unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation.
Die juristische Ausgangslage: Was wirft Ihnen die Audi AG konkret vor?
Die AUDI AG mit Sitz in Ingolstadt gehört zu den Automobilherstellern, die ihr weltweites Markenportfolio am restriktivsten überwachen. Der Konzern duldet keinerlei unautorisierte Nutzung seiner Kennzeichen im geschäftlichen Verkehr. Mit der Durchsetzung dieser Null-Toleranz-Politik ist im deutschen Raum vornehmlich die Würzburger Kanzlei Kessler IP & Legal Expertise (und in einigen Fällen auch die Kanzlei HK2 Rechtsanwälte) betraut.
Der juristische Kernvorwurf in den uns massenhaft vorliegenden Abmahnschreiben stützt sich regelmäßig auf Verstöße gegen § 14 Absatz 1 und 2 des Markengesetzes (MarkenG) sowie auf Artikel 9 Absatz 1 und 2 der Unionsmarkenverordnung (UMV). Der Vorwurf lautet konkret: Sie haben Produkte zum Kauf angeboten, die geschützte Markenzeichen der AUDI AG tragen, ohne dass es sich hierbei um lizenzierte Originalware handelt.
Oftmals ist den abgemahnten Händlern gar nicht bewusst, wie weitreichend der Markenschutz der Ingolstädter reicht. Die Abmahnungen beziehen sich keineswegs nur auf das Offensichtliche. Zu den umfassend geschützten und rigoros verteidigten Kennzeichen gehören unter anderem:
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Markenrechtlicher Schutzbereich der AUDI AG |
Spezifische Kennzeichen und Wortmarken |
| Logos und Bildmarken | Das weltbekannte Zeichen der vier ineinandergeschlungenen Ringe (eingetragen als Unionsmarke Nr. 000018762). |
| Klassische Fahrzeugmodelle | Die Bezeichnungen A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8. |
| SUV- und Geländewagen | Die Q-Reihe, bestehend aus Q3, Q5, Q7. |
| Sport- und Leistungsmodelle | S1, S3, S4, S5, S6, S7, SQ7, RS1, RS3, RS4, RS5, RS6, RS7, RSQ5, RSQ7, TT, TTS, TT RS. |
| Technologie und Designlinien | Schriftzüge wie „quattro“, „S-Line“ sowie „MMI“. |
Die Bandbreite der abgemahnten Produkte, die insbesondere auf eBay, eBay Kleinanzeigen und Etsy ins Visier genommen werden, ist immens. Am häufigsten vertreten wir Mandanten, denen der unberechtigte Verkauf folgender Artikel vorgeworfen wird:
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Kfz-Zubehörteile (insbesondere Kühlergrills, Stoßstangen und Nabendeckel)
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Embleme und Folienaufkleber zur Fahrzeugveredelung
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Einstiegsbeleuchtungen (LED-Türprojektoren, die das Logo auf den Boden werfen)
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Lifestyle-Produkte wie Schlüsselanhänger, Bekleidung und Modellautos
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Speichermedien und Navigations-DVDs
Die Ermittlung Ihrer Identität als Verkäufer erfolgt dabei oft perfide. Die Anwälte der Audi AG oder beauftragte Dienstleister führen anonyme Testkäufe auf den Plattformen durch. Über die bei der Zahlung und dem Versand hinterlegten Daten (Kontoverbindung, Absenderadresse) wird Ihre wahre Identität zweifelsfrei ermittelt.
Das finanzielle Risiko: Die vier Forderungen der Kanzlei Kessler IP
Markenrechtliche Streitigkeiten zählen zu den teuersten Auseinandersetzungen im deutschen Zivilrecht. Die Forderungen, mit denen Sie im Abmahnschreiben der Kanzlei Kessler IP & Legal Expertise konfrontiert werden, sind drastisch und erfordern ein sofortiges, taktisch kluges Eingreifen, um Ihre wirtschaftliche Existenz zu schützen.
Eine typische markenrechtliche Abmahnung der Audi AG beinhaltet vier zentrale Forderungen, die kumulativ gegen Sie geltend gemacht werden:
1. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Dies ist der gefährlichste Teil der Abmahnung. Kessler IP fordert Sie auf, eine dem Schreiben bereits beigefügte, vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Unsere dringende Warnung: Tun Sie dies unter keinen Umständen ungeprüft! Diese Erklärung ist einseitig zugunsten der Audi AG formuliert und gleicht einem juristischen Schuldanerkenntnis. Sie sieht eine fest definierte Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR oder gar 5.001,00 EUR für absolut jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung vor. Unterschreiben Sie dieses Dokument, binden Sie sich lebenslang an diese existenzbedrohenden Konditionen.
2. Extrem hohe Rechtsverfolgungskosten (Anwaltsgebühren)
Die Anwaltskosten der Gegenseite berechnen sich nach dem Gegenstandswert (auch Streitwert genannt). Bei einer weltbekannten Marke wie Audi setzen die Gerichte und Kanzleien diesen Streitwert extrem hoch an, standardmäßig auf 150.000,00 EUR. Aus diesem astronomischen Gegenstandswert berechnet die Kanzlei Kessler IP eine 1,3-fache Geschäftsgebühr. Inklusive Auslagenpauschale und Umsatzsteuer resultiert dies in einer sofortigen Zahlungsaufforderung von 3.020,34 EUR.
3. Umfassende Auskunfts- und Schadensersatzansprüche
Um den ihr entstandenen Schaden zu beziffern, macht die Audi AG weitreichende Auskunftsansprüche geltend. Sie werden aufgefordert, Ihre gesamten Einkaufs- und Verkaufswege offenzulegen. Dies beinhaltet die Nennung Ihrer Lieferanten, der gewerblichen Abnehmer sowie die genaue Bezifferung der erzielten Umsätze und Gewinne. Diese Daten dienen als Grundlage, um im nächsten Schritt massive Schadensersatzforderungen in Form einer fiktiven Lizenzgebühr gegen Sie zu erheben.
4. Kostenerstattung für Testkäufe und Vernichtungsansprüche
Zusätzlich zu den Anwaltskosten verlangt die Audi AG die Erstattung der Kosten, die für die Durchführung der anonymen Testkäufe entstanden sind (oftmals mehrere hundert Euro). Zudem werden Sie aufgefordert, noch in Ihrem Besitz befindliche Plagiate auf eigene Kosten zu vernichten oder an die Audi AG herauszugeben.
| Kalkulation des finanziellen Risikos bei einer Audi-Abmahnung | Betrag / Dimension |
| Gegenstandswert (Streitwert) der Abmahnung | 150.000,00 EUR |
| Forderung der Anwaltskosten (Kessler IP) | 3.020,34 EUR |
| Pauschale Vertragsstrafe (für zukünftige Verstöße) | ab 5.000,00 EUR |
| Prozesskostenrisiko (Kosten bei gerichtlicher Eskalation) | ca. 16.000,00 EUR |
Achtung bei Kfz-Ersatzteilen
Ein besonders kritisches Feld, in dem viele Händler völlig ahnungslos in die Abmahnfalle tappen, ist der Verkauf von Aftermarket-Karosserieteilen, insbesondere Kühlergrills von Drittherstellern.
Jahrzehntelang herrschte in der Branche der Irrglaube, dass der Vertrieb formidentischer Ersatzteile durch die sogenannte Reparaturklausel stets rechtlich gedeckt sei. Man ging davon aus, dass ein Kühlergrill zwangsläufig eine Aussparung für die vier Audi-Ringe aufweisen muss, damit der Endkunde das originale Emblem wieder am reparierten Fahrzeug befestigen kann.
Diesem Argument hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem wegweisenden Urteil vom 25. Januar 2024 (Rechtssache C-334/22) eine klare Absage erteilt. Der EuGH urteilte unmissverständlich zugunsten der AUDI AG: Ein Automobilhersteller ist berechtigt, Drittanbietern den Import und den Verkauf von Ersatzteilen zu verbieten, wenn diese Bauteile ein Element enthalten, das in seiner Form der Marke (den Ringen) identisch oder ähnlich ist und welches für die Anbringung des Marken-Emblems gedacht ist. Dabei spielt es laut EuGH keine Rolle, ob es technisch möglich wäre, das Emblem auch ohne diese markenähnliche Aussparung zu befestigen.
Für Sie als Händler bedeutet dies höchste Gefahr: Verkaufen Sie einen komplett „markenlosen“ Kühlergrill, der jedoch die markante Mulde für die vier Audi-Ringe aufweist, begehen Sie nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung eine vollumfängliche Markenrechtsverletzung. Solche komplexen Fälle erfordern zwingend die Expertise eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz, um die Schadensersatzforderungen effektiv zu minimieren.
Was Sie jetzt tun und was Sie zwingend unterlassen müssen
Der Erhalt einer Abmahnung über mehr als 3.000,00 EUR löst oft Panik aus. Eine unüberlegte Kurzschlussreaktion ist in dieser Phase jedoch Ihr größter Feind. Wenn Sie die folgenden Verhaltensregeln beachten, verhindern Sie juristische Fehltritte, die Sie später teuer zu stehen kommen:
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Notieren und überwachen Sie die Fristen penibel: Die Kanzlei Kessler IP setzt in der Regel extrem kurze Fristen. Ignorieren Sie das Schreiben auf keinen Fall. Lassen Sie die Frist tatenlos verstreichen, wird die Audi AG unverzüglich eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage bei Gericht beantragen. Bei einem Gegenstandswert von 150.000,00 EUR explodieren die Kosten dann sofort. Das Prozesskostenrisiko bei zwei anwaltlich vertretenen Parteien beläuft sich auf rund 16.000,00 EUR.
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Unterschreiben Sie niemals die beigefügte Erklärung: Die der Abmahnung beigelegte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein rechtliches Minenfeld. Sie ist als Schuldanerkenntnis formuliert und enthält viel zu hohe Vertragsstrafen. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird für Sie eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) entwerfen. Diese beseitigt zwar die juristische Wiederholungsgefahr (und verhindert somit die Klage), stellt aber kein Schuldanerkenntnis dar, limitiert die Auskunftspflichten und senkt die zukünftigen Vertragsstrafen durch die Anwendung des „Neuen Hamburger Brauchs“ auf ein faires und überprüfbares Maß.
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Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zur Gegenseite auf: Rufen Sie niemals selbst bei Kessler IP & Legal Expertise an. Die gegnerischen Anwälte sind rhetorisch geschult. Alles, was Sie dort am Telefon rechtfertigend äußern (etwa: „Ich wusste nicht, dass das verboten ist“ oder „Ich habe doch nur zehn Stück verkauft“), wird dokumentiert und im Zweifel gegen Sie verwendet. Die gesamte Kommunikation sollte ausnahmslos über Ihren anwaltlichen Vertreter erfolgen.
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Keine voreiligen Zahlungen oder Auskünfte: Überweisen Sie die geforderten 3.020,34 EUR nicht ungeprüft und senden Sie keine Lieferantenlisten an die Gegenseite. Erst wenn Ihr Anwalt geprüft hat, ob die Forderungen dem Grunde nach überhaupt berechtigt sind, wird über die Höhe der Zahlung verhandelt.
Warum marken medien meyen Ihr stärkster Partner gegen Audi-Abmahnungen ist
Die juristische Verteidigung gegen Weltkonzerne wie die AUDI AG und hochspezialisierte Abmahnkanzleien erfordert tiefgreifendes Fachwissen und strategisches Verhandlungsgeschick. Allgemeine Zivilrechtsanwälte stoßen in der komplexen Materie des Markenrechts schnell an ihre Grenzen.
Bei marken medien meyen steht Ihnen Rechtsanwalt Robert Meyen, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, mit seiner gebündelten Expertise zur Seite.
Ihre entscheidenden Vorteile bei einer Beauftragung von marken.legal:
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Zertifizierte Fachkompetenz: Wir sind hochgradig spezialisiert auf das Markenrecht, das Designrecht und das Wettbewerbsrecht. Wir haben bereits hunderte Markenanmeldungen betreut und tausende Abmahnungen sowie einstweilige Verfügungen erfolgreich abgewehrt.
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Prüfung auf gewerbliches Handeln: Ein zentraler Verteidigungsansatz liegt in der Prüfung des geschäftlichen Verkehrs. Haben Sie den Artikel rein privat verkauft (z.B. aus der eigenen Garage entrümpelt), verletzen Sie das Markenrecht nicht, selbst wenn es sich um ein Plagiat handelt. Allerdings stufen Gerichte Verkäufe auf eBay sehr schnell als gewerblich ein. Wir prüfen diese Grenze akribisch.
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Massive Schadensbegrenzung: Sollte der Vorwurf der Audi AG in der Sache berechtigt sein, übernehmen wir die harten außergerichtlichen Verhandlungen. Unser Ziel ist es stets, die utopischen Rechtsanwaltskosten von über 3.000 EUR sowie die geforderten Schadensersatzsummen signifikant zu reduzieren und ausufernde Auskunftsansprüche abzuwehren.
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Risikoausschluss für die Zukunft durch modUE: Wir entwerfen eine individuell auf Sie zugeschnittene modifizierte Unterlassungserklärung, die so eng wie juristisch möglich gefasst ist, um Ihnen das Risiko zukünftiger Vertragsstrafen zu nehmen.
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Volle Kostentransparenz: Wir arbeiten in außergerichtlichen Abwehrverfahren mit fairen, vorab klar definierten Pauschalhonoraren. Sie erleben bei uns keine bösen Überraschungen bei der Anwaltsrechnung.
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Schnelle rechtliche Analyse: Rechtsanwalt Meyen und unser spezialisiertes Team analysieren den Sachverhalt unverzüglich auf juristische Schwachstellen und Angriffsflächen.
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Kostenlose Ersteinschätzung: Wir melden uns umgehend zurück, erläutern Ihnen in klaren Worten Ihre rechtliche Situation, bewerten die Erfolgschancen einer Abwehr und besprechen gemeinsam das optimale taktische Vorgehen. Diese Ersteinschätzung ist für Sie vollkommen kostenfrei und unverbindlich.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Abmahnung durch Kessler IP für Audi
Sind die extrem hohen Anwaltskosten von 3.020,34 EUR überhaupt rechtmäßig?
Grundsätzlich orientieren sich die Kosten am Streitwert, den Gerichte für bekannte Weltmarken wie Audi oftmals tatsächlich auf 150.000 EUR oder mehr festsetzen. Dennoch besteht hier enormer Verhandlungsspielraum. Durch professionelle anwaltliche Verhandlungen im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs lassen sich diese Forderungen fast immer signifikant senken. Sie sollten diesen Betrag keinesfalls ungeprüft überweisen.
Ich habe das Angebot auf eBay/Etsy sofort gelöscht. Reicht das nicht aus?
Nein, das ist ein gefährlicher Trugschluss. Die bloße Löschung des rechtsverletzenden Angebots (die Beseitigung der Störung) heilt den begangenen Markenrechtsverstoß in der Vergangenheit nicht. Der Unterlassungsanspruch (die Abgabe der Erklärung zur Vermeidung künftiger Verstöße), der Anspruch auf Auskunft und die Forderung nach Kostenerstattung bestehen juristisch unverändert fort. Reagieren Sie nicht auf das Schreiben, wird die Audi AG klagen, unabhängig davon, ob das Produkt noch online ist oder nicht.
Gilt die Abmahnung auch, wenn ich nicht wusste, dass es sich um ein Plagiat handelt?
Ja. Das Markenrecht ist ein sogenanntes verschuldensunabhängiges Recht, wenn es um den reinen Unterlassungsanspruch geht. Das bedeutet: Sie haften für den Verkauf von markenrechtsverletzenden Produkten im geschäftlichen Verkehr auch dann, wenn Sie im guten Glauben gehandelt haben oder Ihr Zulieferer Ihnen versichert hat, dass die Ware legal sei. Ein fehlendes Verschulden (Unwissenheit) spielt lediglich bei der Bemessung des Schadensersatzes eine mildernde Rolle, nicht jedoch bei der grundsätzlichen Abmahnung und den Anwaltskosten der Gegenseite.
Können auch Social-Media-Posts zu Markenrechtsabmahnungen führen?
Absolut. Die Gefahr beschränkt sich längst nicht mehr nur auf Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon. Der gewerbliche Rechtsschutz greift auch bei unlauterer Werbung auf Social Media. Wir sehen zunehmend Fälle, in denen Influencer oder Unternehmen abgemahnt werden, weil sie beispielsweise markengeschützte Logos in ihren Videos unautorisiert nutzen oder gewerbliche Reels auf Instagram und TikTok mit nicht lizenzierter Musik unterlegen (hier agieren oft Kanzleien wie IPPC Law für Plattenlabels). Auch hier drohen bei falscher Handhabung extreme Schadensersatzforderungen. Achten Sie bei jeder geschäftlichen Handlung strikt auf saubere Lizenzen.







